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Wie lange dauert es bis Unfallflucht unter Alkoholeinfluss verjährt?

Es geht um folgendes: sagen wir x leiht sich das Auto von seiner damaligen Freundin. Er trinkt Alokohol und dann geschieht ein Unfall. Jeder glaubt das x gefahren ist. Da x sich aber während dieser Zeit nicht gut erinnern kann, wird er dafür verurteilt. Nach 7 Jahren stellt sich heraus das Y gefahren ist und es x in die Schuhe geschoben hat. Meine Frage lautet : Kann man diesen Fall nochmal aufrollen?

Vielen Dank für euere Antworten

5 Antworten

Bewertung
  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Für die üblichen Verkehrsstraftaten beträgt die Verfolgungsverjährung, also die Frist, binnen derer die Ermittlungsbehörden gegen Sie vorgehen dürfen, 5 Jahre.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ganze steht doch unter dem Zeichen von niederen Motiven!

    Da spielt doch arglistige Täuschung aus Vorteilsnahme rein. Wenigstens deswegen muß man den entsprechenden Verursachen ranbekommen.

    Vielleicht keine Chance wegen dem alten Fall, aber mit Zeugen bezüglich des Neuen!

    Ich schlage Dir / Euch vor, sich in dieser Reihenfolge schlau zu machen:

    Erst zur Polizei und dann zum Rechtshelfer beim Amtsgericht. Danach eventuell zum Anwalt.

    8-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, massim_2 hat Recht das geht einfach Anzeige machen !!! Mfg, Peter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine "Versetzung in den vorherigen Stand" ist nach 7 Jahren nicht mehr möglich!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    na klar...Y wird so bestraft wie es X verbüssen mußte und sogar ein bischen mehr weil er absichtlich jemand anders die schuld gab

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