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Sind vom Gericht bestellte Betreuer berechtigt,Pflegegeld zu bekommen,wenn sie die betreute Person pflegen?

Bin Betreuerin meines Bruders. Jetzt bekommt er Pflegegeld der Pflegestufe 1. Ich bin aber auch die Person, die ihn pflegt. Kann er mir das Pflegegeld geben, ohne dass mir später vom Gericht vorgeworfen wird, ich würde mich bereichern.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Aber sicher.. beim Antrag auf das Pflegegeld musst du als pflegende Person aber auch angegeben sein. Dieses Geld ist eine Versicherungsleistung und daher wird dieses Geld auch nicht als Einkommen gewertet. Ich bin gerichtlich bestellte Betreuerin meiner Tochter und pflege sie zu Hause bei Pflegestufe 2. Für dieses Geld erbringst du eine dokumentierte klar definierte Gegenleistung, niemand wird dir vorwerfen, hier Kasse zu machen. Für den gleichen Pflegeeinsatz (und weniger) bekäme eine stationäre Einrichtung das Dreifache an Geldern.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Neben einem bestellten Betreuer gibt es auch einen Verfahrenspfleger; der hier zuständig ist. Auch wenn als bestellte Betreuerin die Bereiche Gesundheit und Finanzen abgedeckt sind, auf jeden Fall an das Amtsgericht wenden. Mfg

    Quelle(n): Habe einen bestellten Betreuer und Verfahrenspfleger
  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich darf er Dir das geben, sollte er sogar, da Du ja pflegst und dies nur ein kleiner Ausgleich Deiner Arbeit darstellt. Du weißt, das Du auch Rentenversichert wirst als pflegender Angehöriger?! Mach Dich bei der Krankenkasse schlau.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Das Pflegegeld steht für die Ausgaben. Zusätzlich gibt es auf Antrag Aufwandspauschale, ca. 320 Euro, einmal jährlich.

    Quelle(n): Wir haben selbst zwei behinderte Kinder, Pflegestufe 2. Das Pflegegeld wird auf unser Konto überwiesen.
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Mußt mal bei der Krankenkasse fragen. Wir hatten mal den Fall, da hat die Oma Vertretungspflege gemacht und dafür Geld bekommen. Du bekommst vom Amtsgericht eine Aufwandspauschale. Wird immer im Dezember beantragt. Dafür mußt Du einen Bericht ausfüllen. Zur Zeit ca. 320,- EUR.

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