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Wehrpflichtdienst.... Wer kann mir weiterhelfen?

Hi ihr Lieben.

Ich weiß, dass man nicht zum Wehrdienst eingezogen wird, wenn man zum Beispiel das 23. Lebensjahr überschritten hat oder wenn man verheiratet ist, etc.

Dass man den Wehrdienst nicht ableisten muss, wenn man noch in der Ausbildung ist, ist ja irgendwie logisch.

Allerdings habe ich nun gehört, dass man ebenfalls nicht hin muss, wenn man dann nach der (momentanen) Lehre DIREKT von dem Ausbildungsbetrieb übernommen wird.

Weiß jemand mehr dazu und kann mir sagen, ob das so richtig ist???

Bitte nur ernstgemeinete Antworten und kein "Ich glaube, ich denke, ich vermute, und so weiter".

Wäre lieb, wenn ihr helfen könntet!!!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenn du nach der Ausbildung übernommen wirst und der Betrieb glaubhaft klar machen kann das deine Anwesenheit dringend erforderlich ist, kannst du freigestellt werden

    Quelle(n): Nachbars Sohn hat das grade durch
  • vor 1 Jahrzehnt

    Doch, man muß hin. Bloß der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn für die Zeit freizustellen, und den Arbeitsplatz freizuhalten.

    Bei meinem Sohn war das so: Lehre abgeschlossen, Festvertrag in der gleichen Firma erhalten, zum Bund einberufen, und nach der Wehrdienstzeit wieder bei der Firma weiterbeschäftigt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tut mir leid für dich! Wenn du deine Lehre mit 22 Jahren beendest musst du zum Wehrdienst außer halt du willst verweigern! (hierzu hab ich ein Schreiben.... einfach melden... daviddastor@web.de) Ein Freund von mir hat eine Lehre als Bäcker abgeschlossen und musste danach direkt zum Bund obwohl er übernommen wurde! Versuche bei deinem Betrieb zu klären dass du nach dem Wehrdienst/Zivildienst zurückkommen kannst! Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich ist jeder Deutsche wehrpflichtig, es sei denn, er hätte sich zur (Bundes-)Polizei verpflichtet, ein Theologie-Studium angetreten, sei älter als 29 Jahre oder wohne ausserhalb des Bundesgebietes. Gerne verzichtet die Bundeswehr aber meines Wissens auf Vorbestrafte und Gleichgeschlechtlich-liebende. Sollte nichts davon zutreffen, geht er entweder hin oder verweigert.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als das mit den 23 Jahren ist ein Märchen - die Bundeswehr vergißt schon keinen. (vorher)

    Ob Du dann schon verheiratet bist oder nicht spielt auch keine Rolle, oder Kinder - auch egal.

    Eine angefangene Lehre von 3 Jahren lassen sie Dich zu Ende machen, das ist richtig, aber keine Lehre erst im hochen Alter beginnen wollen.

    Aber danach geht es ab zur Bundeswehr.

    Bei mir war das damals auch so.

    Mir scheint Dein Freund ist so ein kleiner Drückeberger und möchte lieber mit Dir den ganzen Tag im Bett rumliegen bleiben - oder ?

    Macht Euch beide da nicht all zu große Hoffnungen, - auf die Bundeswehr ist verlaß, und das ist für Leute wie Deinen Freund auch ganz gut so.

    Quelle(n): ...mein sein
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