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Ich bin alleinerziehend, deutsch und habe ein deutsches Kind, der Vater ist aus Mittelamerika....?

...wie funktioniert eine Vaterschaftsanerkennung, wenn er im Ausland lebt? Wie geht das mit dem Unterhalt, wenn er doch sooo viel weniger verdient, muss er trotzdem zahlen? Welche Rechte hat er wenn er die Vaterschaft anerkennt?

5 Antworten

Bewertung
  • bimpy
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vaterschaftsanerkennung: Eidesstattliche Erklärung bei einem Anwalt in seiner Heimat

    Unterhalt: Verdient er weniger als Du und er zum Leben braucht, muß er nicht zahlen. Zahlt er sonst nicht, geht das Jugendamt in Vorkasse und holt sich das Geld von ihm zurück.

    Er hat das Umgangsrecht; da er so weit entfernt wohnt, wird er wohl 3 bis 4 Wochen am Stück bekommen.

    Er hat das Recht, daß Du regelmäßig Bilder und Informationen schickst (z.B. Zeugnisse).

    Ein gemeinsames Sorgerecht kommt wohl nicht in Frage, das Aufenthaltsbestimmungsrecht wirst Du auch haben.

    Dein Kind ist ihm gegenüber erbberechtigt, falls er noch weitere Kinder hat zu entsprechenden Teilen. Was nicht geschehen möge: er wäre gegenüber Deinem Kind auch erbberechtigt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er die vatterschaft anerkent muß er normal Zahlen , aber ja das aber wieder 1x leider er muß erst zahlen wenn er mehr als 930 € verdient jeder € muß er dann abliefern und nur was da zuviel ist der rest gehört ihm als eigenbedarf nennt sich Armutsgrenze oder nicht Pfänbarer teil ist leider so ist er im Ausland kommt das drauf an wo er ist ist er als besipiel in Holland kannst du da vollstrecken lassen ist er zb in timbuktu hast du keine chance ist also immer so ob die mitarbeiten von land zu land wieder unterschiedlich auserdem wenn du vollstrecken lässt hast du erst mal die kosten am bein kann er nicht zahlen bleibst du drauf sitzen , wenn er nicht anerkennt das er der vatter ist hast du so gu wie keine chance , am besten gehst du zu einem Anwalt wenn du nicht alzu viel verdienst hast du das recht auf gerichtskostenbeihilfe dir werden alöso die gerichtskosten für die vollstreckung und auch der anwalt bezahlt weil du ja mittellos bist , nein ich bin kein Anwalt kenne mich nur ein wenig aus damit und versuche zu helfen etwas

    viel Glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine brünstige Urlauberin, die ein Kind mitbringt, kann m.E. keinen Unterhalt von dem im Ausland lebenden Vater verlangen, zumal nicht, wenn dieser in seinen Einkommensverhältnissen noch weit unter dem eigenen Einkommen der "Mutter" liegt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vater ist ja hoffentlich nicht aus Utila, oder?

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ganz einfach = wenn er gefragt wird ob er die Vaterschaft annimmt muss er nur antworten --- natuerlich nicht - und dabei spielt es keine Rolle ob er in spanisch, englisch oder sonst einer Sprache antwortet. Der wird sich ja sein eigenes Grab icht selber schaufeln.

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