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Dürfen Fahrradfahrer eigentlich grundsätzlich entgegengesetzt in eine Einbahnstraße fahren?
oder nur dort, wo auch Schilder dafür sind ?
Heute Morgen ist mir nämlich mal wieder so ein Hirni entegegengekommen ....
Er kam mir auf der Fahrbahn entgegen. Es ist allerdings keine Radweg vorhanden. Helm hatte er nicht auf, dafür ein süffisantes Lächeln ....
15 Antworten
- The VIPERLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Mit dem entsprechendem Zusatzschild dürfen sie das, nur, der Autofahrer weiß in der Regel nicht, dass es ein Zusatzschild gibt, da er ja in die Einbahnstraße vom Anfang eingefahren ist.
Dadurch können gefährliche Situationen entstehen.
- Mu6Lv 7vor 1 Jahrzehnt
mit Vergnügen habe ich beobachtet wie die Polizei in Husum allen "Radlern" die entgegen der Fahrtrichtung durch die EinbahnstraÃe am Hauptmarkt fuhr, eine
"Spendenaufforderung" mitgab.
Einbahnstr. gilt für alle.
- vor 1 Jahrzehnt
radfahrer dürfen nur dort die einbahnstrasse entgegengesetzt benutzen wo es ausgeschildert ist. das ist nicht grundsätzlich.
- FragerLv 6vor 1 Jahrzehnt
In besonders beschilderten, verkehrsarmen StraÃen mit Tempo 30-Begrenzung dürfen Radfahrer entgegen besonders ausgeschilderten EinbahnstraÃen fahren.
Mehr dazu hier
http://209.85.129.104/search?q=cache:jmHvU-SLUNEJ:...
Anni
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein Grundsätzlich nicht,
aber gibt ein Ausnahme Schild, wenn dieses angebracht ist, darf er gegen die e-Bahn Str, fahren
kann man zwar nicht verstehen, ist aber so,
deutscher Behörden Dschungeln
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Zuerst versuchsweise bis zum Ende des Jahres 2000 eingeführt, hat sich die neue Radfahrer-Vorschrift offenbar bewährt, denn sie ist verlängert worden. In besonders beschilderten, verkehrsarmen StraÃen mit Tempo 30-Begrenzung dürfen Radfahrer entgegen besonders ausgeschilderten EinbahnstraÃen fahren.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein. Für Fahrradfahrer gilt ganz normal die StraÃenverkehrsordnung. Es ist ein Zusatzschild notwendig, dass Fahrradfahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung erlaubt.
- vor 1 Jahrzehnt
Nach meinem Wissen darf der Radfahrer nur entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer EinbahnstraÃe, wenn es durch entsprechende Gebotszeichen erlaubt ist oder ein Radweg für die Radfahrer entsprechend beschildert ist.
- vor 1 Jahrzehnt
du hast die Frage selbst beantwortet .. nur dort wo die entsprechenden Warnschilder stehen...
ansonsten gelten auch für die Radfahrer die gleichen Regeln wie für andere Verkehrsteilnehmer