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ice fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wieviel Jahre ist ein erteiltes Patent gültig?? Steht das irgendwo?

Update:

20 Jahre sind ja cool, danke auch für den Hinweis.Dann muss ja nur noch jemanden finden, der's auch kaufen/nutzen will :-)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Ice,

    die maximale Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre ab Anmeldedatum. Es kann allerdings für Erfindungen, die erst nach aufwändigen Zulassungsverfahren, wirtschaftlich verwertet werden können, ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt werden, das die Patentlaufzeit dann um maximal fünf Jahre verlängert.

    Ein Patent läuft durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr (Jahresgebühr) vorzeitig aus, so dass es von diesem Zeitpunkt an (ex nunc) nicht mehr existiert. Ein Patent kann auch dadurch erlöschen, dass der Patentinhaber seinen schriftlichen Verzicht gegenüber dem Patent- und Markenamt ausspricht.

    Weiterhin kann ein Patent widerrufen oder für nichtig erklärt werden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Patent#Ende_des_Paten...

    Ganz ganz liebe Grüße von Uwe

    :

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    in München ist die Deutsche (Europäische?) Patentstelle, denn Du mußt Dein Patent ja auch anmelden.

    Da müßte es ja dazu Informationen geben. Zumindest wenn man das Patent anmeldet, müßte es auf dem Formular/Unterlagen stehen.

    Quelle(n): eigenes Wissen, logisches Denken meinerseits
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Patent ist 20 Jahre gültig, sofern die jährlich steigenden Gebühren bezahlt werden.

    Quelle(n): Gesetzt über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts vom 18. August 1976. (§ 17 Abs. 1)
  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    also:Das Patent dauert zwanzig Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt.

    steht bei http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/patent-...

    Gruß anyone_63

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Patent dauert regelmäßig 20 Jahre; seine Wirkung kann aber im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt oder der Staatssicherheit durch die Bundesregierung bzw. die Sicherheitsbehörde (Innenministerium) gegen angemessene Vergütung aufgehoben werden...

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