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Manuel fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Mehrere Zeitverträge mit gleichem Grund: Habe ich Anrecht auf eine Festanstellung?

Seit zwei Jahren arbeite ich in einer einzigen Firma, die mir immer wieder für acht Monate Zeitverträge ausstellt. Die Verträge gleichen sich komplett außer den Zeiträumen. Also ist auch der sachliche Grund immer der gleiche. Und die Verträge sind immer direkt im Anschluss. Der letzte Vertrag soll nun im August 2007 auslaufen und nicht mehr erneuert werden. Somit bin ich nach über vier Verträgen insgesamt 2 Jahre und 2 Tage im Unternehmen.

Kann ich auf Festanstellung / Schadensersatz klagen?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich glaube, mittlerweile darf man höchstens 4 Verlängerungen bekommen, bis man eine Festanstellung bekommt. Leider kurz davor... :/ ich kenn das leider auch, nur das meine Vertrage immer nur 3 Monate lang waren...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiss dürfen Zeitverträge nur 3x verlängert werden ,danach ist eine Festanstellung vorgeschrieben.

    Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern häufig nur noch Zeitarbeitsverträge an - doch nicht immer ist die Befristung rechtens. Das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" unterscheidet zwischen einer Befristung mit und ohne Sachgrund. Ohne sachlichen Grund ist die Befristung von Arbeitsverhältnissen nur bei Neueinstellungen und nur für maximal zwei Jahre erlaubt. Innerhalb dieses Zeitraums darf die Befristung nicht mehr als dreimal verlängert werden. Hat mit dem gleichen Arbeitgeber zuvor schon ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden, ist eine Befristung ohne Sachgrund gar nicht zulässig - dadurch wird Kettenbefristungen ein Riegel vorgeschoben.

    Eine Ausnahme gilt nur für Beschäftigte ab 58 Jahren: Ihre Arbeitsverträge dürfen auch länger als zwei Jahre ohne sachlichen Grund befristet werden. Ebenfalls aber nur, wenn innerhalb der letzten sechs Monate kein unbefristeter Arbeitsvertrag mit dem selben Arbeitgeber bestanden hat. Dadurch soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und vorher unbefristet angestellt waren, fortan nur noch befristete Verträge erhalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich meine mal gelernt zu haben dass ein zeitvertrag nur zweimal verlängert werden darf und danach muss man fest eingestellt werden

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt zum einen die Befristung eines Arbeitsvertrages aufgrund eines sachlichen Grundes. Diese unterliegt keiner zeitlichen Grenze. Eine Befristung ohne sachlichen Grund kann nur für die Dauer von 2 Jahren erfolgen und darf innerhalb dieses Zeitraumes höchstens 3 x verlängert werden. Gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die vereinbarte Befristung kann man Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Hierfür gilt eine 3-Wochenfrist nach dem vereinbarten Ende.

    Das alles lässt sich den §§ 14 bis 17 TzBfG entnehmen. An Deiner Stelle würde ich mich rechtlich beraten lassen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst klagen. Und wirst auch gewinnen.

    Denn nicht nur, dass eine Verlängerung nur 3 Mal Stattfinden darf (bei der 4. bist du von rechts wegen fest angestellt)

    auch die 2 Jahres Grenze wurde überschritten...wobei in deinem Fall sie sich auf eine 6 Monatige Probezeit (die nicht mitzählt) berufen könnten, wobei dann 2,5 Jahre die Grenze wären.

    Aber wurde der Vetrag immer nahtlos verlängert und das 4mal bist du fest angestellt.

    Quelle(n): §§ 1 Abs. 1 S. 2 BeschFG n.F.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    NEIN

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich dürfen befristet Verträge OHNE schlichen Grund entweder zweimal verlängert werden (entspricht als drei Zeitverträgen) und nur für eine Gesamtdauer von insgesamt 2 Jahren oder aber es gibt eine sachliche Rechtfertigung sprich einen sachlichen Grund für die Befristung.

    Sind die Zeitverträge befristet aus sachlichem grund, können diese unbegrenzt weiterverlängert werden und immer wieder befristet. ist nur die Frage aus welchem grund, würde dieser einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Wenn ja - keine Chance, dann gibt es keine Festanstellung, sondern nur Zeitverträge, so sch... das auch ist.

    Gibt es keinen sachlichen Grund und ist der Vertrag entweder schon in der dritten Phase sprich das zweite Mal verlängert, dann muss der AG dich entweder festeinstellen, oder er darf dich nie wieder einstellen.

    Der nächste Zeitvertrag wäre dann automatisch eine Festeinstellung. Ebenso, wenn die zeitliche Grenze von zwei Jahren überschritten wurde. Der erste Tag danach wäre eine festeinstellung - automatisch.

    Da Du aber oben geschrieben hast es gäbe einen schlichen Grund - nicht klagen, keine Chance. Nur immer gut arbeiten in der Hoffnung auf eine Festeinstellung. Sorry

    Quelle(n): Teilzeitbefristungsgesetz
  • TamiS
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    NEIN! Denn Du warst eben nicht 2 Jahre am Stück im Unternehmen, sondern eben immer "nur" diese bestimmten Zeiträume. Natürlich warst Du im Gesamten dort immer wieder mal für 2 Jahre lang beschäftigt aber eben nicht durchgehend. Das haben die schon clever gemacht, so können sie bestimmen ob sie Dich einstellen oder nicht. Sauerei!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du klagst wirst du eh gemobbt!!!

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