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Kostenvoranschlag, kostenpflichtig?

Ist ein von einer Fahrradwerkstatt erstellter Kostenvoranschlag kostenpflichtig? Wenn ja, gibt es hierfür einen Kostenrahmen? Ich müßte nämlich 15 EUR zahlen, wurde zuvor auch nicht darauf hingewiesen, dass der Ko.voranschlag etwas kostet.

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn zur Erstellung des Kostenvoranschlages Montagearbeiten anfielen,ist es kostenpflichtig,ein extra Hinweis muß nicht erfolgen.

    Die 15 Euro stellen letztendlich nur eine Schutzgebühr dar,um einen KVA-Tourismus zu unterbinden.

    Der Kostenvoranschlag bindet den Anbieter drei Wochen an sein Angebot,Preisänderungen kann er nicht geltend machen.

    Die Gebühr für den KVA wird in der Regel bei Auftragserteilung auch wieder gutgeschrieben.

    KVA oder auch Reparaturkostenkalkulationen sind entweder pauschal oder prozentual zu bezahlen.

    Interessant wird es nämlich,wenn Du mit diesem KVA/RKK

    Geld von einer Versicherung haben willst.Die zahlen meist nach KVA,abzüglich MWSt..

    Einige Schlaufüchse lassen dann schwarz reparieren und der Anbietende darf sagen:"Außer Spesen nichts gewesen."

    15 Euro sind aber akzeptabel.Letztendlich wird nur der Lohnkostenanteil weitergegeben,der zur Erstellung des Angebotes angefallen ist.

    Für Reparaturkostenkalkulationen im Pkw-Bereich berechne ich bei Haftpflichtschäden generell 15% der Endsumme,egal wie lange ich für das Angebot brauche.

    Für reine Verschleißreparaturen berechne ich KVA/RKK gar nicht,erarbeite dann aber auch nur eine unverbindliche Kostenschätzung,daß sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe...

    Wenn aus den AGB hervorgeht,daß KVA/RKK gegen Entgelt

    ausgefertigt werden,muß auf die Kosten nicht extra hingewiesen werden...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Kostenvoranschlag muß meines Wissens in der Auftragsbestätigung als kostenpflichtig ausgewiesen sein.

    Auch eine mündliche Vereinbarung ist bindend.

    Dieser Betrag wird meist aber bei einer darauf folgender Reparatur mit verrechnet.

    Arbeitszeit kostet Geld. Auch eine Begutachtung braucht seine Zeit und es ist somit mehr als gerechtfertigt, dafür eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen.

    Leben und leben lassen. Denk mal drüber nach.

    Gruß Kurt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Breka, tu mir den gefallen und mach eine Werkstatt auf. Ich versprech dir, ich komm mit jedem Schaden in deine Werkstatt und laß mir sämtliche KV von dir erstellen.

    Wenn du dann einen ganzen Tag nur Kostenvoranschläge geschrieben hast, Ausgaben für Papier, Strom, usw. hattest, NICHTS verdient hast, dann sprechen wir uns mal wieder.

    Arbeitest du umsonst? Umsonst vielleicht, aber ohne Verdienst? Man o man, wenn ich sowas lese...

    Zur Frage: Es ist unverschämt für einen KV im Nachhinein Geld zu verlangen, der Heini hätte dich vorher drauf aufmerksam machen müssen, das der KV kostenpflichtig ist.

    Und der Kostenrahmen; für Fahrräder kann ich nicht sprechen, im Motorradbereich setzt sich mittlerweile 10% vom KV, maximal 75 € durch. Bei einer Reparatur wird der Betrag dann verrechnet. Wird immer mehr gang und gebe, denn ich kann es nicht oft genug schreiben, WER ARBEITET SCHON GERNE OHNE VERDIENST????

    Mittlerweile ist es gang und gebe das KV kostenpflichtig sind, denn überleg doch einfach mal, je nach umfang ist die Person eine halbe Stunde bis Stunde beschäftigt.

    Jetzt versetz dich mal in die Lage eines Chefs. Würdest du es gerne sehen wenn deine Angestellten eine Stunde was erstellen, wofür es keinen verdienst gibt?

    Ach ja und noch ein Wort an Breka:

    Frag mal einen selbstständigen Handwerker, was für Zeit drauf geht für Kostenvoranschläge. Seine Freizeit, aber da denkt so einer wie du ja bestimmt nicht drüber nach. So eine Antwort kann ja fast nur von nem kleinen Stechuhr Heini kommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In der Regel werden 15 Euro für einen Kostenvoranschlag berechnet! Das sind normale Geschaftsgebaren :-/

    Schließlich hat der wo Du die Kostenauf- bzw. Gegenüberstellung in AUFTRAG gibst auch seinen Verwaltungsaufwand und Arbeit damit ... ist nun mal leider so.

    Solltest Du jedoch bei der entsprechenden Firma dann diese Arbeit in Auftrag geben, wird der KVA nicht mit berechnet und ist als kostenlos anzusehen.

    Grüßle

    Sign

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wir haben selbst eine firma. 1. liegt es bei jedem selbst

    2. muss der verkäufer darauf hinweisen und zu guter letzt kann es sein das der verkäufer die 15 € bei auftragsvergabe anrechnet

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    es sollte kein Problem sein, die Gebühr für Kostenvoranschläge auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festzulegen. Dann muss der Händler nicht mehr darauf hinweisen, wenn diese öffentlich ausliegen oder hängen.

    Der Kostenrahmen muss sicher angemessen sein, aber das kann man bei 15.- Euro auch voraussetzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Generell ist ein Kostenvoranschlag kostenlos.

    wenn er dafür einen Betrag will muß er es vorher sagen , bei Auftragserteilung von dir muß dieser Betrag verrechnet werden.

    Bei solch kleinen Beträgen eher ein Witz,

    Kostenvoranschläge können als Schutzmaßnahme bei Handwerkern verlangt werden, aber nur wenn dahinter ein entsprechender Aufwand steht.

    Aufwand bedeutet, eine detaillierte Beschreibung aller Arbeitsgänge und ein Zeitaufwand von einigen Tagen.

    Ich würde sagen bei Beträgen ab 50.000€ ist es sinnvoll.

    Es ist so das sich Leute einen Kostenvoranschlag machen lassen und mit dem nach Änderungen dann zu einer anderen Firma gehen, die dann nur noch Preise eintragen brauch.

    Hatte eine eigene Firma

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist allgemein bekannt, daß ein Kostenvoranschlag etwas kostet, vorallem, wenn das Objekt erstmal gecheckt werden muß. Wenn du dann dort reparieren läßt, wird dir das Geld erstattet.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    § 632 Abs. 3 BGB:

    "Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten."

  • hage
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht Zahlen und die Werkstatt wechseln.

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