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lebenslanges Wohnrecht - wer hat Ahnung?

Ich habe vor Kurzem das Haus meines Vaters geerbt und möchte nun meiner Mutter lebenslanges Wohnrecht geben, da ich selbst das Haus nicht nutze.

Wie muss ich jetzt vorgehen?

Ich finde im Internet keine konkreten Hinweise. Kennt vielleicht jemand eine gute Seite dazu?

Update:

@Sonja B: Meine Eltern hatten Gütertrennung vor 15 Jahren vereinbart, da wollten sie sich eigentlich scheiden lassen, haben es dann aber doch nicht gemacht und die Gütertrennung wurde vergessen. Deshalb hab ich als Tochter dann alles geerbt, was ich natürlich nicht will. Es soll alles an meine Mutter gehen, damit sie gut leben kann, ich hab mein eigenes Haus.

Update 2:

Ach ja, danke für eure sehr informativen Antworten. Jetzt blick ich schon besser durch.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das einzigste,

    zum Notar gehen!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    das Wohnrecht gehört zu den dinglichen Rechten an einem Grundstück und muß notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Der nächste Schritt wäre also der zu einem Notar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt dieses "lebenslange Wohnrecht", bezw. den Begünstigten ( Mutter) ins Grundbuch eintagen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde sagen, das muss von einem Notar aufgesetzt werden und dann ins Grundbuch eingetragen werden. Dh. ich würde erst mal zum Notar gehen und mich informieren lassen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann mußt du mit deiner Mutter zu einem Notar gehen und alles schriftlich festlegen lassen...

    Aber laß dir gesagt sein, wenn du (warum auch immer) auf das Haus eine Hypothek aufnehmen willst, dann ist der Wert des Hauses durch das Lebenslange Wohnrecht stark gesunken!!

    Der Wert mindert sich je nach Alter deiner Mutter....je jünger desto höher der Wertverlust. Falls du Geschwister hast, brauchst du denen zwar nicht mehr so viel auszahlen, aber das scheint bei dir ja nicht der Fall zu sein.

    Es wundert mich etwas, daß du das Haus geerbt hast...steht deine Mutter denn nicht im Grundbuch?? Falls ja, dann müßte sie dir das Haus überschreiben...und daraufhin kannst du ihr auch das Wohnrecht einräumen.

    Das Beste ist, du läßt dich von einem Notar beraten!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    hi,

    du musst zu einem notar und dort einen Vertrag mit Deiner Mutter aufsetzen lassen. Diese Vereinbarung wird dann durch den Notar ins Grundbuch eingetragen (falls du es genau wissen willst, in Abteilung 2 des Grundbuches deines Hauses). Du musst das bei einem Notar machen, ein Rechtsanwalt reicht nicht aus, da hierfür gesetzlich (Bürgerliches Gesetzbuch) eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.

    Die Konseqenz daraus ist dann, daß deine Mutter bis zu ihrem Tode aus dem Haus nicht mehr vertrieben werden kann, egal ob du das Haus verkaufst oder dir etwas zustösst und die Erben dann deine Mutter heraushaben wollen.

    Aber Achtung: Das lebenslange Wohnrecht mindert natürlich den Wert des Hauses. Ist logisch, wenn du darüber nachdenkst, daß z.B. ein Verkauf nur mit der Einwiligung deiner Mutter zum Auszug Sinn macht, da ja niemand ein Haus kaufen will, in dem jemand wohnt der nicht ausziehen mag. Das ganze hat natürlich auch einen Einfluss darauf wenn Du das Haus als Sicherheit bei der Bank brauchst. Auch hier werden wegen des Wohnrechts Wertabschläge vorgenommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst in dem Fall selbst einen Vertrag aufsetzen, der das lebenslange Wohnrecht für deine Mutter regelt.

    Oder du gehst auf "Nummer sicher" und wendest dich an einen Anwalt oder Notar, der hier einen Standard Vertrag zur Regelung des Wohnrechts aufsetzt. I

    nteressant ist vielleicht auch die Regelung der laufenden Kosten für die lebenslange Hausnutzung. Es fallen ja neben den Verbrauchskosten auch Grundbesitzabgaben, Gebäudebrandvrsicherung, Elementarversicherung, Verwaltungskosten, Rücklagen, Renovierungskosten, Kosten für die Gartenpflege oder sogar Erschließungskosten...

    Hier fände ich es nur gerecht, wenn derjenige, der das Haus kostenlos nutzt für die laufenden Kosten aufkommt. All dies sollte in einem Vertrag geregelt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meine Mutter wohnt im Haus ihrer Cousine und die hat auch ein lebenslanges Wohnrecht.

    Also wenn die Cousine mal verstirbt und meine Mutter noch lebt dann darf sie weiterhin dort wohnen bleiben, egal wer das Haus dann kauft.

    Was du auf jedenfall machen mußt dies bei einem Notar oder einem guten Rechtsanwalt beglaubigen lassen, so das da rechtlich nichts geändert werden kann.

    Hat die cousine meiner Mutter auch so gemacht.

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