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Leonieloewenherz fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

bin ich verpflichtet einen Welpen?

ich hab da eimmal eine Frage über die ich bis jetzt nichts im Internet finden konnte :

meine Hündin wurde vom Rüden unseres Bekannten gedeckt. es war sozusagen ein Versehen ...

aber egal ...

wir haben nun süsse Welpen und auch schon Herrchen und Frauchen für diese gefunden . Nun besteht der Halter des Rüden auf sein "Recht???" einen der Welpen für sich bzw für seine Eltern zu beanspruchen. bin ich verpflichtet (rechtlich gesehen ) ihm einen Welpen zu geben ? es wäre schön wenn da jemand einen Rat für mich hätte. (ich selber habe wie schon geschrieben neue Besitzer für die Welpen und ich möchte keinem davon absagen )

wäre schön wenn ich ein paar (bitte nur ernst gemeinte )Ratschläge bekommen könnte

LG leonie

Update:

nee @ tomili... meine Hündin ist schon 9 und wie geschrieben es war ein Versehen.....

Update 2:

@ ravean ..... er selber hat zwei Hunde und seine Eltern haben auch schon einen ..... also würde ich ihm schon rein "platztechnisch " keinen Welpen geben

23 Antworten

Bewertung
  • Naamah
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei einem geplanten Deckakt ist es so, dass der Deckrüde bezahlt wird - bzw. dessen Halter und/oder er einen Welpen bekommt. Bei einem ungeplanten Akt sieht die Lage anders aus: wenn dem Halter des Rüden einen Schuld zugesprochen werden kann (z.B. weil er den Rüden nicht ordentlich vom Decken durch Festhalten oder Anbinden abgehalten hat), dann muss er sich sogar an den Aufzuchtkosten der Welpen beteiligen. Sprich: du bekommst Geld von ihm und nicht andersrum. Einen Anspruch auf einen Welpen hat er nicht.

    Aber: wenn dein Bekannter sich auch um die Welpen gekümmert hat und sich an den Kosten beteiligt hat, würde ich ihm einen abgeben und einem der neuen Besitzer absagen. Wenn er sich in keinster Weise beteiligt hat, würde ich ihm keinen geben. Mit der Begründung, dass er seinen Anspruch zu spät angemeldet hat und vorher durch Nichtbeteiligung kein Interesse gezeigt hat.

    Im übrigen fände ich es nicht schlimm, wenn seine Eltern dann 2 Hunde hätten. Rudelhaltung ist das Beste überhaupt - ich hab selbst 4!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne es so das er einen Anspruch hat ,aber ob er ein Recht hat und einen Welpen einfordern kann gibt es glaube ich nur bei professioneller Zucht.

    Da es ein " Unfall " war frag ihn doch mal noch Futterkostenbeteiligung ,Impfung usw und er wird schnell von seinem Anspruch zurücktreten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, in diesem Falle nicht. Anders ist das, wenn ordnungsgemäß gedeckt wird. Dann ist es Brauch, daß der Besitzer des Deckrüden neben der Decktaxe auch noch einen Hund aus dem Wurf bekommt. Wurde überhaupt keine Decktaxe gezahlt und ansonsten nichts vereinbart, besteht auch kein Anspruch. Es kann sogar sein, daß der Besitzer des Rüden eine Entschädigung zahlen muß, wenn sein Rüde eine Hündin entgegen dem ausdrücklichen Willen des Besitzers der Hündin deckt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Eigentumsrecht an den Welpen hast Du. Immerhin kamen die aus Deinem Hund raus und so wie es aussieht, war es auch nicht abgesprochen, dass die beiden Hunde Kinder zeugen und irgendwer bestimmte Besitzrechte an den Nachkommen erwirbt. Vielleicht war ja sogar noch jemand anders an der Zeugung beteiligt ??

    Wenn Dein "Bekannter" unbedingt einen Welpen abbekommen will, kann er mal ganz lieb fragen, mehr aber auch nicht. Oder hat er sich an den Untersuchungen und Impfungen beteiligt ?

