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Wann kann ich eine Mietminderung fordern?
Mein Vermieter verspricht mir seit fast einem Jahr neue Fenster,da die Alten wirklich nicht mehr zu gebrauchen sind.Vor zwei Monaten hab ich die Miete nicht bezahlt,mit der Begründung, dass ich immer noch nicht die neuen Fenster habe.Da mein Vermieter anscheinend die Miete haben wollte,kam eine Woche später eine Firma und hat die Fenster ausgemessen.Tja,das ist wieder einen Monat her.Um weiter Druck auf ihn zu verüben,habe ich jetzt schon zwei Monatsmieten nicht gezahlt,ihm aber auch gesagt wieso.Es sind ja nicht nur die Fenster,auch zwei Glaskuppeln,die ich in der Decke habe,sind undicht.Es kommt Schimmelwasser durch.Das habe ich auch schon vor mehr als einem halben Jahr angemahnt,ebenso wie den kaputten Wasserhahn im Bad.Meine Angst ist jetzt,dass er mir kündigen kann, da ich schon zwei Mieten nicht gezahlt habe.Welches Druckmittel hätte ich denn sonst verwenden sollen?Ich sehe es nicht ein,immmer pünktlich Miete zu zahlen,aber keine Reperaturen werden erledigt.Bin ich im Recht?
5 Antworten
- guardedsecretLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
bei undichten Fenstern kannst du die Miete um 20% kürzen , kommt Tropfwasser durch kannst du die Miete um 50% kürzen . Was nicht geht ist die Prozente zu addieren , wenn beides zutrifft kannst du die Miete um 55% kürzen und dem Vermieter eine angemessene Frist setzen um die Mängel zu beheben (inder Regel 4-6 Wochen) , danach würde ich dann einen Anwalt einschalten . Die ausstehende Miete würde ich ,natürlich gekürzt, bezahlen , damit du nicht in Zugzwang kommst .
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Einfach keine Miete zahlen ist nicht richtig.
Du hättest Dich mal beim Mieterverein erkundigen sollen, man kann nach Abmahnung und Fristsetzung eine Mietkürzung vornehmen.
Wenn Du die Miete nicht nachzahlst, kann der Vermieter Dir kündigen.
- AliceDasWunderLv 6vor 1 Jahrzehnt
Mietminderung ist, wie der Name schon sagt, eine Minderung der Miete. Da gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen um wieviel % bei welchen Schäden gekürzt werden darf. Du darfst also die Miete nur bei extrem groÃen Unzulänglichkeiten (wie Wohnung ist gänzlich unbewohnbar da Baustelle oder keine Toilette vorhanden o.ä.) zu 100% kürzen. Bei deinen Schäden bis max 50% für alle gemeinsam. Also überweise in Zukunft mindestens die halbe Miete und schreib dazu, dass du eine Mietminderung für die beschriebenen Schäden gemacht hast.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du solltest dich rechtlich einwandfrei verhalten, sonst bist du bald gekündigt.
Deine Mängel muÃt du schriftlich aufführen und eine Frist für die
Abstellung setzen. Nach Rücksprache mit einer Verbraucher-
zentrale läÃt sich evtl. die Miete etwas kürzen, muà dann aber
auf ein Notaranderkonto überwiesen werden.
Für die schlechteste Version hast du dich entschieden. Jetzt
hat der Vermieter die besseren Karten und kann dir ´fristlos
kündigen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich wierde mich mal an einen verein wenden.
zb mieter helfen mietern..
n bischen googeln hilft um unterstuetzung zu
mietrechtsfrage zu bekommen..