Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Computer & InternetInternetSonstiges - Internet · vor 1 Jahrzehnt

Reicht bei GMX eine Kündigung per Fax aus?

Hallo,

ich habe meinen DSL-Anschluss bei GMX incl.voip und 2000er DSL-Flat.

Wollte wechseln bzw. habe gewechselt auf eine 16000er DSL-Flat!

Davon kommen aber nur 3000 an:-(

Nun möchte ich meinen alten Vertrag,und den Wechselvertrag

kündigen.

Geht das per Fax - oder vielleicht dooch besser Postalisch?

Was muß ich evtl. noch beachten?

Gilt da das 14tägige Widerrufsrecht?

vielen dank im vorraus!

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kündige postalisch , per Einschreiben Rückschein! , Obwohl ich schon viele Jahre mail-Konten etc bei den habe , habe ich mich entschlossen dort zu kündigen . Per Fax wurde abgelehnt , weil angeblich nur die Originalunterschrift gültig ist, dann haben sie angeblich die Post nicht erhalten usw usw........

    Quelle(n): @jogelix - 1&1 gehört zu GMX deswegen ja auch die Zweibrücker Adresse - GMX war vor der Joint Venture mit 1&1 und WEB.de in München ansässig.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein! Wer die AGB gelesen hat, der weiß das! Lesen bildet nämlich! -Fax ist keine Originalunterschrift und das Widerrufsrecht gilt nach dem FAG sowieso aber eben nur postalisch!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der kleine Unterschied ist das "bis zu" vor den 16000. Die können gar keinen Speed von 16000 garantieren ;o)

    Hier mal ein Ausschnitt aus der AGB

    "Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung und Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB; bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Erklärung bedarf keiner Begründung und ist in Textform gegenüber GMX Kunden-Support, Postfach 18 02 28, 66482 Zweibrücken, Fax 018 05/00 64 79 zu erklären. Der Textform genügt ein Fax oder Brief unter Angabe der Kundennummer sowie einer eigenhändigen Unterschrift."

    Was mich aber jetzt irritiert ist das GMX keine eigenen DSL Anschlüsse anbietet. Kann es sein das Du über GMX zu 1&1 gekommen bist und dort einen Vertrag hast?

    Sollte es so sein mußt Du Dir mal die AGB von 1&1 anschauen.

    Ich zahl auch für ne 16000er bekomme aber auch nur max. 3000. Bin bei 1&1 und kann es kaum abwarten da weg zukommen. Gehe dann zu unserem Kabelanbieter.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Fax ist ein Dokument, wie ein postalisches Einschreiben. Wenn Du also entsrechende Faxnummer hast, die bequemste Art. Achte aber bitte auf den Sendebericht. Als Beweis, dass Du die Kündigung abgeschickt hast.

    Wie bei der Post auch auf den Einschreibeschein bzw. Rückschein.

    Mit der "original" -Unterschrift ist eine Ausrede. Rechtsgültig sind auch digitaliesierte Unterschriften. Deswegen mit soetwas immer vorsichtig sein.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.