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cilark fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Gewalt gegen Frauen?

Ich weiß zwar nicht ob diese Fraage hier gut aufgehoben ist, aber mir fällt nix weiter ein um mal eine Rundfrage zu machen.

Einer guten Bekannten wird seit einiger Zeit von einem Bewohner in ihrem Haus nachgestellt, das geht nun schon soweit das er sie tätlich angreift. Nach dem letzten Vorfall ist sie endlich zur Polizei gegangen, dort musste sie sich aber anhören das man "ja garnichts von einer Verletzung sieht und es außerdem darauf ankommt wie er zugeschlagen hat, offene oder geschlossene Hand". Dieses Verhalten der Staatsgewalt wundert mich schon und ist zwar klischeehaft, weil ich dacht solche Fragen würden nur in Serien gestellt und real würden sie den Betroffenen helfen. Welche Möglichkeit gibt es denn um Hilfe zu bekommen bevor noch mehr geschied? Kennt jemand die Rechtlage, ist die Aussage des Beamten richtig? Ich muss nur hinzufügen das sie ihm garnichts weiter gemacht hat, auch nicht dumm angeredet. Der Täter ist nur so auf sie aus weil ihm danach ist.

Update:

Vielen Dank erst mal für das grosse Interesse, scheinbar bin ich mit dieser Frage doch richtig. Meine Bekannte hat am meisten Angst um ihre 2 Kinder das die zuviel von dem Ganzen mitbekommen, jetzt hat sie ihren Kinderbetreuer gebeten für ein paar Nächte Bodyguard zu machen. Leider ist das auch keine zufriedenstellende Lösung, denn irgendwann muss sie alleine raus und zumindest einkaufen oder ähnl. Die Bewohner im Haus wurden auch schon bedroht, sind also ebenfalls keine grosse Hilfe. Der Hausherr, d.h. Verwalter - denn das Haus steht zum Verkauf- interessiert sich scheinbar auch wenig dafür. Ein ganz schön verfahrene Sache, sag ich euch, denn der Wohnungsmarkt hier gibt auch nicht viel her, zumal meine Bek. ALG2 bekommt. Ich werde sie jedenfalls auf einige Punkte hinweisen die genannt wurden und freue mich auf weiterhin rege Beteiligung bei diesem Thema. Danke

Update 2:

Ich habe nun schon wieder etwas mehr von ihr erzählt bekommen. Der Typ der sie anmacht bedroht auch die "Kleinen" und deren Freunde, es wird von mal zu mal heftiger was ich da höre. Sie war auch schon bei einem Amt für Sozialwohnungen, aber dort haben sie keine freien Wohnungen, weil viele ältere Leut´s dort wohnen und nicht rauswollen. Alles in allem wird sie immer verzweifelter, weil sie nirgends richtige Hilfe bekommt und immer Bekannte übernächtigen zu lassen ist auch kein Weg, denn sie traut sich nicht ohne Angst aus ihrer Wohnung oder auf den Weg dorthin. Der Verwalter des Hauses hat auch keine Reklamation verzeichnet, die sie beim vorhergehenden Vermieter vor 3 Monaten angezeigt hatte, sie hatte gedacht sie würde schon die Zeit überstehen und wenn ein neuer Besitzer kommt wäre die Sache vom Tisch und der Tyrann müsse verschwinden, aber "das war ein Satz mit X" und garnichts ist passiert.

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es ist schön, das Deine Bekannte Dich hat!

    Die meisten Opfer sind mit der Situation alleine gelassen und trauen sich nicht gegen den Gewalttäter anzugehen und sich zu wehren. Hilf ihr soweit es Dir möglich ist, sie wird Dir dafür sehr dankbar sein!

    Leider ist es meistens so, das es so gehandhabt wird. Solange keine sichtbaren Verletzungen vorliegen, wollen die Beamten bzw. die Staatsanwaltschaft da vorsichtig und neutral handeln.

