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Was versteht man unter einer 'beglaubigten Abschrift'?

Wird das vom Notar beglaubigt? Muss das Verlangte, in diesem Fall ein Verkaufsvertrag, dann nochmal beim Notar abgeschrieben werden?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Verkaufsvertrag wird "beglaubigt", das heißt, der Notar setzt einen Beglaubigungsvermerk darunter (evtl.ein Stempel mit Beglaubigungsvermerk) und unterschreibt diesen. Dann nennt man das eine beglaubigte Abschrift. Man kann auch Dokumente im Rathaus beglaubigen lassen, entweder alles abkopieren und beglaubigen.

    Aber es muß immer amtlich sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man muß zwischen "beglaubigter Abschrift" und "notariell beglaubigter Abschrift" unterscheiden.

    Eine beglaubigte Abschrift ist eine Kopie von einem Schriftstück, daß von jedem, der ein öffentliches Siegel hat, gemacht werden (z.B. Behörde, Pfarrer, Notar). Das können z.B. Zeugnisse oder Testament.

    Eine notariell beglaubigte Abschrift ist die Kopie von einem Schriftstück, die von einem Notar beglaubigt ist. Dies gilt für alle Schriftstücke (z.B. Kaufverträge, Besitzveränderungen), die im Grundbuch eingetragen werden müssen. Notariell beglaubigte Schriftstücke sind auch Schenkungen. Da ist diese beglaubigen notwendig

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Urkundsbeamter muss kein Notar sein. Eine Stelle im Amt, die zur Siegelführung berechtigt ist, macht das vermutlich auch billiger. Auch der Herr Pfarrer könnte hier gegen eine fromme Spende willig seinen Friedrich Wilhelm drunter setzen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja

    das hat ein notar beglaubigt und der sagt damit

    original und kopie stimmen ueberein.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine beglaubigte Abschrift bedeutet, dass auf der Kopie bestätigt wird, dass diese mit dem Original übereinstimmt. Das darf der Notar, aber bei Urkunden z.B. auch einfach die STadt-/Gemeindeverwaltung. Gerichte bestätigen mit "für die Richtigkeit der Abschrift". Der Text wird natürlich NICHT noch mal geschrieben, es geht nur darum, dass die Kopie nicht verändert wurde, sondern 1:1 mit dem Original übereinstimmt!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es um einen Grundstücks- oder Wohnungskaufvertrag geht, dann brauchst Du in der Tat eine beglaubigte Abschrift vom Notar. Der hat aber das Original noch bei sich und macht einfach eine Fotokopie davon, die er beglaubigt, das reicht aus. Abgeschrieben werden muss das nicht noch einmal.

    Eine "beglaubigte Abschrift" kann im Übrigen auch von einer Ausfertigung gemacht werden (auch diese trägt ein Dienstsiegel und eine Unterschrift), das Original muss nicht vorliegen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Kaufvertrag kann nur vom Notar beglaubigt werden, das heißt eine Abschrift vom Original.Abschrift und Original müssen bei der Beglaubigung vorliegen. Personenstandsurkunden (Geburt,Heirats-Sterbeurkunden) nur beim Personenstandsregister (Standesamt) beurkundet werden da das Original dort aufliegt.Zeugnisse können bei Siegel führenden Behörden Einwohnermeldeamt ,Schulen,Uni usw.wenn Original und Kopie vorliegt beglaubigt werden

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