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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

Ist es rechtens im Mietvertrag zu verlangen, dass bei Auzug alle Tapeten entfernt werden müssen?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja ist es. Solange du die Tapeten nur entfernen musst und nicht noch neue ankleben musst kannst du sogar froh sein. Normalerweise kann es sein, das du neu streichen oder neu tapezieren musst. Kommt ganz darauf an, was du unterschrieben hast. Im Mietvertrag z. B. vom Haus- und Grundbesitzerverein Würzburg e. V. steht: " Der Mieter ist zu Schönheitsreperaturen verpflichtet, da diese nicht im Mietpreis einkalkuliert sind. Die Schönheitsreperaturen umfassen sämtliche Anstriche sowie das Tapezieren innerhalb der Wohnung. Insbesondere das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken....." Dieser Mietvertrag ist von Rechtsanwälten abgesegnet um die Vermieter gegen Klagen abzusichern soweit mir das bekannt ist. Aus einem eigenen Rechtsstreit ( in dem es nicht um Tapeten ging) und mich der Vermieter übers Ohr hauen wollte ist mir bekannt, dass das Entfernen der Tapeten verlangt werden kann.

  • Polly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn beim Einzug keine Tapeten an der Wand waren ,musst du wenn du Ausziehst deine Tapeten entfernen !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es bei Unterzeichnung des Vertrages so vereinbart wird.

    Ich selbst habe das auch schon öfter mit Mietern gemacht. Ist oftmals für Vermieter und Mieter bei Auszug einfacher, als wenn nach ein paar Jahren renoviert werden muss und der Mieter irgendetwas zusammen gurkt.

    I.d.R. erhält man dann aber diese Wohung auch ohne Tapeten.

    Also ich persönlich würde mich zu entfernen der Tapeten nicht verpflichten lassen wenn schon tapeziert wäre ich ich nicht wüsste was unter der obersten Tapete noch alles zum Vorschein kommt.

    Ich hatte vor Jahren mal eine Wohnung gemietet, wo ich die Tapeten entfernte weil die einfach nur Sch... aussahen. Mann oh Mann, da waren teilweise 5 andere Tapeten darunter. Ich habe tagelang mühsam diesen Mist entfernt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es drin steht dann muss es so sein.

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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Mietvertrag stellt, wie jeder andere Vertrag auch, kein Verlangen dar sondern eine Vereinbarung zwischen den Parteien. Du mußt ihn nicht eingehen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja wir müssen das auch machen, die Wohnung muss so verlassen werden wie sie aufgefunden wurde

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, es ist rechtens, das zu verlangen.

    Es zwingt Dich ja niemand einen solchen Vetrag zu unterschreiben.

    Die Vorzüge einer solchen Regelung liegen aber auf der Hand: Du hast die freie Wahl bei der Gestaltung. Die Dir auferlegte Pflicht soll sicherstellen, daß Dein Nachmieter diese Wahl auch hat, ohne vorher Altlasten beseitigen zu müssen.

    LG

    anno

    Quelle(n): Das Miethaus nebenan und seine Bewohner
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