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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann eine Person belangt werden, die erste Hilfe leistet?

Kann eine Person juristisch belangt werden, wenn sie erste Hilfe leistet?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst bestraft werden, wenn du KEINE Erste Hilfe leistest. Du kannst aber auch theoretisch für Maßnahmen bei der ersten Hilfe bestraft werden, wenn du vorsätzlich das Leben des Hilfesuchenden in Gefahr bringt. Gemeint ist natürlich nicht, wenn du als Laie bei Herzstillstand falsche Maßnahmen ergreift. Sondern den Hilfesuchenden mitten auf die Straße schleift, oder ein Körperteil amputieren willst. Da das aber jeder normaler Mensch nicht macht, wird also Erste Hilfe Maßnahmen niemals bestraft.

  • Faxe
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Frage wird im Link von "Coole Omi" ja schon gut beantwortet. Dem hinzuzufügen wäre noch, dass jeder der absolut nicht weiß was er machen soll, wohl zumindest in der Lage ist einen Rettungswagen zu rufen und bei der Person zu bleiben.

    Übrigens:

    In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den UMSTÄNDEN NACH ZUZUMUTEN ist.(vgl. Paragraph 323c Strafgesetzbuch).

    Es erwartet also niemand, dass man bei einem Vekehrsunfall mit Radkreuz und Eiskratzer Chirurg spielt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja leider! Deshalb trauen sich die Menschen auch gar nicht erst zu helfen. Ich gehöre zu denen, die es aber dennoch wagen, wenn es sich mal ergibt! Auch wenn es schief geht, ich habe dadurch ein reines Gewissen. Ich habe es wenigstens versucht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Theoretisch ja, praktisch nein, arbeite im Rettungsdienst und kann aus Erfahrung sagen, das Ersthelfer noch nie belangt wurden, sollten z.B. jemand bei einer Reanimation dem opfer ein paar rippen brechen, ist dies immer zu vertreten, der Helfer wird nicht belangt. man müsste schon mit Absicht jemanden falsch behandeln, das dieser einen verklagen kann.

    Quelle(n): Das reale Leben
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  • vor 1 Jahrzehnt

    ja

    wenn du fehler machst. aber du kannst genauso belangt werden, wenn du keine hilfe leistest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beim Nachweis von grober Fahrlässigkeit kann das der Fall sein! Ansonsten droht eher eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich nicht es sei denn es unterlaufen Fehler, die auf Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind!

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    In der Regel wohl nicht, es sei denn, daß ganz grobe Fehler

    gemacht werden.

    Strafbar ist eine unterlassene Hilfeleistung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In welcher Hinsicht?? Falschbehandlung?? Nein, im Prinzip nicht, es sei denn, man tut etwas vollkommen Hirnlosees bei der Erstversorgung. Normalerweise ist man ja VERPFLICHTET zu helfen, daher steht man auch unter besonderem Schutz des Gesetzes!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hilfe ist eine rechtmäßige Handlung; sie ist gerechtfertigt und straflos selbst wenn sie eine strafbare Handlung (Körperverletzung) erfüllen würde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sieh mal hier nach, das könnte dir weiterhelfen:

    http://www.kv-bonn.drk.de/symposium/Regelwerk/20_4...

    Jedoch: Unterlassene Hilfeleistung ist auf jeden Fall strafbar!

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