    Es werden Anzeigen gegen Gewalt gestellt, obwohl keine vorlag oder Jemandem übel mitgespielt werden soll. Das bedeutet nicht, das sie Deiner Bekannten nicht glauben. Sie müssen sicher sein, daß ihre Aussage auch der Tatsache entspricht. Bei einer Anzeige und dann letztendlich zum Verfahren, würde dann Ausage gegen Ausage stehen. Somit würde der Angeklagte ohne Strafe davonkommen. Bei einer Anzeige ohne eindeutige Bweismittel besteht wenig/kaum öffentliches Interesse, wird dann meistens auch so angegeben.

    Sie sollte auf keinem Fall warten, bis die Polizei darauf reagiert. Meistens wenn die Polizei eingreift, ist es schon so weit gekommen das Menschen Krankenhausreif geschlagen wurden, oder gravierende Verletzungen vorweisen.

    Es gibt Organisationen die Opfern (wie Deiner Bekannten) helfen können, wie sie mit dieser Situation umgehen sollen und was sie auch rechtlich tun können.. z. B. DER WEISSE RING, DIAKONIE und CARITAS sind sehr gute Anlaufstellen bei Opferhilfe.

    NACHTRAG:

    Das beste was ich ihr/euch raten kann, sie soll unbedingt Kontakt zur AWO, Caritasverband e.V (hat jede Stadt)

    aufnehmen. Vor allem, weil der Nachbar schon handgreiflich bzw. gewalttätig auch den Kinder gegenüber wurde.

    Keine Zeit verlieren:

    Ausschnitt aus dem Link:

    http://www.das-beratungsnetz.de/helpline.php

    Telefonseelorge Deutschland

    Unter den genannten Telefonnummer erhalten Sie umgehend Hilfe und Beratung. Die Telefone sind rund um die Uhr besetzt und ständig für Sie erreichbar.

    0800/ 111 0 111 (evang.)

    oder

    0800/ 111 0 222 (kath.)

    Helpline Caritasverband Mainz e.V. (auch andere Städte) – die Tätigkeitsbereiche:

    Die Helpline Caritasverband Mainz e.V. berät

    Suchtberatung / ambulante Behandlung

    Fragen zum ALG II / zur Sozialhilfe

    Schuldner- und Insolvenzberatung

    Schwangerschaftsberatung

    Beratung für Frauen in Notsituationen

    Beratung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen

    Beratung zu Arbeit und Beschäftigung

    Beratung zu Pflege und Selbstständigkeit im Alter

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich sollte das beschriebene Verhalten gegen StGB § 238 Nachstellung verstoßen. Das Gesetz ist aber noch recht neu, das Problem wird zudem von vielen Menschen (einschließlich Polizisten) nicht ernst genommen.

    Ich würde deiner Bekannten raten, sich Hilfe zu suchen, etwa bei der örtlichen Frauenbeauftragten oder beim Weißen Ring. Die können den Fall genauer einschätzen und wissen auch, welche Schutzmöglichkeiten es gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Neulich war ich in einer Polizeidiensstelle, weil mir mein Portemonnaie gestohlen wurde. Dabei fielen mir Broschüren über das Thema 'Stalking' auf, die dort auf dem Tresen ausgestellt waren.

    Offensichtlich wird das Thema generell von der Polizei erkannt und sie informiert auch darüber.

    Die angebliche Aussage der Polizei, 'es komme darauf an, wie er zugeschlagen hat...' finde ich mehr als fragwürdig.

    Der Polizist, mit dem sie geredet hat scheint völlig inkompetent gewesen zu sein. Ich empfehle ihr, eine andere Dienststelle aufzusuchen und sich dort besser beraten zu lassen, oder - da Name und Adresse ja wohl bekannt seindürften - gleich zum Amtsgericht zu gehen, um eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken.

    Am Gericht wird ihr geholfen, den Antrag auf die Anordnung zu stellen.

    Der Stalker wird dann Post vom Gericht bekommen und höchstwahrscheinlich aufhören, deine Bekannte zu belästigen. Andernfalls hat sie mit dieser Anordnung die Möglichkeit, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und diese muss dann auf jeden Fall eingreifen.

