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Manuel fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Telefoinsche Akquise von Firma zu Firma (B2B) in Deutschland erlaubt? Gesetzestext?

Das das telefonische Werben bei Privatpersonen verboten ist, also B2C ist mir klar, ist ja auch gesetzlich geregelt worden, aber ist B2B in Deutschland, d.h. Telefonmarketing von Unternehmen zu Unternehmen noch erlaubt. Falls nein, welcher Paragraph regelt das?

4 Antworten

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vielleicht hilft dir diese Seite weiter:

    http://www.antispam.de/mediawiki/index.php?title=U...

    Dort sind gerichtliche Urteile zum Thema aufgelistet. Scheint ganz informativ zu sein.

    BGH: Keine unaufgeforderte Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden

    Veröffentlicht am 27. Mai 2007 von Carsten Föhlisch | 577 mal gelesen

    Der BGH entschied mit Urteil vom 16.11.2006 (Az: I ZR 191/03), dass es bei der Frage, ob Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden durch ein mutmaßliches Einverständnis erlaubt ist, nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden ist (wir berichteten). Es sei nicht nur auf die Art der Werbung, sondern auch auf deren Inhalt abzustellen. Ein objektiv ungünstiges Angebot könne ein Indiz für das Fehlen der mutmaßlichen Einwilligung sein.

    Anders als bei E-Mail-Werbung, die unabhängig davon, ob sie an Endverbraucher oder Gewerbetreibende gerichtet ist, stets eine ausdrückliche Einwilligung erfordert (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG), ist die telefonische Werbung gegenüber Gewerbetreibenden auch aufgrund einer sog. mutmaßlichen Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) erlaubt. Der BGH stellte klar, dass ein Gewerbetreibender, der gegen solche Telefonwerbung im Wege der Abmahnung und Unterlassungsklage vorgeht, genau bestimmen muss, welche Art von Werbung künftig unterlassen werden soll.

    Telefonwerbung kann legal sein

    Richtig ist: Privatleute dürfen Sie dann nicht zu Werbezwecken anrufen, wenn es um einen Erstkontakt

    geht ("Cold-Calling"). Innerhalb einer bestehenden Kundenbeziehung ist Telefonwerbung nur dann

    erlaubt, wenn sich ein Privatkunde zuvor mit der Telefonwerbung einverstanden erklärt hat.

    Klar ist aber auch:

    Im B2B-Bereich, also wenn Sie ein Unternehmen telefonisch kontaktieren, ist Telefonwerbung

    keineswegs grundsätzlich unlauter. Das ergibt sich schon daraus, dass der Bundesgerichtshof in seinem

    Headhunter-Urteil (9. Februar 2006, Az.: I ZR 73/02) ein Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme am

    Arbeitsplatz abgelehnt hat. Ein Anruf ist ein einfaches, zeitsparendes und kostengünstiges Mittel, um

    den Kundenbedarf – außerhalb der besonders geschützten Privatsphäre – zu ermitteln. Das hat auch

    Vorteile für den Angerufenen, der dann sofort klarstellen kann, was er braucht und was nicht.

    Wichtig ist, dass Sie ein Interesse des angerufenen Unternehmers an Ihrem Angebot vermuten können

    – weil nämlich zwischen Ihrem Angebot und seinem Geschäftsfeld ein enger sachlicher Zusammenhang

    besteht (Beispiele: Büro-Service für Firmen, Spezialtrockenhauben für Friseure etc.). Wettbewerbswidrig

    wird Telefonwerbung im B2B-Bereich, wenn Ihr Angebot in überhaupt keinem oder bloß allgemeinen

    Zusammenhang mit dem Geschäft des Beworbenen steht oder Sie das Telefongespräch fortsetzen,

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    obwohl der Angerufene das nicht wünscht.

    Quelle: beratungsletter vnr-ag 29.01.07

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das richtet sich nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Danach sind Telefonanrufe zu Werbezwecken gegenüber einem Unternehmern gestattet, wenn dieses Unternehmen zumindest "mutmaßlich" einverstanden ist. D.h. es kommt darauf an, inwiefern man davon ausgehen kann, dass das Unternehmen an dem beworbenen Produkt ein echtes Interesse besitzt.

    Gruß, Thomas

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz, wenn B2C verboten und B2B zugelassen wird ?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau doch mal unter www.wettbewerbszentrale.de, da wirst du bestimmt fündig.

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