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Wer zahlt Anwaltskosten?
Ist es möglich, das mein Anwalt, obwohl ich rechtsschutzversichert bin, sein Honorar von der gegnerischen Versicherung bezahlt bekommt? Wir hatten letztes Jahr einen schweren Autounfall. Für unsere Kinder wurde Schmerzensgeld in Höhe von 3.800 Euro errechnet. Laut telefonischer Auskunft meines Anwaltes, zahlt die Versicherung aber nur 2.900 Euro. Jetzt erschien auf dem Schreiben an die Versicherung Gebühren die ihm angeblich zustehen. Und zwar genau der Betrag der uns fehlt, 900 euro. kommt mir ein bißchen komisch vor. Was meint ihr??
7 Antworten
- ★•ஐ MR. IÖS ஐ•★Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da die Kosten für ein Verfahren derjenige trägt, der den Prozess verliert, fände ich es logisch, wenn denn auch die gegnerische Seite die Anwaltskosten übernimmt.
Quelle(n): ® mein eigener Senf - Onkel BräsígLv 7vor 1 Jahrzehnt
Anwaltsrechnungen, die einem unrechtmäÃig vorkommen, kann man bei der zuständigen Anwaltskammer prüfen lassen! - Ãblicherweise zahlt bei einem GEWONNENEN Rechtsstreit die gegnerische Versicherung die eigenen Anwaltskosten. Was hier läuft, scheint entweder Gegenstand einer auÃergerichtlichen Einigung zu sein oder Murx!
- neugierde23Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Na du hast schon recht. Bei Autounfällen übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung auch die Rechtsanwaltskosten, "wenn der Geschädigte einen Anwalt zur Geltendmachung seiner Forderungen aufgrund des Unfalles zur Rate zieht. "
Das soll den rechtlichen Gleichstand zwischen Versicherung und Geschädigten darstellen.
SchlieÃlich ist man als Privatperson, wenn man von Versicherungen keine Ahnung hat, doch einem Versicherungsunternehmen unterlegen.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ist mir unverständlich,denn wir haben den Betrag voll ausgezahlt bekommen,denn dafür hat man ja die Rechtschutzversicherung.Habe noch nie gehört,daà Anwälte was davon abbekommen.
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- il DottoreLv 5vor 1 Jahrzehnt
Anwaltsgebühren zahlt, wie alles andere, die im Rechtsstreit unterlegene Partei bzw. deren Rechtschutzversicherung.
- vor 1 Jahrzehnt
ja das klingt wirklich komisch
ich würde den anwalt fragen ob das rechtens ist
oder mich noch mal wo anders beraten lassen
- Helga MLv 5vor 1 Jahrzehnt
Es muss ja ein Vergleich geschlossen worden sein. Errechnet ist die eine Seite, akzeptiert, die andere. Was ist denn verglichen worden oder beurteilt worden. Diese Summe zählt. Und wenn Du rechtsschutzversicht bist, dann wurde "vorher" angefragt, ob die Versicherung den Schaden trägt oder aber die gegnerische ebenfalls vorhandene Haft(!)pflichtversicherung. Der Verursacher zahlt. Ist es zum Prozess gekommen, wurde sich aussergerichtlich geeinigt, wurde ein Vergleich geschlossen. Es ist immer sehr schwierig hier Antworten zu geben, wenn die Sachverhalte sich auf wenige Zeilen begrenzen. Es kann keine telefonische Auskunft eines Anwaltes ohne schriftliche Anerkenntnis eines Schuldners geben. Fordere die Anerkenntnis an. Fordere den Vergleich an, kein Anwalt kann einen Vergleichsvorschlag ohne Rücksprache mit Mandanten (Euch) schliessen....... Es gibt noch einiges zuklären.