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Maddin fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist es sinnvoll, jemanden wegen einer Backpfeife anzuzeigen?

Habe heute im Zuge einer Auseinandersetzung mit einem türkischen Mitbürger (er war der Ansicht, ich dürfe meine Wochenzeitung nicht in seinen Briefkasten werfen) eine Backpfeife kassiert.

Ketzt überlege ich mir, ob ich ihn anzeigen soll. Allerdings weiß ich nicht, ob das so wirklich schon "anzeigenswürdig" ist. Bei der Polizei sagt man, ne Backpfeife ist eine Körperverletzung. Aber am Ende handel ich mir dann nur noch mehr Ärger ein.

Was meint ihr?

Update:

@oldman: Perfekte Antwort! Du hast mein Leben verändert!

Update 2:

@Tyler: Genau das ist meine Überlegung: Am Ende kommt er doch davon. Und ich muss noch eine Weile jede Woche an seinem Haus vorbei mit meinem Zeitungskarren.

Ansonsten: da hätte ich keine Probleme mit. Kann halt nur sein, dass die Sache nicht "aus der Welt" ist, nach der Anzeige.

Update 3:

@Zickenschinder: Ich hatte 2 Zeuginnen. Die sind grad gegenüber ins Haus gegangen. Sind zwar kurz stehengeblieben, als er mich geschlagen hat, dann haben Sie sich aber wortlos ins Haus verdrückt.

Update 4:

@Shana: meine Eltern? Das entscheide ich - bin immerhin 19.

Update 5:

@marple: Du bist eine Korinthenkackerin ^^ Ich trag Zeitungen aus - natürlich lauf ich nicht einmal wöchentlich meine alten Zeitungen zum Briefkasten meines ja ach so reizenden Nachbarn...

Update 6:

Da fehlt ein "mit".

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Anzeigen, egal, ob türkischer, deutscher oder marsianischer Staatsbürger. Da kommen keine Kosten auf Dich zu. Das ist eine Straftat, und die verfolgt die Staatsanwaltschaft, und die arbeitet, wie der Name schon sagt, auf Staatskosten.

    Was dabei im Endeffekt rauskommt, kann ich Dir sagen: Das Verfahren wird eingestellt.

    Aber er bekommt auf jeden Fall eine Vorladung zur Vernehmung, und einen beeindruckenden Brief von der Staatsanwaltschaft. Allein das schreckt schon viele Leute davon ab, so etwas noch einmal zu tun.

    @marple, ich habe den Job auch einmal gemacht: Eine Wochenzeitung ist per Definition KEINE Werbung, und solange kein entsprechender Aufkleber am Briefkasten klebt ("Bitte keine Werbung UND keine Wochenzeitung"), MUSS ein Verteiler die einwerfen, wenn er seinen Job richtig macht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich von niemandem schlagen lassen. Und schon gar nicht aus so einem lächerlichen Grund. Anzeigen! Schon alleine aus dem Grund, das er sieht, das man sich sowas nicht tatenlos gefallen lassen muss. Der denkt doch sonst, er kann´s mit allen machen.

    Seine Frau vermöbelt er wahrscheinlich richtig... Mann, macht mich sowas wütend!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du nicht volljährig bist dann bekommt er ein Strafgeld angeboten bei Einstellung.

    Bist Du erwachsen dann stellen die ein mit dem Hinweis auf eine Privatklage.

  • vor 1 Jahrzehnt

    tätlicher Angriff, Körperverletzung, Anzeige.. Ganz klar..

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Würde ich, glaube ich, nicht machen.

    Stell Dir doch mal vor:

    Du wirfst eine Zeitung ein - und kassierst eine Backpfeife.

    Du zeigst ihn an - und ...?!?

    Dieser Mann kennt doch scheinbar kein vernünftiges Maß!

    - Aber vielleicht bin ich ja auch viel zu ängstlich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anzeigen!!!!! Es ist ne Körperverletzung und das kann niemand auf sich sitzen lassen. Zwar ist es immer schlimm wenn man geschlagen wird egal welcher Art aber wenn ich ne backfeife von meiner Mutter bekommen würde oder so dann gäbe es mir schon zudenken es zu machen oder nicht obwohl das auch sehr schlimm ist aber von nem Fremden? ne Danke also da hätte ich kein verständniss merh für beim besten willen nicht.

    MAch das was du für richtig hällt.

    Alles liebe und Gute

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja du solltest sowas melden,denn eine Backpfeife zählt zur Körperverletzung

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Trotzdem, die Körperverletzung kann man nicht wegdiskutieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die einfache Köperverletzung ist ein Antragsdelikt, der Gesetzgeber hat es dir also überlassen, selbst zu entscheiden. Dann tu das auch. Hat es dich emotional so getroffen, dass du ihn vor den Kardi zerren musst? Oder bist du vielleicht nicht ganz unschuldig und befürchtest, das geht schief?

    Teilst du beruflich Wochenzeitungen aus? Wieso willst du deine Wochenzeitung in seinen Briefkasten werfen? Wenn es sein Briefkasten ist und er nicht möchte, dass du da was einwirfst, dann musst du dich dran halten. Das allein rechtfertigt keine Körperverletzung. Aber mitursächlich war es schon.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde an deiner Stelle mit Ihm reden und sagen das er sich entschuldigen soll da du nur deine Arbeit machst. Wenn er sich nicht entschuldigt, dann sag ihm das du ihn anzeigen tust.

    Ich würd mich von niemanden schlagen lassen.

    Aber am endefekt mußt du entscheiden, oder frag deine Eltern, sie entscheiden für dich das Beste.

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