Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Was versteht man unter einer 'beglaubigten Abschrift'?
Wird das vom Notar beglaubigt? Muss das Verlangte, in diesem Fall ein Verkaufsvertrag, dann nochmal beim Notar abgeschrieben werden?
7 Antworten
- HelgaleLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Verkaufsvertrag wird "beglaubigt", das heißt, der Notar setzt einen Beglaubigungsvermerk darunter (evtl.ein Stempel mit Beglaubigungsvermerk) und unterschreibt diesen. Dann nennt man das eine beglaubigte Abschrift. Man kann auch Dokumente im Rathaus beglaubigen lassen, entweder alles abkopieren und beglaubigen.
Aber es muß immer amtlich sein.
- kuchenmacherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Man muà zwischen "beglaubigter Abschrift" und "notariell beglaubigter Abschrift" unterscheiden.
Eine beglaubigte Abschrift ist eine Kopie von einem Schriftstück, daà von jedem, der ein öffentliches Siegel hat, gemacht werden (z.B. Behörde, Pfarrer, Notar). Das können z.B. Zeugnisse oder Testament.
Eine notariell beglaubigte Abschrift ist die Kopie von einem Schriftstück, die von einem Notar beglaubigt ist. Dies gilt für alle Schriftstücke (z.B. Kaufverträge, Besitzveränderungen), die im Grundbuch eingetragen werden müssen. Notariell beglaubigte Schriftstücke sind auch Schenkungen. Da ist diese beglaubigen notwendig
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Urkundsbeamter muss kein Notar sein. Eine Stelle im Amt, die zur Siegelführung berechtigt ist, macht das vermutlich auch billiger. Auch der Herr Pfarrer könnte hier gegen eine fromme Spende willig seinen Friedrich Wilhelm drunter setzen!
- whyskyhighLv 7vor 1 Jahrzehnt
ja
das hat ein notar beglaubigt und der sagt damit
original und kopie stimmen ueberein.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Eine beglaubigte Abschrift bedeutet, dass auf der Kopie bestätigt wird, dass diese mit dem Original übereinstimmt. Das darf der Notar, aber bei Urkunden z.B. auch einfach die STadt-/Gemeindeverwaltung. Gerichte bestätigen mit "für die Richtigkeit der Abschrift". Der Text wird natürlich NICHT noch mal geschrieben, es geht nur darum, dass die Kopie nicht verändert wurde, sondern 1:1 mit dem Original übereinstimmt!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn es um einen Grundstücks- oder Wohnungskaufvertrag geht, dann brauchst Du in der Tat eine beglaubigte Abschrift vom Notar. Der hat aber das Original noch bei sich und macht einfach eine Fotokopie davon, die er beglaubigt, das reicht aus. Abgeschrieben werden muss das nicht noch einmal.
Eine "beglaubigte Abschrift" kann im Ãbrigen auch von einer Ausfertigung gemacht werden (auch diese trägt ein Dienstsiegel und eine Unterschrift), das Original muss nicht vorliegen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Kaufvertrag kann nur vom Notar beglaubigt werden, das heiÃt eine Abschrift vom Original.Abschrift und Original müssen bei der Beglaubigung vorliegen. Personenstandsurkunden (Geburt,Heirats-Sterbeurkunden) nur beim Personenstandsregister (Standesamt) beurkundet werden da das Original dort aufliegt.Zeugnisse können bei Siegel führenden Behörden Einwohnermeldeamt ,Schulen,Uni usw.wenn Original und Kopie vorliegt beglaubigt werden