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Liabehex40 fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Arbeitslosengeld 2 Was ist für mich besser ??

Ich geh arbeiten und bekomm einen Teil Arbeitslosengeld,meine Tochter 18 möchte zu ihrem Freund ziehen.Sie ist in Ausbildung und das ganze Geld,was wir verdienen,wird zusammengerechnet.Ist es für mich von Vorteil,wenn sie auszieht ......bekomm ich dann eher weniger Geld oder evtl. mehr. Habe noch einen 14 jährigen Sohn.Vielleicht hat ja jemand mit einem ähnlichen Fall schon Erfahrungen gemacht !

Update:

Sie zieht nur zum Freund und braucht dann kein Arbeitslosengeld !

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn sie keine leistungen von der ARGE kriegen wird, kann sie ziehen, wohin sie will und wann sie will. Da ihr Einkommen dir dann nicht mehr mit angerechnet wird, kann es sogar tatsächlich mehr Geld für dich bedeuten. Bist du alleinerziehend oder mit Partner? Alleinerziehend wäre es so: bisher stehen euch zu: 897 € plus anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung, das ganze minus Gesamteinkommen. Wenn deine Große auszieht sind es nur noch 621 plus Unterkunft und Heizung, wieder minus Gesamteinkommen, dann natürlich ohne das, was deine Tochter bekommt.

    Du musst aber auch Größe und Preis deiner Wohnung bedenken. Wenn deine Tochter auszieht, ist eure Wohnung eventuell nicht mehr im Rahmen dafür, was nach deren Vorschriften als angemessen gilt. In dem Fall können sie euch vorschreiben, dass ihr euch eine kleinere, billigere Wohnung suchen müsst, allerdings müssen sie dann die Kosten für den Umzug tragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.ldk-online.de/rechner/rechner.html

    Rechne es dir aus

    Aber Kinder unter 25 haben es schwer von zu hause auszuziehen und Hartz IV zu bekommen.

    http://www.gegen-hartz.de/

    http://www.sozialhilfe24.de/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich das richtig im Kopf habe, darf die ARGE den Auszug Deiner Tochter ablehnen, vor allem wenn dadurch (oder bereits vorher) ALG II - Zahlungen an sie zu zahlen sind / wären. Empfänger unter 25 dürfen nämlich seit der letzten Reform von Hatz IV nicht eine eigene Wohnung beziehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier kommst Du zu Tacheles

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    Und hier kannst Du es selbst ausrechnen: http://de.wikipedia.org/wiki/Massachusetts

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  • vor 1 Jahrzehnt

    da Ihre Einkünfte der bedarfsgemeinschaft nicht mehr zugerechnet werden pass auf wegen der Wohnfläche lass dich ggf von einem Anwalt beraten /(prozesskostenhilfe)

    was Deine Tochter bekam floss ja in die bedarfsgemeinschaft oder nun bekommst für Dich und deinen Sohn den Satz

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meine beiden Vorgänger haben vollkommen recht, mit dem, was sie sagen. Nur, wenn Deine Tochter zu ihrem Freund zieht, bezieht sie keine eigene Wohnung, sondern obliegt dann der Versorgung oder Mitversorgung durch den Freund. Wenn dieser also Einkommen hat, ist die Arge hierzu nicht zu befragen, ob sie nun ausziehn darf, denn sie benötigt ja keine Hilfe von ihnen. Für Dich kommt dann nur noch die Hilfe für den kleineren Haushalt in Betracht, das heißt, das Einkommen muß neu berechnet werden.

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