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Haustürüberwachung mit Webcam?
Seit ein paar Tagen hat ein Nachbar auf seinem Balkon eine Webcam installiert. Diese ist auf den Hauseingang gerichtet, so das er jederzeit sehen kann, wer ein und aus geht. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Darf der Nachbar das?
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
nun hast du verschiedene meinungen gehört.
von ja bis nein.
und was machst du nun????????
jetzt bist du so klug wie vorher
- vor 1 Jahrzehnt
Also, erstmal denk ich, dass es strafbar ist und was ist das bitteschön fürn Nachbar? Ich würd mich mal irgendwie bei eurem Rechtsanwalt oder so erkundigen..
Ne andere Möglichkeit fällt mir auch nicht ein. Oder ich wprd mal ein Gespräch mit ihm führen, aus welchem Grund er die Hasutür überwacht. Es muss ja einen geben und dann kann man ja evtl. gemeinsam mit den anderen Bewohnern eine Lösung finden.
Hm, mehr weiß ich auch nicht ;)
Ganz liebe Grüße
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, jeder Mitmieter kann dagegen vorgehen und die sofortige Demontage verlangen.
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- RosiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, das ist ein EIngriff in Deine Privatsphäre. Er dürfte nur eine Webcam an seiner eigenen Türe errichten. Und das muß glaube ich sogar gekennzeichnet sein, also man muß wissen dass man beobachtet werden kann.
- kessy hundLv 4vor 1 Jahrzehnt
Dieses ist Verboten,
Sie können sogar zum Anwalt gehen und Klagen.
Alle im Haus müssen Einverstanden sein.
Sie wenn Sie Gefilmt wurden mussten Normalerweise damit Einverstanden sein.
Sind Sie das Nicht Klagen Sie .
Auf Herausgabe Recht.
Schmerzensgeld wenn damit Schindluder getrieben wird.
Zum Beispiel das Haus ist Live im Internet zu Sehen.
Den Hausbesitzer dies Unverzüglich mitteilen.
Gehe mal davon Aus das Sie Fotos gemacht haben.
Und die Polizei gerufen haben.
Die den Herrn mit der Webcam zurechtgewiesen haben.
Die Polizei wird den Herrn auch über seine Rechte aufgeklärt haben.
Das dieses Verboten ist.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein, ohne Zustimmung des Eigentümers und aller anderen Mieter darf er das nicht! Ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitbewohner und Passanten. Selbst wenn alle Genehmigungen vorhanden wären, müsste die Kameraüberwachung durch ein Schild bekannt gemacht sein! Alles andere ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz!
- vor 1 Jahrzehnt
Normaler weise darf es nur der Besitzer ,ansonsten lasse Dir doch die Genehmigung zeigen, wer weis ob er nur den Eingang aufnimmt,lol,er muß die Mieter um einverständniss bitten so einfach darf er das nicht, wenn er nicht der Besitzer ist darf er es schon gar nicht, hoffe Du leidest nicht unter dem Spinner, wünsche Dir ein schönes Wochenende
- vor 1 Jahrzehnt
Ich glaube er darf das ,aber nur wenn nur sein Grundstück zu sehen ist. Sobald es ein Stück von deinem Grundstück oder der Straße etc. zeigt ist es verboten.Aber nur wenn er alleine in dem Mehrfamilienhaus wohnt ist es erlaubt ansonsten muss er erst die anderen Mitbewohner fragen sonst ist es Strafbar.
Ich glaube so ein Artikel war schon mal in der Bild am Sonntag (sry Ausgabe vergessen!?)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
er darf es nur wen der Stadt Amt es erlaubt