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sascha fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Fallen Hunde (Schäferhunde) unter die Kleintierhaltung?

Ich möchte einen Hundezwinger auf meinem Grundstück errichten, damit der Hund in den Sommermonaten mehr draußen ist und nicht im Haus verbringen muss. In meinem Bebauungsplan ist die errichtung von Baulichen Anlagen für Kleintiehaltung unzulassig!!! Fallen Schäferhunde unter die Kleintierhaltung?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im Mietrecht fielen Hunde nicht unter den Begriff. Für Tierärzte aber fallen sie durchaus darunter. Und in der Baunutzungsverordnung, die ein Verbot von Bauten für die Tierhaltung für Gemeinden ermöglicht, wird der Begriff allerdings alternierend (also abwechselnd und anscheinend gleichrangig) mit Tierhaltung benutzt. (§14, s.link). Auf jeden Fall ist der Bau einmer solchen Nebenanlage antragspflichtig und muß durch die Gemeinde erst genehmigt werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, nur Katzen und Nagetiere

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kleintiere sind z.b. Kaninchen.

    Wenn Dir das schon verboten ist, dann darfst bestimmt keinen Hundezwinger errichten.

    P.S. Schäferhunde zählen zu den Großhunden und die Haltung unterliegt unterschiedlichen Bestimmungen in den Bundesländern. Nicht nur der Hundezwinger gehört dazu sondern auch die Höhe der Umzäunung Deines Grundstückes !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein gehören sie nicht. Hunde sind keine Kleintiere, selbst Pekinesen nicht.

    Beim Bau eines Zwingers sind tierschutzrechtliche Belange zu beachten: Größe und so weiter.

    Soweit ich weiß, braucht man sogar -je nach Größe -eine Baugenehmigung dafür, kann man aber im Fachgeschäft nachfragen.

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  • Nein Hunde sind keine Kleintiere. Zur Kleintierhaltung gehören nach allgemeinem Verständnis zum Beispiel folgende: Kaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager, wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner domestizierte Vogelarten und Reptilien.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Schäferhund ist kein Kleintier mehr und ein Zwinger keine artgerechte Unterbringung! Wenn die Kleintierhaltung unzulässig ist, ist auch die Unterbringung von DSHs nicht erlaubt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja schäferhunde sind genau so wie hamster und hasen und so weiter.....

    nein spaß bei seite.......sie fallen nicht darunter

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja,denn beim Tierarzt steht ja auch,Kleintierpraxis und es kommen große Hunde hin.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein aber frage beim Bauamt nach ob du einen Zwinger errichten darfst

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!

    Jede Gemeinde hat ein Bauamt (Stadt entsprechend).

    Ich würde dort mal hinterfragen. Sicherlich können die schon vorher mitteilen, wie der Ablauf für eine erforderliche Baugenehmigung aussieht und welche Auflagen zu beachten sind.

    Die notwendigen Auflagen müssen auf jeden Fall erfüllt werden. Ansonsten muss man nachbessern bzw. schlimmstenfalls abreißen.

    Viel Erfolg!

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