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Vermieter will nichts mehr machen!?

Wir sind zur Miete in einem Haus das zum Verkauf steht.Bei uns geht die Haustürklingel nicht mehr und 2 Lampen im Wohnzimmer und im Kinderzimmer gehen nicht mehr liegt nicht an der Glühlampe wohl eher an feuchten Leitungen oder dem Stromkuddelmuddel das hier herscht.Der Vermieter sagt immer gleich dann sollen wir mal schauen woran es liegt das haben wir gemacht da wir aber keine Elektriker sind wollen wir das der Vermieter einen bezahlt .Kann er einfach Nein sagen?Muß ich nun das Kinderzimmer mit einem Deckenfluter belichten der in der Steckdose steckt denn das geht.Ist wirklich eine Frechheit wie díeser Mann nur seine Mieten einsteckt und alles den Mietern überläßt.Hilft wohl nur noch ausziehen.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mängelrüge mit Fristsetzung und Androhung einer anteiligen Mietminderung, (Gründe angeben).

    Meistens reagieren Vermieter dann schon.

    Sollte das nicht fruchten, Miete kürzen, kommt auf den Mangel an, wieviel Prozent.

    Viel Erfolg

    Nachtrag: wenn auch die Mietminderung keinen Erfolg zeigt, die Sache an einen versierten Anwalt übergeben..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Macht eine Selbsthilfeandrohung.

    Das geht so:

    Einschreibebrief mit Fristsetzung zur Mangelbeseitigung an den Vermieter. Da bereits reinschreiben wenn bis zum XX.XX.2007 der MangelXY nicht beseitigt ist werden wir zur Selbsthilfe greifen und die Kosten mit der Miete verrechnen. Das heißt dass ihr nach Fristablauf selbst den Handwerker holen könnt, der eure Bude IO setzt. Umziehen ist teuer und man hängt an seinen 4 Wänden!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Unser Vermieter ist auch für den A.....! Der Mieterrechtschutzbund hat uns geraten (Da der Vermieter bzw. der Hausmeister nie sich bequemt mal zu uns zu kommen) Fachpersonal zu rate zu ziehen die dann auch gleich alles Reparieren. Die Rechnung geht natürlich an den Vermieter (und der ärgert sich dumm und dämlich). Jedoch müsst ihr den Vermieter vorher über den Mangel berichten. Weiß leider nur nicht wie lange man dem Vermieter Zeit lassen muss um diesen Mängel zu beseitigen, da wir wissen das sowieso niemand vorbei kommt und wir immer gleich Fachpersonal rufen!

  • Norrie
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Also die Mietsache (Wohnung) sollte schon in einem benutzbaren Zustand sein.

    Wenn die Leitungen "feucht" sind dann ist wohl eine komplettsanierung der Wohnung angesagt, weil von den "feuchten" Leitungen auch eine Gefähr für die Bewohner ausgeht. (Brandgefahr).

    Wie meine Vorrednerin sagte: Mängelrüge an den Vermieter stellen.

    Prinzipiell sind "kleinere" Reparaturen (Lampe/Herd anschließen) vom Mieter ausführen zu lassen. Wenn die Gesammtanlage allerdings Instandgesetzt werden muß ist dies wohl Aufgabe des Vermieters hier etwas zu unternehmen.

    Mein Tip wäre hier: Elektriker kommen lassen, der soll die Tätigkeit beurteilen und einen Kostenvoranschlag machen. Mit dem kannst du dann beim Vermieter besser Argumentieren. Du zahlst die Anfahrtskosten für den Elektriker, sollte der Vermieter die Reparatur nicht übernehmen. Wenn es eine kleinere Sache ist läßt du die Reparatur ausführen, bei einem größeren Problem ist der Vermieter in der Pflicht und der sollte dann auch deine angefallenen Unkosten übernehmen (Belege).

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier liegen erhbeliche Mängel vor , die vom Vermieter behoben werden MÜSSEN. DEr gute Mann kann sich nicht drücken. Hier würde ich ihm eine Frist von ca. 8 Tagen zum Beheben der Mängel setzen und wenn es nicht erfolgt, sofort mit einer Mietminderung drohen und aber auch durchziehen.

    Die genaue Prozentzahl kann man beim Miterbund erfragen.

    Hier gilt die Vermietervorsorgepflicht

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sucht eine neue Wohnung, wo ihr zufrieden wohnen könnt. Alles andere ist Zeitverschwendung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sorry; an eurer Stelle würde ich nicht lange überlegen! Ich würde mir "umgehend" eine neue Wohnung suchen! Das ist das einzige Mittel um bald zur ruhe zu kommen!

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Unter Fristsetzung Ersatzvornahme androhen. Wenn die Frist verstrichen ist, Elektriker beauftragen und die Kosten (notfalls unter Verrechnung mit der Miete) einfordern!

    An der Sicherung kann es nicht liegen ???

  • vor 1 Jahrzehnt

    Und das am besten umgehend! Wenn eine Gefahr für euch und eure Kinder gegeben ist, dann ist das die einzige Möglichkeit.

    Aber setzt euch vorher mit dem Mieterschutz in Verbindung um zu erfahren wie weit euer Vermieter gehen darf.

    Evtl. könnt ihr bei den großen Mängeln eine Mietminderung durchsetzen, und in der Zeit sucht ihr euch was neues!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst die Miete kürzen.

    Erkundige Dich beim Mieterverein wie hoch die Kürzung sein darf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier ginge auch: zum Mieterbund gehen und Miete kürzen. Nur so ne Idee...

    Nebenbei:Der Mieter muß mal so was von gar nicht "schauen woran das liegt". Der Vermieter auf der anderen Seite macht alles richtig wenn er Miete kassiert, und wen er sich weniger kümmert als er muß, die Mieter es sich aber bieten lassen, sagen wir dann ist er nicht alleine schuld....

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