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Könntet ihr bitte GEZ-Gebühr Erklären.?
GEZ gebühr was bedeutet das???
( Nur ernste antworten wird gewertet, am sonsten werd ich es als missbrauch melden!! )
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eigentlich ganz einfach.
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (kurz „GEZ“) ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln. Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (z.B. Radios, Fernseher, neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein.
Auf Grund der Bekanntheit als ausführender Verwaltung wird in der öffentlichen Debatte der Begriff GEZ häufig als Synonym für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk benutzt. So werden beispielsweise die Rundfunkgebühr „GEZ-Gebühr“ genannt oder die Rundfunkgebührenbeauftragten als „GEZ-Fahnder“ bezeichnet, obwohl diese mit der GEZ sachlich nichts zu tun haben.
Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein
Radio sowie neuartiges Rundfunkgerät
(Grundgebührr) 5,52 EUR
für 3 Monate 16,56 EUR
Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät
17,03 EUR
für 3 Monate 51,09 EUR
Quelle(n): Wikipedia und http://www.gez.de/ - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Schade, Caroline ist mir zuvor gekommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mit der GEZ Gebühr werden ARD, ZDF, die Dritten sowie Deutschlandfunk bezahlt. Jeder, der ein Fernseher, Radio und/oder internetfähigen PC hat, muss diese bezahlen.
Für TV (einschl. PC und Radio) 17,03 Euro/Monat
Nur Radio oder PC: 5,52 Euro/Monat.
weitere Info: www.gez.de
Du bist hier relativ neu, aber Spielregel gibt es überall, auch hier. Drohungen bei Antworten, die dir nicht passen, mit Missbrauch zu bestrafen sind hier total fehl am Platz. Du erwartest mit Respekt behandelt zu werden, die Antwortgeber erwarten aber auch Respekt und nicht schon in der Frage "bedroht" zu werden. Bitte halte dich in Zukunft daran.
- vor 1 Jahrzehnt
also einfacher gesagt, jeder - der Rundfunk- oder Fernsehempfänger (also Radio- und Fernsehgerätegeräte, Handy mit Radio oder PC mit Fernsehkarte) bereithält, ist verpflichtet dafür an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) monatlich n ordentlichen Betrag zu leisten.
Was viele nicht wissen:
Die Gebührenspitzel haben KEINE Berechtigung in die Wohnung zu kommen und man ist "wenn man keine Geräte bereithält" auch nicht zur Auskunft verpflichtet.
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- LuckyConnyLv 7vor 1 Jahrzehnt