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  • ...
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Leonie,

    das ist ein Ehrencodex! Das macht man so, das gebührt der Anstand, auch wenn es ein Versehen war!

    Dem "Erzeugerhalter" steht immer ein Welpe zu!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, bei Deckrüden d.h. bei geplanten Würfen ( meist ja auch teure Rassehunde) war / ist es üblich als Deckgeld für den Rüdenbesitzer einem Welpenpreis bzw einem Welpen zu bezahlen.Bei Euch sieht es ja wohl etwas anders aus. Der Rüdenbesitzer trägt, genau wie Du, als Hündinnenbesitzer eine Teilschuld an dem ungeplanten Wurf. Im Prinzip kann er froh sein, nicht noch Kosten tragen zu müssen. Da es ein ungeplanter Wurf ist, hat er kein Recht auf Deckgeld! Wenn Du alle Welpen gut vermittelt hast, laß es dabei. Viel Spaß noch mit Deiner Hundefamilie!

    LG Susanne

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, Leonie!

    Also, da es keine forcierte (gewünschte oder erwartete) Zeugung war,( d.h. weder zur Erhaltung der Rasse oder zu deren Vermehrung) hat der Halter des Rüden definitiv keinen Rechtsanspruch auf einen der Welpen!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein geschriebenes Gesetz gibt es da nicht allerdings ist das in Kreisen von Hundehaltern so üblich, daß sich der Besitzer des Deckrüdens ein Tier aussuchen darf oder er finanziell belohnt wird. In Züchterkreisen gibt es dafür eine Deckgebühr, die der Halter des weiblichen Tieres an den Halter des Rüden zu bezahlen hat. Hier würde ich allerdings sagen solltest Du Dich mit Deinem Bekannten absprechen... er hat zwar kein tatsächliches Anspruchsrecht allerdings wäre es anständig von Dir ihm einen der Welpen zu überlassen wenn er einen möchte.

    -Nachtrag- Sag Deine Bekannten einfach, daß sie schon vergeben sind. Wenn er ein Freund ist wird er verstehen, daß Du da nicht mal so einfach einen Rückzieher bei Deinen Abnehmern machen kannst. Unter den Voraussetzungen, daß er bereits mehrere Tiere besitzt und Platzmangel vorherrscht würde ich ihm dann auch keinen abgeben, allerdings könnte das die Freundschaft auf´s Spiel setzen, wäre mir aber egal unter den Voraussetzungen, daß es um das Schicksal eines Hundes geht. Jedenfalls... einen rechtlichen Anspruch kann er nicht geltend machen.

    Gruß zu Fuß

    Quelle(n): Selber Halter eines Deckrüden
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein solches RECHT gibt es nicht!

    in der zucht! also absichtlich ;-) KANN vereinbart werden das der besitzer des Rüden sich einen Welpen aussuchen darf.

    jetzt zu deinem Fall: wer ist für das versehen verantwortlich?

    nehmen wir mal an der besitzer des rüden hätte nicht aufgepasst, in diesem fall wäre er zu schadensersatz verpflichtet !!!, müßte also einen teil der Kosten übernehmen Tierazt, impfen, Welpennahrung etc. (deinen zeitaufwand)...

    Gruß aus der Eifel

    Steffen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, denn Deine Hündin hat die Welpen bekommen. Und die Hündin gehört Dir! Auch wenn Du es weißt von wem gedeckt wurde, könnte ja jeder kommen und einen Welpen beanspruchen. Es hätte vorher schon geklärt werden sollen schongar bevor alle Welpen vergeben worden sind. Würde es sich um eine Zucht handeln hättest Du sogar auf Alimente Anspruch, da es nicht geplant wurde und sein Rüde Deine Lady deckte....

    Also muss er locker bleiben und sich woanders einen Welpen holen... Es war ja wohl schon länger Euch beiden bewußt, dass Welpen kommen, wieso will er nun einen haben wo alle vergeben sind????? Ist was mit seinem Rüden oder liebt er Ärger/Streß?

    LG

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