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welche strafe....?

Welche Strafe droht wenn ein 14-jähriger nachts um 1 mitn einem freund auf den lenker ohne licht Fahrrad fährt?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    10 Euro für ohne Licht.

    10 Euro für unerlaubte Personenbeförderung.

    Verwarnung der Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Stubenarrest,Fernsehsperre und dein Fahrrad wirst du als Medaillon um den Hals tragen können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einen Satz rote Ohren von Mami und Papi!

    Es sei denn, du heißt Paris Hilton. Dann rollen sie dir den roten Teppich aus und sperren das Gebiet großräumig ab.

  • Thomas
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    die Eltern werden zu erst mal zur rechenschaft gezogen.....über das Bußgeld entscheidet das Ordnungsamt,.....ich glaube das wird schon heftig sein.....sollte es auch, denn was hat ein 14 jähriger Nachts um 1 uhr auf der straße zu suchen......Th

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zuallererst werden die Eltern des 14-jährigen einen verpasst kriegen, da ihr Sohn unbeaufsichtigt nachts unterwegs war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    da passiert nicht viel vllt 20 euro strafe und dann labern sie kurz deine eltern voll.bist halt erwischt worden.mach dir bloß keinen kopf deswegen!kleiner gangster*gg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der 14-jähriger ist noch nicht Straf mündig die Eltern müssen sich verantworten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wozu eine Strafe wenn Du weist das es falsch ist lass es einfach.

    Aber bist wohl schon erwischt worden und hast jetzt die Hosen voll.

    Kopf hoch die Angst vor den Folgen ist meist schlimmer als die Folgen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut Straßenverkehrsordnung eine Anzeige wegen Überladung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr in Verbindung mit nicht eingeschalteter Beleuchtung bei schlechten Sichtverhältnissen unter Vorsatz, sind hierfür eine Strafanzeige, welche ein Bußgeld in Höhe von 240€ plus vier Punke in der Verkehrssüderkartei in Flensburg, sowie ein dreimonatige Fahrverbot vorgesehen.

    Sollte Alkohol mit im Spiel gewesen sein, wird eine zusätzliche Fahrerlaubniserwerbssperre von drei bis fünf Jahren verhängt.

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