  • Ivan S
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Einer sehr guten freundin von mir ging es änlich ich habe dann mal ihm aufgelauert Ihn direkt damit konfrontiert was passieren kann wenn er keine Ruhe gibt aber vorsicht!

    am besten mit mehreren Leuten Ihn öffentlich darauf ansprechen zeigt Ihm das viele Menschen da sind die sich angagieren stellt Ihn an den "Pranger"

    und such ihr am besten gleich ne neue Wohnung....

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Rechtslage ist eindeutig: selbst eine versuchte Körperverletzung (wenn sich Deine Freundin duckt) ist strafbar. Sie kann und sollte auch auf einer Anzeigenerstattung bestehen. Die Art und Weise des Schlagens ist dann die Frage der rechtlichen Einordnung (z.B. die Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung).

    Machen kann sie (darüber hinaus) noch folgendes: eine Rechtsberatung beim Amtsgericht in Anspruch nehmen (ist kostenlos in ihrem Fall - einfach erst mal anrufen) und zur Not ein Kontaktverbot erwirken (hat nichts mit Strafrecht zu tun, sondern mit Zivilrecht).

    Alle anderen Vorschläge mit Hunden, Sprays und sonstigem Zueg würde ich nicht empfehlen.

    Gruß,

    Stefan

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das ist so eine Sache mit der Polizei (deinem Freund und Helfer), bevor man nicht irgendwie tot ist, passiert eigentlich nicht viel in diesem Lande.

    Deine Bekannte sollte irgendwie versuchen immer mit einem Zeugen ins Haus/bzw. auch aus dem Haus (Nachbarn auf die Verlass ist) gehen.

    Sie kann mit mit einer Anzeige wegen Nötigung und sexualler Belästigung drohen!

    Vielleicht helfen dir die unten gezeigten Adressen für Auskünfte weiter.

    Quelle(n): www.duesseldorf.de/gesundheit/gewaltopfer www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/beratung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei kann auch nur nach ihren Vorschriften handeln und die Fragen sind nunmal berechtigt. Es gibt genügend Anzeigen, die nur darauf zielen, jemanden eins "auszuwischen". Was ich aber jetzt auf keinen Fall auf deine Bekannte beziehe. Das ist ganz allgemein.

    In Deutschland kann die Polizei selten was im Vorfeld tun. Es muss was passieren, bis sie dürfen. Das habe ich schon sehr oft gehört. Schlimm,a ber leider ist es so. Hat deine Bekannte Zeugen? Sie soll das nächste Mal extrem laut das Haus zusammenschreien, damit sie Zeugen hat. Und dann sofort Anzeige erstatten. Jedesmal wenn es passiert.

    Rate ihr, einen Selbstvereidigungskurs zu machen. Sie soll immer Reizgas schon in der Hand haben, wenn sie ins Haus hineingeht. Sobald er sich nähert, soll sie sprühen. Das ist ihr gutes Recht der Verteidigung.

    Außerdem ist vielleicht besser, wenn sie nicht allzuviel Hilfe von den Hausbewohnern bekommt, dass sie sich langfristig eine andere Wohnung sucht.

    Alles Gute für deine Bekannte..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In solch einem Fall hat sich ein größerer 4beiniger Freund bewährt. Da gibt es kaum Meinungsverschiedenheiten und auf den Faustkampf wird man auch verzichten. Selbst mit den Beweisen ist es nicht schwierig. Hundebiss macht Flegeln sch...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einen guten Freund anrufen, ihn mit einer Bitterschokolade zu dem Typ schicken und diese "freundlich" verabreichen lassen. Anders geht es leider wirklich nicht. Die Polizei (Staatsanwaltschaft) reagiert erst bei vorhandenen körperlichen Schäden....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was ganz, ganz wichtig ist. Beweise sammeln.

    Fotos, Anruf mitschnitte, Videos, Briefe. etc.

    Erst wenn man denen eine halbe Tonne an Beweisen auf den Tisch legen kann wird einem glauben geschenkt.

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