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Wie oft dürfen Arbeitsverträge von einer Leiharbeitsfirma am gleichen Arbeitsplatz verlängert werden?

Update:

Das Personal für diesen Arbeitsplatz wird nur über Leihfirma eingestellt !!!

Update 2:

Bin schon über 2 Jahre bei der gleichen Firma.Habe aber nie eine chance in diesem Betrieb fest eingestellt zu werden.Und der Lohn nicht viel besser als Hartz 4.Und was ist wenn man schon älter ist???Kann man dann damit rechnen trotz guter Leistung, irgendwann auf der Straße zu stehen??Ich hoffe, daß mir das erspart bleibt.Deshalb meine Frage hier!!!!

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das sind hier keine richtigen Antworten die Dir erteilt werden. Die Arbeitnehmerueberlassung ist vertraglich und gesetzlich geregelt. Und zumindest die Gesetzestexte können nicht variieren. Es ist auch falsch wenn hier steht, früher hätte es eine Uebernahme gegeben. Nein, das hat es nicht automatisch. Es hat natürlich welche gegeben, aber nicht automatisch und nicht vom Gesetz geregelt. Es lag auch immer ein bisschen am Arbeitnehmer selber. Und da möchte ich einmal ansetzen. Die Zeitarbeitsfirma hat die Chance Dich jederzeit aus diesem Einsatz zu nehmen und in einen anderen Einsatz zu bringen. Du hast aber auch die Chance diesen Vertrag zu kündigen. Davon rate ich jedoch ausdrücklich ab. Begründung: Du bist fast 2 Jahre bei einem und dem gleichen Kunden im Einsatz. Das spricht dafür, dass Deine Firma sehr gut ausgesucht hat, Deine Qualifikation passt zum Unternehmen. Und es spricht dafür, dass das Unternehmen es genauso sieht. Denn viele Zeitarbeitskräfte (hätte hier gerne einmal Deinen Beruf gewusst) müssen schon wegen Versagen von Disponenten etc. schnell wechseln. So das sind doch erst einmal sehr gute Fakten. Und wer will es denn der Zeitarbeitsfirma verübeln, sie ist kein Soziales Unternehmen, sondern in der Freien Wirtschaft tätig und was macht man da? Man strebt den Gewinn an, Hobby ist das nicht. Und wenn ein Mitarbeiter wie Du ohne Lob und Tadel still seinen Dienst macht und alles läuft reibungslos, dann freut man sich als Arbeitgeber und genauso soll es sein. Denn mit Dir, Deinem Funktionieren bei dieser Firma (Entleiher) sicherst Du auch Job´s für Kollegen........ Nun hast Du aber auch noch eigene Wünsche und darfst die aus meiner Sicht auch haben. Aber Du musst diese Wünsche anmelden. Wie kann das aussehen? Ich tendiere zum Gespräch mit dem Entleiher, also dem Kunden. Erkläre ihm, dass es Dir sehr gut in seinem Betrieb gefällt (ich hoffen Du bist nur positiv aufgefallen ), dass langsam wohl der Wechsel zu einem Kunden ansteht (2 Jahre sind rum) aber dass auch Du durchaus Deine gewonnenen Zeitarbeitserfahrungen weiter nutzen möchtest und von einem Wettbewerber ein Angebot erhalten hast (bisschen Steuern (Mini-Schwindel) ist erlaubt. Und dann mache ihn darauf aufmerksam, dass Dein eigentlicher Wunsch ist, in diesem Unternehmen fest uebernommen zu werden. Begründe dieses bitte nicht mit Deinem Alter, Deiner momentanen Bezahlung usw. Die verantwortest Du mit. Denn es stimmt einfach nicht, was hier gepostet wird. Wer nicht klar ist, dem dränge ich mein Geld auch nicht auf. Und Du warst wohl nicht klar. Und da ich die Branche und die Seite der Arbeitgeber kenne, kenne ich auch deren Position und ich kenne Deine. Du musst Dich äussern und Du hast eine Chance, zumal Du hier deutlich einen Kunden gesichert hast und sicherst, und scheinbar gute Arbeit machst. Also ran. Früher war es gang und gäbe dass die ZA die guten Mitarbeiter besorgte, dass sie im Betrieb gearbeitet haben, Anfangs war die Befristung auf 3 Monate !! festgelegt und dann war der MA weg. Und gute Zeitarbeitsfirmen haben das als Lob und Kundensicherung verstanden. Wenn der Meine MA abwirbt, dann zeigt das, ich liefer Qualität. Und da immer Fluktation im Personalbereich drin ist, war der nächste Auftrag sicher undundund........ Nur Dein eBegründung, die muss passen und die darf nicht auf Fakten aufgebaut sein, die absolut nichts mit Deiner fachlichen Leistung zu tun haben. Also wieviele Kinder Du hast, welche Steuerklasse Du besitzt, ob Deine Frau arbeitet oder nicht, das Auto bezahlt ist oder Hartz IV auch nicht mehr ist, das sind keine Argumente. Damit ueberzeugst Du keinen Arbeitgeber, damit vertreibst Du die Chance, denn der wittert dann natürlich schon Ärger. Er will Leistung und die bezahlt er, auch heute noch. Nichtleistung, Schluffis und Schmarotzer kosten mehr als ein anständiger Lohn für anständige Leistung. Das ist auch ein Lehrstück der Vergangenheit. Also ran, ich wünsche Dir viel Erfolg und wenn Du noch Fragen hast, maile gerne, ich kenne die Branche

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja, ich muss Dir leider sagen, dass die meisten Antworten hier falsch sind.

