Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

PUPI fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Wie lange hat ein 200 Liter Boiler eine (Herstellungs) Garantie ?

Evtl.

Wer trägt die Reparaturkosten für einen neuen Kapilarrohrthermosat (im Normalfall) ?

/ Hersteller ? Spengler ? Vermieter ? /

(neuer Boiler im 6/2003 ; Thermostatt defekt im 7/2007).

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Solange mit deinem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistung 2 Jahre. Alles, was danach kaputt geht, muß vom Besitzer bezahlt werden. Die einzige Ausnahme ist, daß man der Firma, die den Boiler eingebaut hat, nachweisen kann, daß auf Grund eines Einbaufehlers von denen der Defekt entstanden ist. Das ist allerdings nach 4 Jahren schwer.

    Was die Reperaturkosten angeht, schau mal in deinen Mietvertrag. In der Regel steht drinnen, bis zu welcher Höhe der Mieter die Reperaturen zahlen muß bzw ab welcher Höhe der Vermieter die Reperaturen zahlt. Bei mir steht z.B. drinnen, daß ich Reperaturen bis 500 Euro selber zahlen muß.

    Außerdem hat der Vermieter das Recht, den Handwerker zu bestellen, der die Reperaturen durchführt. Dazu muß er aber verschiedene Angebote einholen und im Streitfall auch begründen, warum er welchen Handwerker ausgesucht hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut BGB 6 Monate, der Hersteller kann 12 oder 24 Monate geben.

    ergo ist bei 2003 gekauft die Garantie abgelaufen.

    -

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es keine Garantievereinbarung gibt, überhaupt nicht.

    Gewährleistung, was etwas ganz anderes ist, 2 Jahre. Also alles abgelaufen. Eigentlich muß der Vermieter dafür aufkommen. Es sei denn, es fällt unter die "Kleinreparaturklausel lt. Deinem Mietvertrag.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Pupi

    Als erstes mußt du deinen Vermieter anrufen der muß die Firma Herbestellen die das Ding eingebaut hat .

    Auf diese Geräte gibt es zwei Jahre Hersteller Garantie

    Das heißt der Vermieter legt der Firma die Rechnung vor und die Installationsfirma holt sich das Geld vom Hersteller

    wieder. Lass dir Blos nichts anderes einreden das du Schuld daran bist notfalls lass dich von einer Verbraucherschutzzentrale die es in jeder Stadt gibt beraten

    und weiterhelfen

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Hersteller nichts zugesagt hat bleibt es bei 2 Jahren. Es kann jedoch sein, dass er eine längere Garantie gibt.Hiervon können diverse Bauteile ausgeschlossen sein.

    Da die Reparatur über 75 € kosten wird, ist in jedem Fall der Vermieter zuständig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    es gibt eine gesetzliche sachmängelhaftung von 2 jahren für alles, was verkauft werden kann. darüberhinaus muss nichts gewährt werden und ist freiwillige leistung des verkäufers. dies muss aber schriftlich geregelt sein.

    Nachtrag:

    Im Mietvertrag steht drin, wie hoch deine Selbstbeteiligung ist. Bei uns sind es 100 €. Soviel musst du selber zahlen, den Rest der Vermieter. Aber du kannst es mal deiner Hausratversicherung melden.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.