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Anonym
Anonym fragte in TiereKatzen · vor 1 Jahrzehnt

Darf meine Vermietung 2 Katze verbieten?

Hall ich habe mal eine frage, darf meine Hausverwaltung eine 2 katze in meiner wohnung verbieten`?

Update:

es sind schon mehrere katzen im haus aber bei mir ist er dagegen. darf er das?

Im mietvertrag steht das kleintiere erlaubt sind.

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zitat:

    Katzenverbot in der Mietwohnung ?

    AG Hamburg AZ 8C 185/96

    Die Haltung einer Katze in der Mietwohnung kann vom Vermieter nicht grundsätzlich verboten werden.

    Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass von dieser Tierart keine Belästigung

    ausginge und man die Haltung dulden müsse.

    Aber auch die Wohnungsgröße ist entscheidend: Ein bis zwei Katzen sind in

    der Regel zumutbar.

    Nicht mehr zumutbar, entschied das AG Berlin-Lichtenberg (Az.: 8 C 185/96),

    sind sieben Katzen in einer 3-Zimmer-Wohnung.

    Trotzdem- selbst wenn du gegen die Entscheidung des Vermieters mehrere Katzen halten dürftest, meinst du nicht, das Mietverhältnis würde dadurch arg gestört? Du machst dir selbst das Leben schwer, wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt! Dein VM wird dann schon eine Lösung finden, euch alle vor die Tür zu setzen!

    Such ein klärendes Gespräch! Frage ihn, was er gegen die Zweitkatze hat. Versuche, seinen Standpunkt zu verstehen und erkläre ihm deinen! Ihr müsst euch im Guten einigen, sonst habt ihr keinen Spass!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hunde und Katzen, die Freigänger sind, müssen lt. der meisten Mietverträge genehmigt werden.

    Sind die Katzen reine Wohnungskatzen braucht man eigentlich keine Genehmigung. Das wissen viele Vermieter nicht.

    Sobald Freigänger den Nachbarn mit der Katzenhaarallergie stören, kann der Vermieter selbst nach vorheriger Erlaubnis, diese wieder zurückziehen.

    Da in Deinem Haus aber mehere Katzenhalter sind, kann er Dir die Katzen nicht untersagen. Da gilt: alle oder keiner.

    Versuche es mit einer ruhigen Aussprache.

    P.S. Mußte mir meine Wohnungskatze auch genehmigen lassen, habe den VM im Glauben gelassen, er sei im Recht.

    Anschließend hat er sich als sehr tierlieb erwiesen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    im prinzip dürfen katzen die nur in der wohnung sind,keinen krach und gestank(dreck) machen und die anderen mieter nicht stören,nicht mehr verboten werden,weil ja noch andere katzen im haus sind.

    Quelle(n): eigene erfahrung,und ich hab gesagt"Ich hab die tiere von meiner oma geerbt".und möchte sie in ehren halten. gruß conny
  • du schreibst ja, dass in deinem mietvertrag steht - KLEINTIERE sind erlaubt und das habe ich zu kleintiere gefunden:

    Definitionen von Kleintier im Web:

    * Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Zwergkaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische zu den Kleintieren gezählt. ...

    also sind meiner meinung nach die katzen durch den vertrag schon im vorfeld genehmigt. ein katzenverbot müsste wohl extra schriftlich im vertrag vermerkt sein

    es wäre ja auch wirklich eine totale ungerechtigkeit den anderen tiere zu genehmigen und dir nicht

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja darf sie. Ich würde sogar froh sein, dass er eine Katze akzeptiert denn wenn man es genau sieht sind Kleintiere Mäuse, Hamster, Sittiche usw. aber keine Katzen.

  • Sandra
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    WEnns doch im Vertrag erlaubt ist kann er es nicht mehr verbieten!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Katzen gehören zu den "kleintieren" wie Meerschweinchen, Hamster und Co.

    Für diese Tiere brauchst du keine Genehmigung.

    Bei Hunden ist das anders, da müsste man das anmelden/genehmigen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zitat:

    "Bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen sind Klauseln im Mietvertrag, wonach die vorherige Genehmigung des Vermieters einzuholen ist, zulässig. Der Vermieter darf die Genehmigung jedoch nicht grundlos verweigern. Vielmehr hat er seine Zustimmung zur Tierhaltung zu erteilen, wenn keine wesentlichen Gründe gegen den Wunsch des Mieters sprechen.

    Bei der Entscheidung über die Tierhaltung im Einzelfall hat der Vermieter seine Belange – die Belange der übrigen Mieter und Nachbarn eingeschlossen – mit denen des Mieters abzuwägen. Dabei gilt die Regel: Je größer, lauter, gefährlicher ein Tier ist, desto mehr ist der Vermieter berechtigt, die Tierhaltung zu untersagen. Allerdings gilt auch hierbei der Gleichbehandlungsgrundsatz, das heißt der Vermieter darf seine Zustimmung dann nicht verweigern, wenn er anderen Mietern im gleichen Haus die Haltung eines ähnlichen Tieres bereits erlaubt hat."

    Googlen ist schön :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn bereits mehrere Katzen im Haus sind, gilt das Gleichheitsprinzip, wie schon beschrieben: entweder gar keine Katzen oder gleiches Recht für alle.

    Laß dich nicht verunsichern. Sorge eben dafür, daß es keinen Anlaß zur Beanstandung gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein wenn deine Katzen nicht raus gehen auserdem gilt das gleichheits recht entweder alle Katzen weg oder keine

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