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Geschieden und trotzdem Witwe ?

Wie sieht das aus, wenn man geschieden ist und der Ex-Ehemann verstirbt. Ist man dann automatisch trotz Scheidung Witwe ? Erhält man dann auch eine Rente ?

Update:

Das ist eine allgemeine Frage und nicht auf meine persönliche Situation bezogen. Nur mal so zur Klarstellung.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Während des Scheidungsverfahrens wird geregelt, wie die Rentenansprüche aus den Ehejahren sind. Das heißt, einen Anspruch auf Rente hat man allerhöchstens für die Zeit, solange die Ehe bestand. Wenn die Scheidung rechtsgültig ist, ist dieser Anspruch geregelt und festgeschrieben.

    Für die Zeit nach der Scheidung gibt es keine Rentenansprüche mehr.

    Der Familienstand nach der Scheidung ist "geschieden"; das bleibt auch so, wenn der Mann sterben sollte und ändert sich höchstens mit neuer Heirat oder dem eigenen Ableben ;).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein man ist dann keine Witwe, denn man war mit dem Mann nicht mehr verheiratet. Der Rentenausgleich wurde bereits bei der Scheidung gemacht, also ändert sich daran auch nichts mehr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die erste Antworterin hat Recht. Jedoch sollte es gemeinsame Kinder geben, dann erhalten diese eine Halbwaisenrente.

  • Nein, man ist keine Witwe und erhält auch keine Witwenrente.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Manche Frauen schmücken sich halt gern noch mit den Trümmern ihrer gescheiterten Ehe! Vermutlich, um aus einem aufgehobenen Vertrag dennoch Profit zu schlagen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ha, ha, ha . . . . .bist wohl Komiker, oder?? Du hast Dich doch von Deinem Ex verabschiedet. Dann muß man auch locker auf die Rente verzichten. Ist doch klar!!! Alles andere hieße, sich auf Kosten der Gemeinschaft etwas zusammen-zuschnorren. Und das wäre ja nun wirklich grob.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ob es eine rente gibt, das wird im scheidungsverfahren geklaert. aber so gesehen bist du nicht witwe.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ja der Irrsinn , wenn eine Frau in Deutschland einen ,,Eheschein" besitzt bekommt sie vom Deutschen ,,Steuerzahler" Unsummen von Gelder zugeschoben wenn ihr Mann verstirbt.Bei mir im Haus wohnt eine ,,Witwe" die bekommt jetzt sage und schreibe 33 Jahre lang jeden Monat 700€ ,,Witwenrente" zusätzlich zu ihren normalen Altersrente.Das sind insgesammt gut 300000€ was dem Deutsche Steuerzahler zusätzlich aus der Tasch gezogen wird bloß weil sie einen Eheschein hat.Sie persönlich hat ja für die riesige Summe überhaupt keine Leistung erbracht.Da gibt es Rentner die haben 40 Jahre lang geschuftet und bekommen jetzt 500 - 600€ Rente jeden Monat.Das ist eine Schande diese Ungerechtigkeit.Um auf Deine Frage zurückzukommen,wenn man geschieden ist bekommt man keine,,Witwenrente" auch wenn Kinder da sind nicht.Da sagt unsere ,,gerechte Regierung" die bekommen ja genug Kindergeld.Wenn man schon eine Zusatzrente zahlt müsste es danach gehen was jeder einzelne für die Gesellschaft geleistet hat und nicht danach gehen ob ich einen Ehevertrag habe oder nicht. Siggi

    Quelle(n): Medien und ,,Logisches Denken"!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die verehrten Vorredner liegen etwas falsch!

    Falls ein minderjähriges Kind vorhanden ist und der Ex-Partner und die Frau nicht wieder neu vh oder liiert ist und bestimmte andere Voraussetzungen wie Unterhaltsfestsetzungen vorhanden sind, kann Witwenrente gewährt werden auch nach der Scheidung!

    Der Familienstand allerdings ist geschieden, falls jedoch WR gezahlt wird, ist er verwitwet.

    PS: der Rentenausgleich betrifft NUR die Altersrente!

    Quelle(n): bin vom Fach...
  • SinaT
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Na sicher. Das nennt sich dann Ex-Witwe und Du erhältst selbstverständlich die volle Rente!

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