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Wann lohnt sich der Wiederspruch bei einem Gurt-"Knöllchen"?
Habe ein Strafmandat - "Knöllchen" - über 30 Euro per Post erhalten in dem steht, ich hätte an dem und dem Tag, in der und der Straße, um die und die Uhrzeit mein Fahrzeug gelenkt, ohne dass ich angeschnall gewesen sei.
Das jedenfalls behauptet in dem Knöllchen irgendein namentlich genannter Polizeibeamter. Das Knöllchen flatterte mir einfach so ins Haus. An dem Tag, an dem ich angeblich ohne Gurt gefahren sein soll, wurde ich aber von keinem Polizisten angehalten oder irgendwie angesprochen. Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen? oder wird da das Bußgeld nur noch teurer? (das hatte ich nämlich mal, nachdem ich Einspruch gegen Falschparken eingelegt hatte, mein Widerspruch wurde abgelehnt und die Sache wurde automatisch teurer). Wenn ich z.B. ein schwarzes Shirt anhatte, darauf sieht kein Mensch meinen Gurt.... ich verstehe dieses Strafmandat nicht, ich fahre immer angeschnallt. Hätte der Polizist, der mich angeblich ohne Gurt gesehen haben will, mich nicht anhalten müssen?
8 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Lege Widerspruch ein und sage, dass du dich nicht erinnern kannst, an dem Tag gefahren zu sein, da öfters auch andere Leute dein Auto benutzen. Man möge dir doch bitte ein Foto schicken, um den Fahrer identifizieren zu können.
Dieses Foto dürfte nicht existieren - daher Einstellung.
Bei dieser Art Verstössen ist es wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - es haftet der Fahrzeugführer und nicht der -halter.
Den Halter haben sie ja nun ermittelt. Das nützt aber nichts. Sie müssen beweisen, dass du auch der Fahrer warst. Da du nicht angehalten wurdest, konntest du auch nicht als Fahrer ermittelt werden.
Bei Parkverstössen gilt jedoch die Halterhaftung, daher muss hier im Zweifelsfall der bezahlen, auf den das Auto zugelassen ist. Dies erklärt dein letztes negatives Erlebnis in dieser Richtung.
@Karlchen: hiermit wäre ich vorsichtig, da ein Polizist als Zeuge aussagt, er hätte das Fahrzeug dort fahren sehen. Die Nummer hatte er ja - und ausgedacht hat er sich dies nicht. Allerdings muss er beweisen können, dass die angeschriebene Person (Fragesteller) auch gefahren ist und dabei nicht angeschnallt war. Dies dürfte ihm schwerfallen (vor allem der Nachweis, wer gefahren ist, da keine Aufnahme der Personalien erfolgte).
Mit solch einem fingierten Zeugen handelt man sich hauptsächlich Ärger ein und riskiert den (im Moment ziemlich sicheren) guten Ausgang der Geschichte.
@Mu6: Was ist das denn für eine Einstellung? Wenn eine Anzeige ungerechtfertigt ist, legt man Widerspruch ein. Warum sollte man für etwas bezahlen, was man mit Sicherheit nicht begangen hat? So ein Rat ist ja wohl das Allerletzte. Wenn etwas nicht begangen wurde, existiert auch kein Beweis und folglich wird der Widerspruch Erfolg haben. Vielleicht hast du ja schnell mal 30EUR übrig? Dann schreib mir einfach - ich geb dir meine Kontonummer.
@Kwazulu: Auch das stimmt nicht. Der Polizist ist sich seiner Sache absolut nicht sicher. Er versucht nur, was anzuhängen. Ist mir genauso schon passiert. Wollte mir 10EUR abknöpfen, weil ich bei Gelb(!) über eine Ampel gefahren sein soll. War ich aber nicht. Habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und bekam Recht - es gab keine Beweise dabei waren im Polizeiauto sogar 2 Polizisten. Bei solchen Anzeigen "aus dem Blauen heraus" handelt es sich meist um pensionierte Polizisten, die es einfach nicht sein lassen können.
Personenbeschreibung reicht hier auf keinen Fall aus. Ein Foto wird ganz sicher nicht vorliegen und wenn doch, dann sollen sie es bitteschön auch schicken. Wenn der TE sich nichts zu schulden hat kommen lassen, dann wird man das spätestens dann erkennen. Aber soweit kommt es normalerweise erst gar nicht, weil die selber wissen, das sie keine Chance haben. Wie gesagt: DER FAHRER MUSS ZWEIFELSFREI IDENTIFIZIERT WERDEN! Das kann hier nicht geschehen ohne Foto, da keine Anhörung vor Ort stattfand.
Quelle(n): Eigene Erfahrung + Polizei in der Verwandschaft. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
natürlich musst du ein Widerspruch eingeben ansonsten werden die jeden Tag das mit alle machen.
- SchwarzseherinLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du kannst mal auf dem Polizeirevier anrufen und nachfragen wie die das sehen, hat mir auch schon geholfen. Bin schon so erzogen worden immer angeschnallt (mit)zu fahren und mir kam auch ein Wisch ins Haus mit der Bitte zu zahlen aus eben deinem Grund auch.
Der Beamte am Telefon hat mir erklärt dass ich einspruch einlegen kann, weil man mich hätte anhalten müssen. Allerdings hat er mir auch geraten auf seinen Rückruf zu warten, weil er nochmal mit dem Betreffenden reden wolle. Das tat er auch und es hat sich heraus gestellt dass er ein falsches Nummernschild in den Bericht geschrieben hat, aber in dem Bogen den die ausfüllen wenn sie dich anhalten stand's richtig...
Auch Beamte machen mal Fehler, grundsätzlich würde ich sagen: Erst mal anrufen und nachfragen, wenn sich da nix machen lässt Einspruch einlegen (in dubio pro reo gilt auch hier), aber auf keinen Fall lügen! Wenn die dir nachweisen können dass du doch da gefahren bist kann das echt große Probleme machen - bist dann nämlich wegen vorsätzlicher Falschaussage dran!
- ThomasLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wahrscheinlich haben die ein foto von dir , und erkennt man darauf , dass du nicht angeschnallt warst,.........also hast du keine chance.............TH
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- KwazuluLv 5vor 1 Jahrzehnt
Eine Ahndung des Verstoßes ist nur möglich, wenn die Identität des Fahrers zweifelsfrei feststeht.
Die beste Möglichkeit, solche Zweifel auszuräumen, ist, betreffendes fahrzeug sofort anzuhalten. Das ist hier nicht geschehen.
Wenn das aber nicht passiert ist, und der Verstoß trotzdem zur Anzeige gebracht wurde, dann kannst Du Dir sicher sein, daß der Polizist sich seiner Sache sehr sicher ist.
Grundsätzlich ist also das Gerücht, daß die Polizei einem wegen solcher Verstöße (Rotlicht, Handy, Gurt u.ä.) anhalten muß, falsch. Die Polizei erhöht sich dadurch nur die Chancen auf einen Erfolg des Verfahrens.
Der Polizist wird eine sehr gute Personenbeschreibung haben und eine glaubwürdige Zeugenaussage rüberbringen.
Es ist eine Kosten- Nutzen- Abwägung. Du weißt nicht, wie stichhaltig die Zeugenaussage ist.
Bei Nichtannehmen des Verwarnungsgeldangebotes wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du dann Einspruch einlegen.
Wenn der Einspruch abgewiesen wird, mußt Du die Kosten für das Verfahren tragen. Das sind i.d.R. so ca. 25 Euro, ist also deutlich teurer als die ursprüungliche Strafe.
Du solltest Dir also überlegen, ob hier nicht der weise Spruch "Zahlen bringt Frieden" gilt, oder ob Du es auf die Stichhaltigkeit der Zeugenaussage ankommen lassen willst.
Warst Du zur angegebenen Zeit überhaupt dort? Wenn nicht, dann kann es ja gut möglich sein, daß ein Zahlendreher oder so vorliegt. Dann sollte allerdings auch die Personen- und Autobeschreibung nicht passen und ein Einspruch hätte gute Erfolgschancen.
Bei Fragen rund ums Thema: www.verkehrsportal.de
mfG
Kwazulu
- MarioLv 4vor 1 Jahrzehnt
Am besten du gehst zu einem Anwalt und fragst den. Hier kann dir sowieso keiner eine richtige Antwort geben - außer es antwortet ein Anwalt. Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet ja nichts. Jedoch glaube ich auch, daß der Beamte stichhaltige Beweise hat und der Richter ihn mehr glauben schenkt als dir.
- Mu6Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Unser Top Antworter- weiß der Teufel warum er das wurde- berät dich schlecht- Wiederspruch einlegen ginge in Ordnung. Da hier nur eine OW vorliegt, sollte man sich dies schon überlegen auch aus Kostengründen, es mag so sein wie du behauptest das man das nicht sehen konnte. Ich halte aber den Tip , zu behaupten garnicht dort gefahren zu sein für eine gefährliche Lügenaktion, daher ist das völlig daneben.-
Ich bin auch schon gelegentlich ungerechtfertigt mit einer OWI gesegnet worden, habe die aber letztlich auch bezahlt- sozusagen stellvertretend für die Vergehen bei denen ich nicht erwischt wurde, jeder räubert einmal bei ROT eine schnelle Ampel.
Wiederspruch macht aus der OWI wahsch. ein höherweriges Vergehen und kostet Nerven und Geld. Überweise und vergiss die Aktion.
- Karlchen *Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Er hätte dich anhalten müssen, leg Widerspruch ein und bringe einen Zeugen der für dich aussagt das du zu jener Zeit gar nicht dort warst.
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