Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Müssen wir uns das gefallen lassen ?

Wir wohnen in einem 6 Parteien Haus. Mit im Haus wohnt ein älteres Ehepaar die nur Theater machen und nichts besseres zu tun haben anderen das Leben zu vermiesen. Wir sind eben von einem Besuch zurück nach Hause gekommen da stand sie hinter meinem Mann und beschimpfte ihn als alte ********.Er hat überhaupt nichts getan , das ist das beste dabei.Was meint ihr können wir tun ? Anzeige erstatten ? Ich weiß genau das dies noch öfter vorkommen wird , da sie keinen in ruhe und Frieden leben lassen können.Mit unsere Vermieterin brauchen wir erst gar nicht reden , da dies ältere Ehepaar bei ihr Narrenfreiheit hat. Ist soetwas Ok ? Also soetwas habe ich noch nicht erlebt.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich würde diese Leute anzeigen. Ich finde es auch unglaublich, einfach so grundlos die Leute zu beleidigen.... Aber aus Erfahrung kann ich berichten: Das wird vermutlich nicht besser. Meine Mutter hat auch so einen Nachbarn, der ist schon älter. Diese Leute scheinen echt zu viel Zeit zu haben und denken sich immer wieder Dinge aus, um andere zu ärgern. Da muss man schon schärfere Geschütze auffahren... Leider!

  • vor 1 Jahrzehnt

    klartext reden. konfrontation. klingeln, und ihnen sagen, dass ihr diese art von beleidigungen nicht weiter hinnehmen werdet. sollte es nochmal vorkommen, werdet ihr derer verhalten polizeilich zur anzeige bringen. sollten mehrere solcher sachen auftreten, dokumentiert sie schriftlich und lasst diese (soweit die nachbarn mitmachen) auch von den nachbarn unterschreiben. dann geht ihr damit geschlossen mal zum vermieter. wenn das nix bringt, anzeige erstatten wegen beleidigung. würde mich wundern wenn die alten herrschaften das kalt lassen würde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, ausziehen ist meiner Meinung nach die völlig falsche Reaktion und würde die Meckermieter nur bestärken.

    Damit ihr nicht wie Flüchtlinge die Segel streichen müsst, würde ich, wie Yol schon geschrieben hat zuerst mal Kontakt mit dem Mieterbund aufnehmen. Aber dort solltet ihr ganz gezielt eure Vermieter ansprechen, denn diese sind letztendlich für friedliche Atmoshäre verantwortlich. Auch wenn sie dem Ehepaar bisher Narrenfreiheit gegeben haben, kann man sie mit Sicherheit zwingen, die Leute anzuhalten sich zu mäßigen und andere Mitbewohner in Ruhe zu lassen. Zur Not muss das mittels angedrohter Mietminderung oder ähnlichem durchgesetzt werden.

    Die Beratungsstellen haben dahingehend bestimmt schon Erfahrung und können aufgrund der gesetztlichen Voraussetzungen Hilfe leisten. Viel Glück!!!

  • yol
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist keine leichte Situation. Ich denke, eine Anzeige ist wirklich nicht wirksam - ich hatte das Problem auch und diese Leute können dann sehr harmlos wirken und etwas von "Alkoholdunst" des anderen reden, dass klar ist wie das ausgeht.

    Der Mieterbund hat für solche Fälle auch Schiedsleute, die könnten eventuell ein Gespräch zu dritt (bzw. zu fünft) führen helfen. Scheint mir noch die beste Lösung.

    Dann kann man den Leuten auch noch ganz unbestimmt drohen - aber nur mündlich und ohne Zeugen und unkonkret, wie z.B. auf sehr nette Freunde hinweisen, die auch schon mal ein Messer dabeihaben. Ist nicht legitim, aber was soll's.

    Und ganz zuletzt hilft wirklich nur noch ausziehen. Eine neue Wohnung suchen (so ist es bei mir ausgegangen, leider). Denn diese Situation hält man nicht jahrelang aus.

    Alles Gute für euch!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Anzeigen könnt ihr sie schon, ihr habt euch ja gegenseitig als Zeugen und vielleicht können noch andere Hausbewohner als Zeugen aussagen.

    Aber, was versprecht ihr euch davon? dann haben die zwar eine Anzeige am Hals, aber das ist auch alles. Ändern werden die sich trotzdem nicht. Es wird höchstens noch schlimmer, weil sie sich für die Anzeige rechen wollen bzw. auf euch sauer sind, weil ihr sie angezeigt habt.

    So schwer es auch fällt, aber wenn ihr eure Ruhe haben wollt, hilft es nur wenn ihr euch eine neue Wohnung sucht und hofft, dass ihr dort mehr Glück habt mit den Nachbarn.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar kann man anfangen mit Strafanzeigen usw. Meistens sind bei solchen Streitereien die Beweise juristisch nicht relevant und ein Rechtsstreit macht nur Stress und endet wie das Hornberger Schießen. Von den Kosten und dem Zeitaufwand ganz abgesehen. Außerdem hat unsere übelastete Justiz besseres zu tun als sich mit solchen Sachen zu beschäftigen.

    Die keifende Alte einfach mal am Kragen packen und androhen, daß es bei der nächsten Beleidigung fürchterlich was in die Fresse gibt. Schocktherapie sozusagen. Halte ich für wesentlich effektiver als allen juristischen Firlefanz. Falls die Alte sich doch noch mal hinreißen lässt, muss man nicht gleich zuschlagen. Ein Eimer kaltes Wasser hilft sicher auch mal fürs Erste.

    Und danach immer stinkfreundlich grüßen. Man ist ja höflich.

    Viel Erfolg!

    Liebe Grüße,

    Thomas.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    So einfach kann sich die Vermieterin nicht da heraus winden:

    Zwar hat ein durch Störungen beeinträchtigter Mieter ein selbstständiges Recht, gegen den Störer aufgrund seiner Besitzschutzansprüche vorzugehen - nach § 862 BGB kann er Beseitigung verlangen und auf Unterlassung klagen, wenn weitere Störungen zu besorgen sind - jedoch kann der Mieter auch vom Vermieter Abwendung der Störung verlangen.

    Der Vermieter kann den Mieter nicht auf dessen Ansprüche gegen den Störer verweisen, sondern muss selbst tätig werden, um seiner Pflicht zur Gewährung eines vertragsgemäßen Gebrauches zu genügen. Wird durch eine Störung - unabhängig davon, ob sie vom Vermieter oder einem Dritten verursacht wurde - der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt, ist der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.

    Bei Störungen, die von einem Dritten ausgehen, trifft den Vermieter zwar in der Regel kein Verschulden, jedoch kann eine Mietminderung nach § 536 BGB unabhängig von einem Verschulden des Vermieters eintreten, so dass die erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes alleinige Voraussetzung für die Berechtigung des Mieters zur Mietminderung ist

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.