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XXL fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist das wahr was ich im folgendem Text lese?

Quelle:

http://www.hanfbroschuere.de/

Text:

Im sogenannten "Cannabisbeschluß" vom 9. März 1994 haben die Karlsruher Verfassungsrichter ausgeführt, daß die Staatsanwaltschaften bei der Sicherstellung von geringen Cannabismengen ausschließlich zum Eigenkonsum nicht nur von einer Strafverfolgung absehen können, sondern sollen (s.v.).

SOLLEN?

Würde das nicht bedeutet dass man sich in diesem fall nicht strafbar machen kann solange es sich um eine "Geringe menge" für den eigenkonsum handelt , also 5-10gr. (je nach Bundesland)

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist tatsächlich eine juristische Grauzone. Man darf das Zeug weder kaufen noch benutzen noch verkaufen. Aber wenn man alle Fälle von Eigengebrauch ahnden würde, wären die deutschen Justiz-Organe viele Leben lang beschäftigt. Man hat sich damit abgefunden, dass zu viele Menschen kiffen, um das Problem ernsthaft angehen zu können. Und man ist sich bewusst, dass es andere schwerwiegendere Probleme zu lösen gibt. Daher die "sanfte" Umgehensweise.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein! Sollen zeigt nur ein Gebot an. Die Entscheidung für eine Verfolgung der Sache liegt weiterhin im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft. Das BVerfG spricht damit nur eine Tendenz aus. Man kann sich also weiterhin strafbar machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo XXL,

    wie schon die anderen geschrieben haben ist ein Absehen von Verfolgung nicht mit straflos gleichzusetzen.

    Das wichtigste dabei ist nämlich, dass die Tat dennoch Straftat bleibt, um Dealer, Anstifter oder Personen, die Beihilfe leisten, dennoch bestrafen zu können. Außerdem hast Du ein Problem, wenn Du mehrere Male mit geringen Mengen erwischt wirst. Dann wird sehr wohl ein Strafverfahren durchgezogen!

    So ganz nebenbei: Cannabis ist eine Einstiegsdroge (auch wenn einzelne immer noch das Gegenteil behaupten). Ich kann zwar nicht sagen, dass jeder Cannabiskonsument irgendwann harte Drogen nimmt. Aber jeder Konsument harter Drogen hat irgendwann mit Cannabis angefangen - es ist der Einstieg in die illegalen Drogen.

    Stefan

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    es steht eh alles da, wozu also die Frage?

    Hier steht nicht, dass sie von einer Strafverfolgung absehen müssen.

    Nein, hier steht dass das Absehen der strafrechtlichen Verfolgung eine Möglichkeit darstellt. In keinem Wort kann man darauf schließen, dass garantiert wird, sollte man erwischt werden mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen sei.

    Aufgrund welcher Argumente, Gründe oder Umstände die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet wird eventuell woanders geregelt oder sie verfügt über ein gewisses Maß an Autonomität. Kann ich nicht sagen, weiß ich nicht.

    Jedoch ist doch eindeutig klar was dieser Auszug zu bedeuten hat?

    lg

    andit

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest das nicht verwechseln, auch der Besitz einer geringen Menge Cannabis ist nach wie vor nicht erlaubt und damit strafbar. Der Cannabisbeschluss besagt nur, das eine geringe Menge nicht strafverfolgt wird, auf Deutsch, wo kein Kläger, da kein Richter.

    Solltest du dich allerdings z. B. erwischen lassen, das du unter Einfluss von Cannabis eine Straftat begehst und Cannabis bei dir haben, wird auch eine geringe Menge unter Umständen zu einer schärferen Strafe fürhren.

    Und Autofahren unter Cannabis wird auch bestraft, wenn du erwischt wirst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube gewisse Gramm darfst du für den eigen bedarf haben, aber ich finde und halte sowiso nichts davon.

    Sowas fürht nur zu einer Abhängigkeit von Drogen wie das rauchen es ja eigentlich auch ist und da finde ich es nicht inordnung das man Drogen damit meine ich jetzt die harten wenn auch für einige es nicht so ist erlaubt werden darf.

    Das ist meine eigene Meinund und wünsche dir trotzdem alles liebe und gute

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wahr ist es, verstehen kann ich´s nicht!

    Das wäre wie wenn einer klaut und wird erwischt, und der Wert ist unter 20 Euro, dann soll er straffrei bleiben.

    Aber unsere Richter verstehe ich schon lange nicht mehr...

    .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Damit machst du dich eigentlich nicht strafbar, aber wenn sie ein paar g Gras bei dir finden, beschlagnahmen sie es trotzdem.

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