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Muss ich eine vorher einbehaltene Mitete wieder zurückzahlen?
Ich will meinem Vermieter mehrere Mängel anzeigen und für diesen Monat 50% der Miete einbehalten. Wenn er die Mängel innerhalb, der von mir gesetzten Frist, beseitigt, muss ich dann die einbehaltene Miete wieder zurückzahlen? Und falls er das nicht in dieser Zeit schafft, kann ich dann bei der nächsten Miete wieder 50% einbehalten?
6 Antworten
- AliceDasWunderLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du kannst nicht einfach so, nach Gutdünken 50% einbehalten. Da gibt es von Gerichten vielfältig beschriebene Mängel und den jeweiligen %-Satz der einzubehaltenen Miete. Bei 50% muss schon das ganze Dach leck sein und Wasser muss in Strömen in deine Wohnung laufen. Daher empfehle ich dir, dich erst zu erkundigen, wieviel % du für die bei dir aufgetretenen Schäden einbehalten kannst - oder poste es hier, dann kann man danach suchen.
Allerdings - du musst die einbehaltene Miete nicht zurück bezahlen, wenn die Schäden beseitigt sind, denn das war quasi der Schadenersatz für die unzulängliche Wohnung.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt überhaupt keine Frist setzen!
Unter einer Minderung versteht man eine Reduzierung der Miete beim Auftreten von Mängeln. Der Mieter muss die Minderung nicht ankündigen; es genügt, wenn der Mangel angezeigt wird. Der Mieter ist auch nicht verpflichtet, dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen (AG Köln, WuM 1978, 126).
Zurückzahlen muÃt Du gar nix! Die Minderung machst Du so lange, wie die Mängel bestehen.
Aber vorsicht wegen der Höhe! Da solltest Du Dich gewissenhaft schlau machen. Viele Mieter haben sich durch überhöhte Minderung schon manches Eigentor geschossen!
- sammy8622Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt deinem Vermieter erst eine Frist setzen! Erst wenn er diese nicht einhält kannst du die Miete kürzen.
- LaleluLv 4vor 1 Jahrzehnt
Dein Vermieter muà zuerst die Möglichkeit bekommen die Mängel zu beheben. Dafür setzt Du ihm eine Frist und teilst ihm gleichzeitig mit, daà DU im Falle einer nicht BEseitigung der Mängel einen Betrag x einbehältst. Dieser Betrag darf aber nicht willkürlich sein, sondern angemessen dem Mangel und dem Nicht Nutzenkönnen der Wohnung..
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- A,Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Du hättest den Mangel beschreiben sollen. 50% klingt sehr viel. Bei Ungeziefer z.B. kannst Du 10% einbehalten..Jedes Mal bis der Schaden behoben ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hallo
du solltest dich mit dem mieterschutzbund in verbindung setzen die können dir genau sagen für welchen mangel wieviel % einbehalten werden darf und wie du zu verfahren hast
damit bist du auf jeden fall auf der sicheren seite und so teuer ist die mitgliedschaft bei denen nicht
viel glück jenni