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"Bitte arbeiten Sie weiter, Sie faule Sau!": Darf mein Cheffe mir das Clevern am Arbeitsplatz verbieten?
Und wie überzeuge ich ihn, dass das ne prima Sache ist?
23 Antworten
- DeccieLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, darf er nicht.
Clevern ist eine weiterbildende Maßnahme.
Und weiterbildende Maßnahmen müssen nicht nur von Chef unterstützt sondern auch gefördert werden. Insbesondere da man beim Clevern u.a. auch Informationen erhält, die der Arbeit und somit auch dem Betrieb zu Gute kommt. *gg*
P.S. Vieleicht sollte man einigen mal erklären was es mit Trivialwissen auf sich hat, gelle.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn es der Arbeit dient, dann nicht. Ansonsten ist es Privatsache und gehört zur Freizeit und hat auf der Arbeit nicht zu suchen. Eine Abmahnung kann folgen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eindeutig Ja...verlorene Arbeitszeit = verlorenes Geld der Firma...er kann sogar Abmahnen...
- Sternchen 1509Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja, das kann er.Wenn es hart auf hart geht, kann es auch deinen Job kosten. Also übertreibe nicht.
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- schnufffelLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich denke das du während der Arbeit im Net abgammelst weiss der sowieso, aber das es auch noch yc ist wo hilfsbereite Leute die Deppen sind und Spinner die Macher das wird ihn (zu Recht) wurmen...
- rronnyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ich weià ja net, was du für einen Arbeitsvertrag hast. Eigentlich dürfte dein Arbeitgeber schon verlangen, dass er etwas Arbeitskraft in der Arbeitszeit von dir bekommt ...vielleicht arbeitest du ja aber kreativ (Werbung etc.) und dir fallen nur Ideen bei YC-Clever ein ...vielleicht dient es dir auch nur zur Entspannung ..damit du die restliche Arbeitszeit effektiver verbringen kannst ?
mfg ...
- Mrs. GettyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Klar kann er das verbieten. Private Internetnutzung während der Arbeitszeit kann eine Abmahnung geben. Vielleicht mag er die Sache ja prima finden, aber wenn er das nicht während der Arbeitszeit will, kannst Du sagen, was immer Du willst, er hat Recht.
- vor 1 Jahrzehnt
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist gewöhnlich geregelt.
Grundsätzlich ist das surfen am Arbeitsplatz verboten!
Man könnte hier sogar den Begriff des Arbeitszeitbetruges nennen, denn in der Zeit die die Firma dir bezahlt, erwartet sie auch dass Du in Ihrem sinne handelst !!!!!
Oder Einfach : du willst vom deinem Arbeitgeber sein bestes, nämlich sein Geld und er will dafür von Dir Dein bestes, nämlich Deine Arbeit!!!!!!!!
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
ja, das darf er...
Bei uns ist direkt jeder geflogen der im Internet wärend der Arbeitzeit gesurft hat.
Wir hatten eine dementsprechende Klausel im Vertrag.
- old knitterfaceLv 5vor 1 Jahrzehnt
eigentlich sollte er froh sein, dann kannst wenigstens ned soviel mist machen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist doch simpel, fordere sogar eine Gehaltserhöhung an! Du bildest dich ja weiter, sogar allgemein! Das kann der Firma nur gut tun.
Hm, muss ich auch mal mein Cheffe fragen, bin gleich wieder da und schreibe wie es war...