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Wie lange Garantie auf PHILIPS DVD Player DVP 3005?
Habe einen DVD Player von PHILIPS!
Das Modell:DVP 3005
Dieser ist ca. 1 1/2 Jahre alt
Leider liest er aber die DVDs nicht richtig... er liest einige Sekunden und bleibt dann hängen (wie wenn CD verkratzt)
An der DVD kann es aber nicht liegen, da ich es mit mehreren (auch brandneu) ausprobiert habe.
Wer kann mir sagen, wie lange ich Garantie laut Hersteller habe, oder wie ich das Problem beheben kann?
4 Antworten
- PaiwanLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo Edina T, schöne Ausfürhrung aber sachlich nicht korrekt. Seit dem 01.01.2002 gilt ein neues Gesetz, dass für Artikel 2 Jahre Gewährleistung gilt. Der Unterschied zwischen Gewährleistung ist einmal die Freiwilligkeit (Garantie) und die gesetzliche Bestimmung (Gewährleistung). Ich habe mal einen guten Link dazu gefunden:
http://www.ra-kotz.de/garantie.htm
Also, schicke deinen PLayer über den Händler unter Vorlage des Kaufbeleges oder eines adäquaten Kaufnachweises an den Hersteller ein. Er wird den Schaden beheben und du bekommst den Player ohne weitere Kosten zurück. Frage mal vorbehaltlos den Händler, ob er dir nicht sofort ein gleichwertiges Ersatzgerät gibt. Bei den heutigen Kosten für DVD-Player ist es bei einem Vergleich Preis/Leistungsverhältnis Reparatur/Neupreis durchaus im Bereich des Möglichen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
die gesetzliche "gewährleistungsfrist" beträgt 6 monate. in dieser zeit steht der hersteller/ händler in der beweispflicht, dass das gerät ordentlich ausgeliefert wurde.
darüber hinaus bieten einzelen händler oder aber auch die hersteller eine "garantie" an. sie kann gewährt werden, muss aber nicht. ansprechpartner ist grundsätzlich der herausgeber der garantie, also händler oder hersteller. hier liegt die beweislast jedoch umgekehrt: du musst nachweisen, dass der aufgetretene deffekt im grunde ein produktionsmangel war, welcher sich jedoch erst innehalb der GARANTIEfrist gezeigt hat.
in deinem konkreten fall solltest du also gut belegen können, dass dieser fehler beim gleichen modell sehr häufig auftritt, also kein gebrauchsfehler deinerseits ist oder anderswie eben. hinzu kommt, dass der hersteller auf diesen beweis verzichtet und kulanterweise eben doch repariert. ein anrecht hast du darüber aber nicht.
wie du das problem selbser technisch beheben kannst, weiss ich absolut nicht.
- sachse2364Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Du solltest den Kaufbeleg noch haben dann kannst Du dahingehen wo Du den gekauft hast die werden den reparieren oder bekommst nen anderen !!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
24 Monate - ab Kaufdatum