    Das Mitarbeiterüberlassungsgesetz regelt eindeutig , dass dich die Leihfirma solange indieser Firma einsetzen kann wie es die Firma möchte. Das mit den 2 Jahren und dann Übernahme durch den Betrieb gibt es schon seit 4 oder 5 Jahren nicht mehr.

    Da ich in einem grossen europäischen Betrieb für Flugzeugbau arbeite, weiß ich wovon ich rede. Wir sind ca 6000 Leiharbeiter allein in Hamburg.

    Wenn die alle übernommen würden.....mann wär das schön. Aber der Betrieb in dem Leiharbeiter sind, muss, soweit ich weiss, nach 3 vollen Monaten der Arbeitszugehörigkeit, den Leiharbeiter an dem Tarif des jeweiligen Unternehmens anpassen.

    Wenn ich dir damit geholfen habe!!!??`?

  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Gesetze wurden aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage 1995 gelockert. Waren es bis dahin 6 Monate, die ein Arbeitnehmer in Arbeitnehmerüberlassung ausgeliehen werden durfte, erlaubte die neue Regelung nun 1 Jahr. Aber auch diese Grenze ist gefallen und es gibt keine zeitliche Beschränkung mehr. Der gesamte Arbeitsmarkt hat sich im Bereich Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungüberlassungsgesetz (AÜG) gewandelt.

    Dies ist zurückzuführen auf betriebliche "Ausnahmezustände" um z. Bsp. Spitzen abzudecken, aber auch auf die eingeschränkten Möglichkeiten eines Arbeitgebers im Bereich Kündigungsschutz.

    Mittlerweile ist die Situation so, dass große Firmen ihren zusätzliche Bedarf an Manpower über Zeitarbeitsfirmen abdecken. Dies kann für Arbeitnehmer Fluch und Segen sein. Ist ein Projekt ausgelaufen und der Mitarbeiter kann von seiner Zeitarbeitsfirma nicht vermittelt werden, droht die Kündigung wegen Arbeitsmangels.

    Andrerseits besteht die Möglichkeit für Arbeitnehmer über eine Zeitarbeitsfirma eine feste Anstellung in einem renomiertem Unternehmen zu bekommen. Auch für Berufseinsteiger ist es häufig eine Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren.

    Diese Entwicklung geht eigentlich auf die Unbeweglichkeit der Gewerkschaften zurück, die in der Frage der Reduzierung von Lohnnebenkosten eine recht sture Haltung einnehmen.

    Firmen, die im Bereich AÜG tätig sind, haben mittlerweile, zumindest im Bereich für Fach- und Führungskräfte, in der Marktwirtschaft eine angesehene Position eingenommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    real thing hat recht.

    früher war es noch anders, aber nach der letzten gesetzesänderung ist zeitarbeit mit anderen arbeitgebern "gleichgestellt".

    die geschichte mit dem gehalt ist das einzige bonbon - leider nicht für arbeiter, weil die selten länger als 1 monat an einem ort arbeiten

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau in deinen Vertrag rein, es ist unterschiedlich, aber ich glaube bis zu dreimal.

    Gruß

    Franky

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    fast alle antworten bis auf einige Details korrekt, nur welcher Traumtänzer glaubt daran das eine Firma die mich zu einem Preis von maximal 40% ihrer Kosten ausgeliehen hat mit zu den reellen eigenen Betriebskosten einstellt da kann ich noch so gut sein denn die Kalkulatoren rechnen besser.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast doch bestimmt einen Vertag mit einer Zeitarbeitsfirma.Und diese hat Dich an eine andere Firma ausgeliehen.Wie lange Du nun in dieser Firma bleibst, ist abhängig davon,wie lang Du dort gebraucht wirst.Da gibt es meines Wissens nach keine feste Regeln.

    Wir haben Leute aus einer Zeitarbeitsfirma bei uns,die schon fast 2 Jahre ununterbrochen bei uns arbeiten.Bezahlt werden sie ja von ihrem Arbeitgeber,nämlich der Zeitarbeitsfirma.

    Es sind bei uns auch schon etliche Leute übernommen wurden ,aber längst nicht alle.Es gab auch einige,die waren nach 4 Wochen schon wieder draußen und andere kamen dafür.

    Solang Dich die Leihfirma brauch,ist Dir wenigstens Dein Lohn sicher und auch die Arbeitsabläufe sind Dir bekannt.

    Ich denke mal Leihfirmen schließen mit Zeitarbeitsfirmen unbefristete Verträge ab,da sie ja oft selbst nicht genau wissen,wie lange die Zeitarbeiter benötigt werden.

    Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nur 2x verlängert werden, dann muß dir der Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag geben oder (wenn man da bleibt) geht er automatisch in ein unbefristes Arbeitsverhältnis über. Das ist gesetzlich geregelt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    so weit wie ich weiß, zweimal und beim dritten mal muss dich die firma fest einstellen bei der du gerade arbeitest.

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