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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungSonstiges - Politik · vor 1 Jahrzehnt

Hausverbot - Vorlage für ein Schreiben?

Ich brauche eine Vorlage für ein Schreiben in dem es darum geht, dass eine bestimmte Person unsere vermietete Wohnung nicht mehr betreten darf. Da er die anderen Mieter bedroht und beschimpft.

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Frag mal bei einem Gericht oder Rechtsanwalt nach oder geh auf die Homepage eines entsprechenden Gerichts in Deiner Nähe.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja Name Adresse und Person benennen die das Hausverbot erhalten soll.

    Kopie an die örtliche Poliziebehörde,

    und dies im Verteiler direkt mit eintragen.

    per einschreiben mit Rückscheiun abschicken an den Betreffenden.

    Zieht das nicht kann er von der Polizei entfernt werden.

    Nächster Schritt vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken mit dem selben Inhalt.

    Dann ist es eine echte Straftat die als solche geahndet wird.

    Bei Wiederholung ist es ein "Stalker" !! und kann als Solcher zur Rechenschaft gezogen werden.

    Gruß

    Einervonuns

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke jeder kann entscheiden, wen er wann und wen nicht in seine Wohnung, sein Haus oder auf sein Grundstück läßt.

    Aber das muß der Betroffene selber machen, wenn es nur um die Wohnung geht.

    Wenn einem Besitzer ein ganzes Haus gehört, daß er vermietet, dann kann der das machen, bei einer einzelnen Wohnung machts der Mieter.

    Das geht formlos, auch mündlich am besten im Beisein von Zeugen!

    .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ihr die Wohnung VERmietet und nicht GEmietet habt, dann kann höchstens der Mieter ein Hausverbot für die Wohnung aussprechen.

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  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hier ein Beispiel, das du für deinen Fall umstricken kannst: http://www.zakk.ch/pdf-files/Hausverbot%20Herrlibe...

    Den Hinweis in dem Schreiben, bei Zuwiderhandlung Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen, finde ich gut.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gehört zu den selbstverständlichsten Rechten des Mieters, zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl Besuch zu empfangen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) spielt es keine Rolle, ob es sich um Damen- oder Herrenbesuch handelt, ob der Besuch regelmäßig oder unregelmäßig kommt oder wann er geht.

    Nur ausnahmsweise kann der Vermieter "Hausverbot" für einen Besucher verhängen. Beispielsweise dann, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt Ruhestörungen begangen hat oder Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Flur, Keller usw. beschädigt hat.

    Der Besucher kann auch ein Tier, wie zum Beispiel einen Hund, mitbringen. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Hundehaltung verboten ist.

    Die Grenze ist da erreicht, wo der Besucher in kurzen und häufigen Abständen regelmäßig den Hund mitbringt oder das Tier nachts öfter in der Wohnung bleibt.

    Das Verbot kannst Du frei formulieren oder ihm unter Zeugen mündlich erteilen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du brauchst dafür kein Formblatt. Du schreibst "Hiermit erteile ich XY Adresse XY Herrn/Frau XY, Adresse XY, Hausverbot für die Wohnung XY, Adresse XY, Ort, Datum deine Unterschrift". Du mußt das ganze noch begründen.

    Wenn das nichts hilft, geh zum Rechtsanwalt. Wenn der außergerichtlich nichts machen kann, dann muß eine gerichtliche Verfügung mit Androhung von Bußgeld und/oder Knast her. Du hast als Vermieter, ebenso wie dein Mieter, dafür Sorge zu tragen, daß solche Subjekte ein Haus nicht betreten können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einstweilige Verfügungen gibt es vom Richter..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Hausverbot ist formlos: "Hiermit erteile ich Ihnen ab sofort Hausverbot für [Adresse]."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dieses Verbot ist gegenstandslos! Es kann nur vom Mieter selbst ausgesprochen werden! Immerhin hat man diesem ja das Hausrecht zu einem stolzen Preis verkauft!

    Eine Bedrohung müsste erst einmal nachgewiesen werden und dazu ist die Trachtengruppe da und kein naseweiser "Vermieter"!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ein hausverbot kann man auch ohne formblatt verhängen

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