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Wie kann ich die Nachnamen meiner Kinder ändern lassen, ohne das mein Ex sein Einverständnis geben muss?
Ich bin seid 6 Jahren geschieden. Mein Ex - Mann kümmert sich in keinster Weise um meine beiden Kinder. Vor 4 Jahren habe ich wieder geheiratet. Meine Kinder (8 u. 11 Jahre) möchten unbedingt den Nachnamen meines jetzigen Mannes annehmen, aber das Standesamt meinte, ich müsste das Einverständnis des Vaters der Kinder haben. Laut Anwalt habe ich vor Gericht schlechte Karten, da es ja heut zu Tage normal sei, das die Kinder einen anderen Nachnamen hätten, wie die Mutter. Wo für habe ich denn das alleinige Sorgerecht, wenn mein Ex sich doch immer wieder einmischen kann? Wenn er sich um die Kinder kümmern würde, oder wenigstens etwas Unterhalt zahlen würde, könnte ich das ja verstehen, aber so?
11 Antworten
- SunoraLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es ist leider so, dass der Name nur mit Einverständnis des Vaters geändert werden kann. Wenn der das nicht will, hast du in der Tat schlechte Karten. Aber wenn er ohne hin nichts von seinen Kindern wissen will, warum verweigert er die Unterschrift?
Deine Kinder sind aber in einem Alter in dem sie selbst etwas unternehmen können. Es gibt so genannte Kinderanwälte, die die Interessen von Kindern vertreten. Diese können z.B. den Vater bearbeiten und ihren Einfluss bei Gericht geltend machen. Irgendwie haben die wohl nen Sonderstatus. Hier ist die Adresse vom Kinderministerium, mit allen relevanten Anlaufstellen:
http://www.kinderministerium.de/index.php?id=176
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- vor 1 Jahrzehnt
Hallo, ich hatte da mehr Glück. 2001 habe ich wieder geheiratet und meine Kinder aus der ersten Ehe- zum Zeitpunkt der neuen Heirat waren sie 16, 14 und 13 J. alt - haben ohne jegliche Formalität den euen Namen annehmen dürfen. Der Erzeuger wurde noch nichtmal gefragt!! Voraussetzung: alle drei Kinder WOLLTEN das. Ich hatte alleiniges Sorgerecht (nicht Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ansonsten gemeinsamer Sorge!!). Der Erzeuger kümmerte sich ebenfalls nicht und zahlte keinen Unterhalt (was für das Namensrecht eigentlich irrelevant ist). Diese Fakten spielen jedoch im ERmessensspielraum der STandesämter eine groÃe Rolle. Unser Beamter hat nicht gefackelt und die Kinder im Rahmen der Trauung "einbenannt", wie es juristisch heiÃt. Das hat keine Auswirkungen auf Verwandschaft etc. wie Adoption, doch nun heiÃen eben alle Familienmiglieder gleich. Das würde ich einfach mit Argumenten und den KIndern gemeinsam versuchen, notfalls auf ähnliche Entscheidungen hinweisen. Allerdings gibt es STandesämter, die nur unter 5 Jahren einbenennen, weil dann angeblich noch keine so feste Identifikation mit dem eigenen Nachnamen stattgefunden hat. Ist es aber für das Wohl der Kinder ERFORDERLICH, muss einbenannt werden, z.B. regelmäÃig dann, wenn noch ein gemeinsames Kind in der Ehe geboren wird, das dann ja anders als die Geschwister heiÃt. Das war bei uns nicht erforderlich, könnte aber ein gutes Argument sein. Wie gesagt - bei uns ohne jede Schwierigkeit möglich (Fürth in Bayern). - Nachtrag: es hat für uns keinerlei Kosten gegeben, nur die Geburtsurkunden mussten wir bezahlen, in denen steht jetzt der Name aus der zweiten Ehe, aber natürlich die "richtigen" Eltern, also der Erzeuger und ich. Bei keinem Kind ist der "Ursprungsname" irgendwo im Personalausweis oder so zu erkennen. Er wurde gelöscht!! Viel Glück, ich gebe gerne weitergehende Tipps.
