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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Ausziehen Mit 17 Zum Freund, geht das?

Kann man mit 17 Von Zuhause auszeihen & dann gleich zu seinen Freund Ziehen wenn man Zuhause Viel ärger hat?

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nur wenn deine Eltern damit einverstanden sind. Du solltest es dir aber genau überlegen ob du wirklich schon so früh ausziehen willst. Ich bin schon mit 16 Jahren von zuhause aus mit meinem Freund zusammen gezogen und das hat mein Leben schon schwer gemacht. Bist du in der Ausbildung oder gehst du noch zur Schule? Du müsstest dein ganzes Einkommen für die Miete und alles was sonst anfällt ausgeben und es bleibt nichts mehr übrig, es sei denn du brauchst keine Miete zahlen, weil das dein Freund oder deine Eltern tun.

    So früh auszuziehen ist nicht gut, auch wenn es dir jetzt Spaß machen würde nicht mehr bei deinen Eltern zu wohnen. Es ist wirklich sehr schwer und du solltest es dir gut überlegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn eine junge Frau sowas macht, than she is in trouble.

  • pikas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur mit Einverständnis der Eltern!

    Bleib im Hotel Mama und stell Dich dem "Arger"!

    Mit dem Freund kannst Du auch so zusammen sein, und einer Beziehung tut ein so frühes Zusammenziehen meistens nicht gut!

    Quelle(n): Lebenserfahrung
  • Bluey
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ich kann dasami nur recht geben, ich bin auch mit 17 ausgezogen und es ist gar nicht so wie man es sich vorstellt, in manche situationen fehlen da die eltern doch...z.b wenn man krank ist. jetzt merkst du noch gar nicht was deine eltern alles fuer dich tun.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie alt ist der Freund?? Es wird ziemlich kompliziert, wenn die Eltern nicht zustimmen, da bis 18 die elterliche Sorge (und damit das Recht zur Aufenthaltsbestimmung) bei den Eltern liegt. Man kann vor dem Vormundschaftsgericht die Erlaubnis erstreiten, d.h. ERsetzung der Zustimmung. Das wird nicht gern gemacht. Besser ist es, die Zustimmung der Eltern friedlich zu erhalten und Kompromoisse einzugehen. Ich finde, es kommt unbedingt auch auf die Grundvoraussetzungen an, wie lebt der Freund, wie weit weg, hat er die Grundlage sein Leben auch im Griff zu haben ... Im Prinzip finde ich es besser, etwas auf Distanz zu gehen um damit später wieder Nähe zulassen zu können, bevor man sich total entzweit, doch das kommt eben auch auf die Art der Konflikte an!! Alles Gute!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Solange es dir deine eltern erlauben kannst du dies tun, ansonsten musst du warten bis du 18 bist. zum freund ziehen ist immer so ne sache, wenn du erst 17 bist dann seid ihr wohl noch nicht allzu lange zusammen (vermutung) und kennt dementsprechen die macken des andern noch nicht. am anfang einer beziehung zeigt man sich eh immer von der besten seite ;-) wenn du dier im klaren darüber bist was das für dich bedeutet und welche mehrkosten da auf dich zukommen (essen, miete) dann wünsch ich dir glück ...

    mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde erstmal versuchen, den Streit so zu klären, wenn das allerdings nicht geht und du da zu sehr drunter leidest, und dein Freund dich aufnehmen würde, würde ich es machen, denn bevor du selber irgendwann zu Grunde gehst, wegen deiner Familie, würde ich lieber zu deinem Freund ziehen. Aber denke nicht, dass das einfacher ist, denn du musst, soviel ich weiß, dem Jugendamt bescheid sagen, wegen des Kindergeldes, und du musst dich um vieles anderes kümmern wie die Rechnungen bewältigen etc...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Erlaubnis der Eltern? nein.

    Wenn es dir deine Eltern erlauben, oder du volljährig bist kannst hin ziehen wohin du willst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Freund und die Eltern den Lebensunterhalt gewährleisten. JA!

  • vor 1 Jahrzehnt

    also ich bin auch mit 17 ausgezogen, wegen einem freiwilligen sozialen jahr und wegen meinem vater....naja was soll ich sagen, was tust du denn wenn ihr nicht mehr zusammenseit?? weiter ziehen oder wie? aber eigentlich nur mit erlaubniss der eltern

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