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kann ich mietminderung beantragen wenn ich nach wasserschaden 2wochen lang trockner in der wohnung habe?

nach einem wasserschaden ( nachbar ist wahrscheinlich schuld und gebäudeversicherung zahlt ) habe 3 kondenstrockner in meiner wohnung stehen und das für 2wochen. kann ich mietminderung beantragen?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn der Nachbar schuld ist, wirst Du ihn bzw. seine Haftpflichtversicherung zur Aufwandsentschädigung heranziehen können. Oder aber der Vermieter kann Ihn für eine von Dir geforderte Mietminderung in Regress nehmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man beantragt keine Mietminderung, man führt sie durch!

    Frage den Mieterverein, die können Dir genau sagen ob Du dazu berechtigt bist.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Mietminderung wird nicht beantragt sondern durchgeführt.

    Unter einer Minderung versteht man eine Reduzierung der Miete beim Auftreten von Mängeln. Der Mieter muss die Minderung nicht ankündigen; es genügt, wenn der Mangel angezeigt wird. Der Mieter ist auch nicht verpflichtet, dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen (AG Köln, WuM 1978, 126).

    Auf ein Verschulden des Vermieters am Mangel kommt es nicht an. Unerheblich ist auch, ob der Vermieter den Mangel beseitigen kann. Deshalb kann der Mieter auch dann mindern, wenn der Mangel infolge einer Naturkatastrophe (z. B. Überschwemmung) eingetreten ist (Eisenschmid in: WuM 2002, 889, 890). Die Rechtsprechung neigt zur Einschränkung der Gewährleistungspflicht bei Umständen, die der Vermieter nicht beherrschen kann (OLG Düsseldorf, DWW 1998, 20: Beeinträchtigung des Zugangs zu gemieteten Ladenräumen durch Straßenbaumaßnahmen; LG Frankfurt/OLG Frankfurt, WuM 1991, 88: Verstopfung einer Abwasserleitung durch das vertragswidrige Einleiten ungeeigneter Stoffe durch einen anderen Mieter; OLG Düsseldorf, DWW 1991, 50: Beeinträchtigung eines Ladengeschäfts durch rechtmäßig parkende Fahrzeuge). Was zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, ist kein Mangel (KG, NZM 1998, 437: Einbruch in Ladenräume; insoweit a. A.: OLG Naumburg, NZM 1998, 438).

    In Deinem Fall meine ich, kann der Mieter den Mangel nicht beherrschen!

  • keks
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    kleiner Tipp am Rande bei Aufstellung dieser Trocknungsgeräte:

    UNBEDINGT DIE STROM-ZÄHLERSTÄNDE NOTIEREN!!!

    Die Dinger fressen ohne Ende Strom und sind nach 2 Wochen Tag-+Nachbetrieb richtig teuer!!!

    .

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja klar die Wohnung ist nicht voll nutzbar und damit hast du recht auf Mietminderung. Schau mal diesbezüglich nach unter http://www.mieterbund.de/

    Du kannst dich auch bei einem Mieterverein beraten lassen

    mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, Mietminderung kommt nicht in Frage, da es sich nicht um verschulden des Vermieters handelt. Wenn der Schaden durch Ihren Nachbar entstanden ist, ist auch Ihr Nachbar für weitere entstandene Kosten verantwortlich. Setzen Sie sich mit den Verschuldner in Verbindung und mit Ihrer/Seiner Haft- Hausratversicherung falls verhanden. Ohne Versicherung können Sie keinen zur Verantwortung ziehen. Das einzige was Sie beim Vermieter beantragen können, wenn Schaden am Gebäude sind das er die Kosten trägt, da bei solchen Fällen die Versicherung des Vermieters einspingt, aber nur bei Gebäudeschäden, nicht wenn Ihre Tapette Schaden erlitten hat. Diese Kosten hollt sich die Versicherung beim Verschuldner wieder oder bei dessen Versicherung

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    auf jeden Fall. Dazu einfach eine Mitteilung an den Vermieter schreiben und die Gelder kürzen. Der Vermieter muss sich die Verluste dann vom unachtsamen Nachbarn wiederholen.

    Die genaue Höhe sagt Dir ein Mieterschutzbund oder einschlägige Ratgeber.

  • jujeh
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ein Wasserschaden vom Vermieter nicht behoben wird, kann die Miete gemindert werden. Ein Trocknungsgerät trägt jedoch maßgeblich zur Behebung bzw. zur Beschleunigung der Behebung bei. Die Miete kann also in diesem Fall nicht gemindert werden, da ein Wasserschaden nunmal Zeit zum Trocknen braucht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn DEIN Vermieter für den Schaden nichts kann, dann kannst du die Miete nicht mindern.

    Du kannst dich aber an deinen Nachbarn halten und von ihm einen finanziellen Ausgleich für die Unannehmlichkeiten durch den Wasserschaden fordern. So kannst du von ihm die Stromkosten für die Kondenstrockner verlangen, ebenso Kosten für Zimmerrenovation, neuen Teppich und (soweit notwendig) neue Möbel.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, da der Vermieter nix für den Wasserschaden kann.

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