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Biggi
Lv 6
Biggi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Fernseher dem Sohn schenken, was ist mit GEZ ???

bin auf folgenden Artikel getoßen:

http://www.marlaktuell.de/?p=12456

heißt das, wenn ich jetzt meinem 5- jährigen Sohn meinen Fernseher schenke, muss ich dann keine GEZ mehr bezahlen ?

Mein Sohn ja auch nicht, da er kein eigenes Einkommen hat:

http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html#1...

Update:

[...Mit der Begründung, eine Gebührenpflicht sei immer an die Person und nicht an das Gerät gebunden...]

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei dem von dir angegebenen GEZ-Link (Frage Nummer 11) heißt es doch am Ende ganz deutlich: "Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind. "

    Es geht hier also de facto nur um die Frage der Gebührenpflicht bei Zweit- oder Drittgeräten. Wenn dein Sohn einen eigenen (zweiten) Fernseher hat, musst du dafür nichts zahlen, solange dein Sohn kein Einkommen hat, schon richtig. Für mindestens ein Gerät im Haushalt muss aber in jedem Fall gezahlt werden (sofern die Eltern Einkommen haben).

    Ich weiß, wäre zu schön um wahr zu sein, aber dann würde ja einfach jeder seine Glotze auf sein Kind übertragen, glaub mir, das wird so nicht klappen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist ein interessanter Gedanke und auf jeden Fall ein Versuch wert! Fakt ist das Gerät muss im Zimmer Deines Sohnes stehen, und im Wohnzimmer darf halt kein Empfangsgerät stehen. Dann meld alles ab bei der GEZ, also kannst ja sagen das nur Dein 5-jähriger Sohn ein Gerät besitzt, sonst habt ihr keins, und das war es mit der Gebühr! Ich denke darauf hin kommt eine Kontrolle, die Du aber nicht rein lassen muß, erst mit richterlichen Bescheid! Ich denke die GEZ macht sich soviel arbeit nicht, und sollte sie doch, Gerät schnell ins Kinderzimmer!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es heißt bei der GEZ: "Kinder, die noch zuhause wohnen und über eigenes Einkommen verfügen, müssen für Ihre Geräte bezahlen."

    Wenn du in deinem Wohnzimmer oder sonst wo in deinen Räumen weder Radio noch TV hast, bist du von der GEZ befreit.

    Wenn nur das Gerät bei deinem 5-Jährigen Sohn steht, müsste er eigentlich bezahlen.

    Da er noch kein eigenes Einkommen hat, müsste er vonn der GEZ befreit sein.

    Informier dich mal bei lieber bei der GEZ selber.

    http://www.gez.de/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist genial! Versuch´s, und erzähl mir, was rausgekommen ist!

    Wobei, nicht, dass die GEZ dann auf einmal doppelt abkassieren will: ich hab mal einen Bericht gesehen, da wollte die GEZ Rundfunkgebühr von einem HUND (!) weil sein Besitzer aus Spaß seinen Namen ans Kingelschild gemacht hatte... Hat man da noch Worte?

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bist wohl ein Spaßvogel !! Die Gebühr ist zu zahlen. Selbst dann, wenn Du Deinen Hund zum Eigentümer des Fernsehers erklärst.

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