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Kann man Nebenkostenabrechung zurück verlangen???

Hallo...

... ich habe von meiner ehemaligen Vermieterin bis heute noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich bin im August 2004 aus dieser Wohnung ausgezogen.

Ich habe mal gehört, dass man, wenn eine bestimmte Frist verstrichen ist, die gesamten Nebenkosten vom ehemaligen Vermieter zurückverlangen kann.

Stimmt das??

Vielleicht kennt sich damit jemand aus und kann mir behilflich sein.

Ich freue mich über jede Antwort und bedanke mich bei Euch...

Liebe Grüsse Tina

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Exakt und bestimmten Regeln folgend mussten Nebenkostenabrechnungen schon immer sein. Seit der Einführung des neuen Mietrechts im Jahr 2001 muss es aber auch recht schnell gehen. Der Gesetzgeber hat den Vermietern dabei im Vergleich zu der früheren Regelung relativ enge Fristen gesetzt. Ziel der Gesetzesreform war es, die Nebenkosten für den Vermieter überschaubar zu halten. Spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Abrechnung vorlegen. Ansonsten verliert er Ansprüche auf eventuelle Nachzahlungen. Ausnahme: Der Vermieter hat die verspätete Abrechnung nicht selbst verschuldet. Umgekehrt gilt: Ergibt eine verspätet abgelieferte Nebenkostenabrechnung, dass der Mieter Geld zurückbekommt, hat er weiterhin Ansprüche darauf.

    Die Einjahresfrist in § 556 Abs. 3 BGB führe als Ausschlussfrist zum direkten Untergang des Anspruches auf Nebenkostennachzahlung, so dass der Mieter, wenn er in Unkenntnis des Anspruchsuntergangs dennoch zahlt, er das Geld nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) zurückfordern kann.Dies ist meiner Meinung nach im Sinne der Rechtssicherheit und des Mieterschutzes klar zu begrüßen, nun kommen hoffentlich mehr Vermieter in die Puschen und erstellen fristgerecht die Nebenkostenabrechnungen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst eine Nebenkostenabrechnung gerichtlich erzwingen. Der zuvielgezahlte Betrag steht Dir noch zu, aber eine Nachzahlung brauchst Du nicht mehr zu befürchten. Alles heraus bekommst Du nicht, die Kosten hat ja der Vermieter für Dich gezahlt.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das stimmt nicht!

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