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Nachnamen zurückverlangen?

Wenn der Mann, den Mädchennamen der Frau bei der Hochzeit angenommen hat, kann man dann bei der Scheidung verlangen, daß er den Namen wieder ablegen soll?

Gibt da soo viele verschiedene Möglichkeiten mit den Namen bei der Hochzeit, aber auch im Falle einer Scheidung?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Er kann wenn er möchte seinen ursprünglichen Namen wieder annehmen aber nur wenn er möchte. Sie kann es nicht verlangen. Das ist eben Pech.

  • Sunora
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da gibt es sogar ein Urteil drüber. Nach der Scheidung wollte eine adelige Frau, dass ihr Geschiedener ihren "von" Namen ablegt, damit seine nächste Frau nicht auch so heißt. "Is nicht", sagte der Richter.

    Der Mann durfte den Namen behalten und auch weiter geben.

    Er adoptierte dann sogar Menschen gegen Geld, die nen Adelsnamen haben wollten und seine Ex konnte nichts dagegen machen.

    .

    Quelle(n): Hab ich mal auf N-TV gesehen
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kann man nicht verlangen. Das kann der geschiedene Partner machen wie er will, und du hast darauf null Einfluss

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist unwahrscheinlich, dass der geschiedene Gatte den Mädchennamen der Exvermählten behalten will. Zurückverlangen kann man ihn jedoch NICHT!. Eine Namensänderung ist oft ein teurer Spaß und kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden, die das dann im Auftrag des Landrates in die Wege leitet.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    nein verlangen kann man das nicht. Er kann wenn er will seinen alten Namen zurüchverlangen das geht aber ich denke da muss man auch viel Schriftverkehr machen wieso weshalb etc. aber einen anderen Weg gibt es da glaube ich nicht....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke nicht, dass das möglich ist. Umgekehrt geht es ja auch nicht. Dein Mann kann seinen Namen wieder annehmen, wenn er das möchte, muss dann aber dafür bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, man kann ihn nicht zwingen, seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Es ist MÖGLICH, innerhalb von 6 Wochen nach der Rechtskraft der Scheidung. Einen ANSPRUCH hat frau nicht, ebenso wie umgedreht!!

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe nach meiner letzten Scheidung auch den Namen wieder angenommen, den ich zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt hatte, und das war der Name meines Ex-Mannes davor.

    Damals ging das, im Namensrecht ändert sich aber ständig etwas, da mußt du mal im I-Net nachlesen, wie die aktuelle Rechtssprechung ist.

    Verlangen, daß er den Ehenamen ablegt, kannst du aber nicht, das ist eine Entscheidung, die nur dein zukünftiger Ex-mann treffen kann....

    Schau mal unter dem Linkhttp://www.ehescheidung24.de/Scheidungsfolgen/Name...

    ;-)

  • nikita
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Er kann machen was er will.Und wenn er seinen Namen wieder will,muss er dafür bezahlen!

    @ist aber so,da helfen die Daumen runter auch nichts!

    Manchmal glaub ich hier setzen sehr wenige ihr Hirn ein.

    Sorry,aber des geht mir schon sowas am zeiger.

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