- vor 1 Jahrzehnt
dein jetziger mann muesste die kinder adoptieren und das geht aber auch nur wenn dein ex damit einverstanden ist...
das wuerde bedeuten das er alle rechte und pflichten an deinen neuen mann geben wuerde, ansonsten geht das nicht
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nur mit dem Einverständnis des vaters. Und das ist auch gut so.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der leibliche Vater könnte die Kinder zur Adoption freigeben und damit aus dem Unterhalts-Schneider herauskommen! Mit der Adoption bezieht sich die Unterhaltspflicht nur noch auf den Adoptiv-Vater!
- vor 1 Jahrzehnt
Leider Gottes hat dein Anwalt recht. ...
Mein Vater hat sich auch nie für mich interessiert und musste ich seinen Namen behalten weil er einer à nderung nicht zugestimmt hat.
Ich habe es dann an meinem 18. Geburtstag als aller erste Handlung ändern lassen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Leider bist Du kein Einzelfall. Ich habe das Problem auch. Mein Exmann kümmert sich nur sporadisch um seine Kinder. ER holt sie zwar alle 2 Wochen, aber kümmern darf sich seine Lebensgefährtin. Unterhalt zahlt er für zwei 10 jährige Kinder zusammen 150,00€, auch nicht die Masse.
Ich habe vor 4 Jahren auch wieder geheiratet und habe alles mögliche versucht, den Namen zu ändern. Wenn Du das alleinige Sorgerecht hättest, wäre laut Auskunft des Standesbeamten das kein Problem! Aber meine Scheidung ist auch 6 Jahre her, das war das Jahr der Väter, die haben viele Rechte zugesprochen bekommen, weil anfang 2001 das Urteil beim Bundesgerichtshof gesprochen wurde! (MIST)
Ich denke, man kann nicht viel machen. Den einzigsten Trost den ich habe, beide Kinder können am 18'ten Geburtstag zum Standesamt gehen und sofort den Namen ändern lassen, was beide wohl auch vorhaben!
Welchen Namen hast Du denn jetzt? Nur den Namen Deines Partners? Ich habe in den sauren Apfel gebissen und habe meinen Ehenamen aus der vorherigen Ehe als Zusatz behalten. Sodas die Kinder nicht ganz alleine mit dem Namen dastehen. Wenn man den Namen nur als Zusatz nimmt, kann man auch einfach zum Amt hingehen und ändern lassen, was nicht so teuer ist wie eine Namensänderung! Das heiÃt, wenn die Kinder wirklich mit 18 ihren Namen ändern lassen wollen, kann ich auch hingehen und den Namenszusatz streichen lassen!
- vor 1 Jahrzehnt
Ich kenne diesen Fall!!So,es geht nur wenn ganz besondere Gründe vorliegen ohne Einverständniss!!!!!In dem moment ist es egal,ob du das Alleinige Sorgerecht hast!!!!Ansonsten nur mit Einverständniss des Vaters!!!!Dann kannst Du ohne Probleme den Namen bei der Namensänderungs Behörde umschreiben lassen!!!Ist aber nicht gerade billig!!!!!Ohne Einverständniss des Vaters,geht gar nicht!!!!Eigene Erfahrung!!!!!!
- vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weiÃ, müssen schon bedeutsame Gründe vorliegen, wenn man ohne das Einverständis des Vaters den Namen der Kinder ändern möchte. In erster Linie, wenn die Kinder unter dem Namen leiden, sie einen anderen Namen tragen als alle anderen in der Familie etc., und selbst dann ist es noch ein schwieriger Weg. Vielleicht müsst ihr euch einfach mit der Situation abfinden, so schwer es auch fällt.