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Müssen die Bestattungskosten übernommen werden?
Der Verstorbene lebte wahrscheinlich in ärmlichen Verhältnissen, hatte wahrscheinlich einen Schuldenberg. Der Verstorbene war verheiratet und wurde geschieden. Der Verstorbene hatte sich nie um die 3 Kinder aus dieser Ehe gekümmert, noch finanziell unterstützt. In der DDR gab es keine Unterhaltspflicht. Es bestand 45 Jahre kein Kontakt. Der Verstorbene hatte in einer anderen Beziehung mindestens noch ein anderes Kind, vielleicht auch noch mal geheiratet, ist aber momentan nicht bekannt. Das Bezirksamt schreibt nun nach 1 1/2 Wochen nach dem Todeszeitpunkt eines der drei Kinder an, die Bestattung nunmehr zu regeln und droht damit, alle entstehenden Kosten aufzuerzwingen, auch die des evtl. behördlichen Mehraufwandes, falls dies nicht eigens geregelt werden würde. Es existiert wahrscheinlich kein Testament. Müssen diese Kinder die Bestattungkosten übernehmen, obwohl der Verstorbene nur ihr Erzeuger war? Weiß jemand Rat, ob es hier eine gesetzliche Regelung gibt, die das festlegt?
@bylle: Lieben Danke für Deine Antwort, hört sich ja ganz gut an, hast Du zufällig eine Quelle, dass ich Deiner Aussage nachgehen kann, Verbindung Erbausschlagung und Bestattungskosten? Erbausschlagung wird doch vor dem Notar beurkundet, wird das mit den Bestattungskosten mit geregelt? PS: Bin kein Daumenrunterdrücker, habs kompensiert!
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
leider kenne ich mich mit der gesetzeslage hier nicht aus.
mein vater war im november verstorben aber da wir keinerlei kontakt zu ihm hatten erreichte uns die nachricht von seinem tod erst im darauf folgenden jahr im februar und da war er schon unter der erde.
bestattungskosten hatte keiner von uns verlangt.
das erbe hatten wir ausgeschlagen, weil das nur ein griff ins klo gewesen wäre - also schließe ich daraus, dass auch er selbst kein geld hatte was man für die beerdigung hätte nehmen können.
oder es war die art der beerdigung - er wurde anonym beerdigt und vielleicht übernimmt dafür die stadt die kosten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn Kinder das 'Erbe' des Vaters antreten, müssen sie auch für die Beerdigungskosten aufkommen.
Sie können das Erbe aber ausschlagen.
Sollte keiner der Verwandten das Erbe annehmen, geht es an den Staat und der muss dann auch die Bestattungskosten übernehmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Es gibt diese REgelung: "Verwirkung der Ansprüche" heiÃt es. Da der Verstorbene keinen Unterhalt gezahlt hat und keinen Kontakt pflegte, ist keines der Kinder verpflichtet, aufzukommen (= Unterhalt zu leisten). Bei 45 Jahren ohne Kontakt dürfte diese Frage klar sein. Das Sozi muss aufkommen.
- szenikerLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Antwort ist ja : als nächste biologische Verwandte sind Kinder / Ehegatten für die Kosten haftbar zumachen. Auch das Ausschlagen des Erbes reicht nicht, denn auch wenn es keine Unterhaltspflicht gab, die nach BGB die Beerdigung verpflichtend machte, regeln im Regelfall Landesgesetze die Haftbarkeit der nächsten Angehörigen. Das Ausschlagen des Erbes hätte nur sinn, wenn dadurch ein anderer entfernter Verwandter erbt. Denn dann kann das Geld für die Beerdigung von diesem zurückverlangt werden. Das VorschieÃen der Kosten jedoch bleibt unumgänglich.
Quelle(n): http://www.swr.de/imperia/md/content/ratgeberre/11... http://www.frag-einen-anwalt.de/Beerdigungskosten_... http://www.ruby-erbrecht.de/tipp-der-woche/2005/ti... - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- LeonyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Keine Angst, "der Verstorbene" wird irgendwie beerdigt.
Keiner lässt ihn im Kühlschrank für immer.
Es gibt eine andere Frage, die mich quält:: 3 und mehrere Kinder zu zeugen und keine Interesse an sie zu zeigen... Sauber, wie?
Dann muss vielleicht dieser zahlen un den "der Verstorbene" sich evtl. gekümmert hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es kann gefährlich sein, für die Bestattungskosten aufzukommen.
Denn:
Damit tritt man das Erbe an.
D.h., man übernimmt auch alle Schulden.
Da würde ich mir unbedingt einen Anwalt zu Hilfe holen.
So eine Rechtsauskunft kann weitaus billiger sein, als später für Schulden aufkommen zu müssen.
- vor 1 Jahrzehnt
es tut mir für die kinder leid das ihr vater sich nicht um sie gekümmert hat,trotzdem müssen sie als nachkommen die beerdigung bezahlen.das ist leider so vom gesezt so geregelt.