Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kennt jmd die rechtl. Grundlagen für Eigentumsherausgabe?

Mein Ex-Freund hat sich aus dem Staub gemacht und einfach all seine (persönl.) Sachen bei mir gelassen. Er ist auf keinem Wege erreichber (weder telefonisch noch postalisch). Nun möchte ich den Krempel los werden und weiss nicht genau, ob und was ich wegschmeissen darf ; ob ich die Sachen ewig lagern muss und wie ich sonst damit umgehen soll. Kennt jmd die Rechtslage zu dem Thema?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Alle Sachen in einen Karton packen entweder auf den Speicher stellen oder Du kannst weil Du die Ex bist beim Einwohnermeldeamt eine Adressenermittlung benantragen. Die geben Dir dann die neue Adresse und dann einfach die Sachen an ihn schicken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo.... ich würde die Sachen zusammenpacken (Sack oder Karton) und erst mal in den Keller bringen. Wenn er sich nach ca. 3 Monaten nicht gemeldet hat und immer noch nicht erreichbar ist, kannst Du sie getrost entsorgen.

    Wenn Du sie gleich entsorgst, könnte er eventuell Schadensersatz verlangen.

    Also verwahre sie 1/4 Jahr, sie fressen ja kein Brot....

    Gruß Chrissy

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Guter Tipp vom "Vormann" mit der Einwohnermeldeamtsanfrage.

    Ich rate dir erstmals nichts weg zu schmeissen. Dein Ex-Freund könnte sonst u. U Schadenersatz von dir verlangen. Wenn du seine Eltern kennst, bringt dich das möglicherweise weiter. Vielleicht nehmen diese die Sachen an sich.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.