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Wenn der Vater der Vater ist......?

Nehmen wir an, ein Vater würde seine Tochter schwängern. Würde das innerhalb der Standard-Untersuchungen bei einer Schwangerschaft auffliegen?

Und wie wäre es bei einem Vaterschaftstest, was würde man da für ein Ergebnis erhalten?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, während der Standarduntersuchungen wird das nicht auffallen, auch nicht nach der Geburt, es sei denn, es bestünde eine sehr seltene Blutgruppenkonstellation. Die Gefahr von Behinderungen ist größer, jedoch nicht, wie hier vielfach behauptet sehr groß. Die Rate an schweren Behinderungen, die sonst ca. 2% beträgt liegt bei Verwandtenschwangerschaften ersten Grades bei etwas mehr als 5%.

    Bei einem Vaterschaftstest käme es heraus, wie sonst auch. UNd natürlich müsste der Erzeuger dann mit einer Gefängnisstrafe rechnen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grauslich. Bei der Standarduntersuchung kommt es nicht heraus, beim Vaterschaftstest auch nicht unbedingt: Es wird normalerweise nur das Erbgut von Kind und möglichem Vater verglichen, ob dieses Ähnlichkeiten mit dem der Mutter hat, wird nicht geprüft - ist ja klar, denn die Mutter steht immer fest - dass es sich um einen Inzestfall handelt, kann nur als Zufallsbefund herauskommen, bzw. nach Untersuchung auf einen Verdacht hin. Ein Kind aus einer solchen Vereinigung kommt nicht zwingend behindert auf die Welt, oftmals sind diese armen Kinder physisch vollkommen gesund.

    Quelle(n): Hab' beim Frauenarzt gearbeitet.
  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Oft sind die armen Würmchen behindert. Ich wünsche solchen Männern das sie auffliegen, denn sie gehören weggesperrt und das sehr, sehr lange!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein,und wer es mancht gehört ins GEFÄNGNIS I!!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!

    Also bei den Normalen Untersuchungen bemerkt keiner etwas. Da wird nur nach dem Kind geschaut das es wächst und alles gut verläuft.

    Und bei einem Vaterschaftstest merkt man es schon ob das Kind vom Opa in dem Fall ist oder von jemand anderes

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Kind wird aller Wahrscheinlichkeit nach Behindert sein. Das wird in der Gebärmutter schon sehr früh erkannt. Dazu ist es Inzest und Strafbar. Wenn das Kind noch Minderjährig ist, wird sie sowieso befragt, woher das Kind stammt. Das Mädchen sollte den Vater benennen. HInzu kommt dann Verführung Minderjähriger + die Inzest, da wandert der Erzeuger einige Jahre in den Knast. Ich denke, dann kommt noch die Vergewaltigung hinzu dann sind es noch 5 Jahre mehr.......na prost

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, denn bei den Standarduntersuchungen werden nur gesundheitliche Aspekte bei Mutter und Kind berücksichtigt.

    Für den Vaterschaftstest würde man zu der DNS-Probe vom Kind zusätzlich eine Vergleichprobe vom möglichen Erzeuger benötigen. Hat man die, sind die Tests zu über 99% sicher und der Typ wäre aufgeflogen.

    anno

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein

    es kennt ja niemand die blutgruppe und die genmerkmale des vaters.

    nur die der mutter werden bestimmt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    spätestens wenn das kind behindert auf die welt kommt wirst du es merken, ausserdem gehören solche leute weggesperrt

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