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Kann eine Person belangt werden, die erste Hilfe leistet?
Kann eine Person juristisch belangt werden, wenn sie erste Hilfe leistet?
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du kannst bestraft werden, wenn du KEINE Erste Hilfe leistest. Du kannst aber auch theoretisch für Maßnahmen bei der ersten Hilfe bestraft werden, wenn du vorsätzlich das Leben des Hilfesuchenden in Gefahr bringt. Gemeint ist natürlich nicht, wenn du als Laie bei Herzstillstand falsche Maßnahmen ergreift. Sondern den Hilfesuchenden mitten auf die Straße schleift, oder ein Körperteil amputieren willst. Da das aber jeder normaler Mensch nicht macht, wird also Erste Hilfe Maßnahmen niemals bestraft.
- FaxeLv 4vor 1 Jahrzehnt
Deine Frage wird im Link von "Coole Omi" ja schon gut beantwortet. Dem hinzuzufügen wäre noch, dass jeder der absolut nicht weià was er machen soll, wohl zumindest in der Lage ist einen Rettungswagen zu rufen und bei der Person zu bleiben.
Ãbrigens:
In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den UMSTÃNDEN NACH ZUZUMUTEN ist.(vgl. Paragraph 323c Strafgesetzbuch).
Es erwartet also niemand, dass man bei einem Vekehrsunfall mit Radkreuz und Eiskratzer Chirurg spielt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja leider! Deshalb trauen sich die Menschen auch gar nicht erst zu helfen. Ich gehöre zu denen, die es aber dennoch wagen, wenn es sich mal ergibt! Auch wenn es schief geht, ich habe dadurch ein reines Gewissen. Ich habe es wenigstens versucht.
- vor 1 Jahrzehnt
Theoretisch ja, praktisch nein, arbeite im Rettungsdienst und kann aus Erfahrung sagen, das Ersthelfer noch nie belangt wurden, sollten z.B. jemand bei einer Reanimation dem opfer ein paar rippen brechen, ist dies immer zu vertreten, der Helfer wird nicht belangt. man müsste schon mit Absicht jemanden falsch behandeln, das dieser einen verklagen kann.
Quelle(n): Das reale Leben - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- whyskyhighLv 7vor 1 Jahrzehnt
ja
wenn du fehler machst. aber du kannst genauso belangt werden, wenn du keine hilfe leistest.
- Onkel BräsígLv 7vor 1 Jahrzehnt
Beim Nachweis von grober Fahrlässigkeit kann das der Fall sein! Ansonsten droht eher eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich nicht es sei denn es unterlaufen Fehler, die auf Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind!
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
In der Regel wohl nicht, es sei denn, daà ganz grobe Fehler
gemacht werden.
Strafbar ist eine unterlassene Hilfeleistung.
- vor 1 Jahrzehnt
In welcher Hinsicht?? Falschbehandlung?? Nein, im Prinzip nicht, es sei denn, man tut etwas vollkommen Hirnlosees bei der Erstversorgung. Normalerweise ist man ja VERPFLICHTET zu helfen, daher steht man auch unter besonderem Schutz des Gesetzes!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hilfe ist eine rechtmäÃige Handlung; sie ist gerechtfertigt und straflos selbst wenn sie eine strafbare Handlung (Körperverletzung) erfüllen würde.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sieh mal hier nach, das könnte dir weiterhelfen:
http://www.kv-bonn.drk.de/symposium/Regelwerk/20_4...
Jedoch: Unterlassene Hilfeleistung ist auf jeden Fall strafbar!
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