Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Nicht beidseitig unterschriebener Zusatz gültig ?

Man wirft uns Beschädigung beim Auszug vor. Bei der Wohnungsübergabe wollte man uns schriftlich auffordern, die Schäden der Versicherung zu melden. So stand es auch im Protokoll, das wir so natürlich nicht unterschreiben wollten. Die Vermieterin hat dann den Absatz gestrichen. Das Protokoll haben wir anschließend unterschrieben, weil der Rest für uns OK war.

Unter unsere Unterschrift hat die Vermieterin dann geschrieben: „Fam. B. streitet ab, die Schäden alle verursacht zu haben. Wir einigen uns auf einen Kostenvoranschlag, den wir zur Begleichung der Schäden vorlegen werden“

So….. DIESEN handschriftlichen Nachtrag haben wir NICHT unterschrieben oder gegengezeichnet (wir haben es aber dabei belassen, weil die Wohnungsübergabe kurz vor der Eskalation war). Jetzt meine Frage an euch:

hat dieser Zusatz, den wir nicht unterschrieben haben, überhaupt rechtliche Bedeutung ? Gilt er als Eingeständnis, dass wir dem KV zustimmen oder ihn ganz oder anteilig bezahlen?

Update:

Sie hat den Zusatz in unserem Beisein daruntergeschrieben. Wir haben ihn aber - wie gesagt, nicht gegengezeichnet.

Zusatzinfo: 3 Wochen vor dem Auszug habe ich Bilder gemacht, welche die uns zur Last gelegten Schäden zeigen – sie waren also schon vorher da. Haben auch Beweise und Zeugen, die die Bilder vor dem Auszug gesehen haben (die Gegenseite hat natürlich Zeugen „rekrutiert“, die das Gegenteil behaupten).

Aber das ist alles egal, unser Anwalt sagt, dass der Zusatz ein/der Knackpunkt ist (unser Anwalt ist offensichtlich nicht das non plus ultra – ich habe das Gefühl, bei dem „geringen“ Streitwert Euro hat er eh keine Lust, sich groß zu engagieren. Meine Fragen werden schlecht bis gar nicht beantwortet).

Update 2:

In 2 Tagen ist der 2. Gerichtstermin mit Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung.

Bin schon kurz vor einem Herzinfarkt, weil es für uns teuer wird, wenn der Richter wegen dieses „Formfehlers“ gegen uns entscheidet, obwohl wir Beweise haben, das wir keine Schäden verursacht haben.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ihr habt doch wohl hoffentlich eine kopie des protokolls, auf der dieser zusatz nicht zu lesen ist?

    in der beschriebenen form ist das urkundenfaelschung, strafbar und macht das protokoll ungueltig. (wenn ihr das beweisen koennt)

    so oder so: anwalt. wenn es um halbwegs sinnvolle summen geht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung. Der Zusatz gilt nur bei beiseitiger Annahme. Man könnte ihn in diesem Fall auch als Urkundenfälschung auslegen, wenn er nicht als Randnotitz für eigen Zwecke dient.

    Quelle(n): < Bürgerliches Gesetzbuch > Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) Titel 3 - Vertrag (§§ 145 - 157)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Übernahmeprotokoll ist Bestandteil des MV. Hier nachträglich vorgenommene Änderungen, die nur auf einer der Ausfertigungen vorhanden sind, sind nicht verbindlich. Es liegt m.E. hier so etwas wie eine Urkundenfälschung vor.

    Hat die Gegenpartei allerdings von den Änderungen Kennntnis erlangt und nicht widersprochen, so ist hier eine stillschweigende Duldung anzunehmen!

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wo ist das Problem? In dem Zusatz steht doch, dass Ihr bestreitet, die Schäden verursacht zu haben. Was willst Du mehr?

    Warte mal die Beweisaufnahme ab!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein das darf sie nicht nachträglich was ändern. Wart ihr denn dabei gewesen das sie es geändert hat. Habt ihr eine Kopie wo sie es nicht drauf geschrieben hat`?

    Rechtlich ist sowas natürlich nicht. da kann ja jeder alles ändern was er will trotz wenn es unterschrieben ist

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.