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Sina
Lv 4
Sina fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ebay Frage: Keine Rücknahme oder Ersatz?

Ich habe vor einiger Zeit bei Ebay mehrere PCspiele von Bekannten verkauft. Bei mir liefen sie aber ich hatte wegen leichter Kratzer schon mit Problemen gerechnet. Daher schrieb ich unter jeden Artikel: "Da dies eine Privatauktion ist, entfällt jeglicher Anspruch auf Rücknahme oder Ersatz bei Komplikationen, der Verkäufer haftet nicht für Schäden am Artikel."

Gesagt getan, kam nach zwei Wochen eine beleidigende Mail eines Käufers, das Spiel seit total zerkratzt bei ihm angekommen, er wolle sofort Ersatz, ich sei doch der letzte Dreck usw.

Ich beantwortete ihm dies höflich mit einem Hinweis auf den Zusatz, er meinte den könne ich mir sonstwohin stecken, er würde mich bei Nichterstattung (der 5 Euro) anzeigen.

Es war mir letzendlich zu blöd, ich überwies ihm das Geld zurück.

Wie auch immer, würde ich gerne von euch wissen, ob es rechtens ist, sich mit solch einem Zusatz von jeglicher haftung auszuschließen, oder ob man trotzdem Ersatz leisten muss.

Update:

Es war in Luftpolstertasche verschickt und ich hab wie gesagt alle Spiele vorher probiert, bei mir liefen sie. Die kleineren Kratzer standen in der Artikelbeschreibung.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du in Deiner Artikelbeschreibung angibst,daß Die CD zerkratzt ist bei Dir aber gelaufen ist und Du jegliche Gewährleistung und Rücknahme ausschliesst,da Privatauktion,kann er garnichts machen. Die Beschreibung ist dann korrekt und der Kauf erfolgt auf eigenes Risiko.

    Die fünf Euro hättest Du behalten dürfen!

  • Mack
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt darauf an ob du in deiner Arltikelbeschreibung ausdrücklich auf die Kratzer auf den CD´s aufmerksam gemacht hast. Wenn nicht hat der Käufer recht. Der Hinweis "...der Verkäufer haftet nicht für scäden am Artikel." reicht nicht aus.

    Wenn du das aber alles ordnungsgemäß getan hast, hättest du das Geld behalten können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    hatten wir vor kurzen:

    1. Es war eine Privatauktion, Du hast die Mängel bezeichnet

    2. Warum erstattest Du den Kaufpreis zurück? Eine rote ist wirklich egal und Du bist im Recht, Du hast die angebotene Leistung erbracht. Man muss auch einmal unbequem sein. Ist nicht einfach, ich bin auch sehr ungerne der Bad Guy.

    3. Der Käufer kann gerne klagen und ihnen arglistige Täuschung nachweisen ...

    4. Die Polizei lacht in aus, verfolgt den Fall gar nicht, es verläuft im Sande.

    Grüße sendet,

    Roland

    Quelle(n): Hier noch ein wichtiger Link: http://www.frag-rechtstipps.de/PKW-Verkauf-%C3%BCb...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Na klar, wenn man ein Spiel verkauft muss es auch gehen.

    Bevor man so was macht nen Freund geben zum ausprobieren.

    Und verpacken auch wie es sich gehört.

    Dann hat man nen Zeugen.

    Josef

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi. Da dies eine Privatauktion war, Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme. Wenn noch mal so was vorkommt....dem Käufer sein Problem, aber man bekommt halt eine schlechte Bewertung.

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