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we act fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann man eine einstweilige Verfügung für die Unterbringung eines?

Hundes hinterlegen?

Wenn man selbst sich nicht um ihn kümmern kann zum Beispiel wegen eines Unfalls oder ähnlichem?

Es geht darum dass ich bestimmte Unterbringungen für ihn auf keinen Fall wünsche.

Gibt es das und/oder wie muss man das dann machen, dass es auch berücksichtigt wird?

2 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hunde sind rechtlich Sachen. Selbstverständlich kannst Du mit Deinem Eigentum machen was Du willst. Also auch im Vorhinein verfügen, was für bestimmte Eventualitäten zu geschehen hätte.

    Du musst das nur schriftlich festlegen und sicher stellen, dass es im Falle eines Falles auch gefunden wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja die beim Tierschutz oder dein Notar kann dir sicher helfen beim Notar wird alles beglaubigt usw der kann dir am besten sagen wie das machen kannst ich denke das es sowas auf jeden fall geben wird

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