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problem mit hausverwaltung?

vor ein paar wochen haben wir einen brief von den stadtwerken bekommen, dass uns der hausstrom/gas abgestellt wird, weil die fälligen beträge durch die eigentümer/hausverwalter nicht beglichen wurden. heute kam noch ein brief von den wasserwerken mit ähnlichen anliegen, sie wollen uns das wasser abstellen.

jede wohnung in unserem haus gehört einem eigentümer. alle zusammen werden durch die hausveraltung vertreten.

weiß jemand wie man nun vorgeht? kann man einfach die gesamte miete zurückhalten, sollte man lieber eine wohnnotgemeinschaft gründen und fällige beträge direkt an die wasser-/stadtwerke bezahlen?!

bzw. darf von den stadt-/wasserwerken einfach was abgestellt werden, wir bezahlen ja schließlich auch regelmäßig unsere miete incl. betriebskosten an die verwaltung?!

vielen dank schonmal für die antworten :)

Update:

unsere verwaltung weist alle schuld von sich. sie meint, dass alle beträge gezahlt wurden und tut so als würden sich die stadt- und wasserwerke alles nur ausgedacht haben.

7 Antworten

Bewertung
  • bommel
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    so ein Sch***

    ich würde mal schleunigst die jeweiligen Wohnungseigentümer informieren - am besten mit einem Brief, der an alle verschickt wird.

    Und gleichzeitig einen Brief mit Zahlungsaufforderung an die Wohnungsverwaltung.

    W/ der von dir angedachten Notgemeinschaft würde ich vorher mal beim Mieterverein oder beim nem Fachanwalt für Mietrecht nachfragen.

    Ich drück Euch die Daumen !

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zu allererst würde ich mal den Vermieter direkt auf das Problem ansprechen, schließlich ist der primär verantwortlich und muß haften! Vielleicht hat die Verwaltung das Geld ja "nur" veruntreut.

    Ansonsten bleibt in der Tat nur die Gründung der "Notgemeinschaft", die sich gegenüber der Versorger "stark" sagt und die zukünftigen Zahlungen direkt an die abführt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    fordert die belege von der verwaltung an, dass sie gezahlt haben. sollte es diese belege geben, könnt ihr diese an die stadtwerke und so weiterleiten. sollten sie euch keine belege geben, könnt ihr davon ausgehen, dass sie nichts gezahlt haben. dann würde ich mal zur verbraucherzentrale gehen oder einen anwalt einschalten!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zweiterer Vorschlag klingt gut- Notgemeinschaft. Ich würde aber den Mieterverein hinzuziehen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Geschichte dürfte jetzt wohl eilbedürftig sein. Natürlich dürfen die Stadtwerke und Wasserwerke die Leistung einstellen, wenn nicht gezahlt wurde. Also, wende dich umgehend und direkt an diese Lieferanten und außerdem an Deinen Vermieter. Letzterer muß sich umgehend kümmern, denn sonst muß er damit rechnen, daß die Mietzahlungen eingestellt werden. Mit den Versorgungsunternehmen sollte besprochen werden, daß du in Zukunft (z.B ab nächsten 1.)direkt für Deine Wohnung zahlen wirst. Für den Rückstand aber jede Haftung ablehnst (wenn ich es richtig verstanden habe, Du bisher auch kein Vertragspartner gewesen bist). Dann müßte es weiterhin ohne Probleme laufen. Viel Glück.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi, so spontan würde ich sagen, die könnens euch nicht abstellen. Weil den Anspruch auf Zahlung hat die Energie bzw. Wasser gegenüber dem Eigentümer der Wohnung. Der wiederum gegenüber euch. Also können die Stadtwerke euch nicht direkt in Haftung nehmen.

    Aber ob das die deutsche Judikative auch so sieht kann ich Dir nicht versprechen. Ruf doch mal beim Mieterverein an. MFG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Verwaltung kann auf die Rücklagen der Eigentümer zurückgreifen, um Schaden abzuwenden..........

    Als Eigentümer einer Wohnung zahlt man Wohngeld an die Hausverwaltung, aber Strom und Gas zahlt jeder selber......

    Bist du Meter oder Eigentümer?

    Als Mieter könntest du dich an den Mieterschutzbund wenden.....

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