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Wenn meine Wohnung zu klein ist????

Wir wohnen in einer 39 qm grossen Wohnung,sind auch so geführt auf dem Amt.

Jetzt meine Frage,zu zweit stehen uns aber 60 qm zu.

Wenn ich jetzt etwas passendes gefunden habe,aber in einer anderen Stadt.............wird das Amt die Kosten übernehmen???

Weil die 39 qm sind nicht angemessen ,viel zu klein.

Dann dürfte es doch eigentlich egal sein,ob ich eine Arbeit habe oder nicht????

Vielen Dank für alle Antworten

P.s vielleicht kann mir auch jemand sagen,wo ich mich im Internet genau informieren könnte???

Liebe Grüsse an alle yahoo Clever Fans

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hmmm, 60 stehen euch zu, sagst du...oder ist das das maximum? denn wo steht, daß 39 zu wenig sind?das wäre die frage. wenn es zu wenig ist, dann ist diese wg unzumutbar, aber wenn nicht....du kannst ja trotzdem umziehen, nur weiß ich nicht, ob die dann noch die umzugskosten tragen. aber das zustehende geld kriegst du weiterhin, ohne kürzungen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nötigenfalls werden die Kosten für einen Umzug am Ort übernommen. Ein Nachweis darüber, dass es dort keinen angemessenen Wohnraum gibt, dürfte schwierig sein! Mit Kürzungen ist zu rechnen!

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